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man ich könnte die arge so in den arsch treten

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man ich könnte die arge so in den arsch treten

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wir haben mitte letzten jahres für 3 monate leistungen zum lebensunterhalt erhalten so ende des jahres bekamen wir die jahresverbrauchsabrechnung vom gas ich machte ein schreiben für die arge fertig mit der bitte für den zeitraum wo wir hilfebedürftig waren wenigstens ein teil zu übernehemen .... heute bekomme ich ein schreiben sehr geehrte frau... sie erhielten diese rechnung im dezember 2009 zu diesen zeit punkt erhielten sie keinerlei leistungen von und daher besthet auch kein anspruch auf eine zahlung... Hallo muß man den das ganze jahr von den abhängig sein um wenigstens ein teil erstattet zu bekommen.(halt nein wenn du komplett abhängig von denen bist zahlen die dir ja die ganze nebenkostenabrechnung). ich meine schaffen tue ich es schon das zu zahlen uns geht es ja jetzt finaziell gut aber ne frechheit finde ich es schon .


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vielleicht erstmal anrufen, bevor du hier krawall machst? claudia


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geh hin oder ruf an und frag nochmal nach


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LEISTUNGSEMPFÄNGER WAR


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keine ahnung. deswegen sag ich ja. ruf an und frag einfach mal nach


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Wenn du dich beim Amt auch so aufführst, gute Nacht... Für mich hört sich das legitim an, so ist es nunmal. Geh persönlich hin und bleib vor allem freundlich.


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ich rufe dort nochmal an


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so sehr rege ich mich darüber nicht auf .. war halt nur falsch ausgedrückt


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hab nicht alles gelesen an antworten aber ich denke den anruf kannst du dir knicken. Kosten werden dann übernommen wenn sie im zeitraum der bedürftigkeit anfallen und auch nicht rückwirkend. Wenn du im dezember also ne rechnung bekommst musst du sie ja im dezember bezahlen und nicht da wo du bedüftig warst. Das hat nichts damit zu tun wie lange du geld bezogen hast


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müßte, was in den 3 Monaten verbraucht wurde. Sowas geht ja nur mit ständigem Ablesen durch den Anbieter


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hättest du es dann anteilig an die Arge überweisen wollen? Nur wenn man Leistungen bezieht, bekommt man auch Leistungen (Monat pro Monat). Ich habe mich letztens geärgert wegen einer Rückzahlung. Die war für einen Zeitraum, indem ich noch nicht in Elternzeit+HarzIV war - die haben sie schön einbehalten, denn es zählt als Einkommen.