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Lehrerinnen oder jemand der sich auskennt hier....

Lehrerinnen oder jemand der sich auskennt hier....

Rosinchen78

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Hallo, wollte mal fragen ob jemand weiß ob es zulässig ist in einer Grundschule zu übernachten? Wird da die örtliche feuerwehr z.B informiert ? Ist ja ein riesen Unterschied ob ca 45 Menschen im Gebäude sind oder wie im Normalfall nachts niemand. Kennt ihr euch aus? (4. klasse) LG Rosinchen


Snüff

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Also wir hatten in der 3.Klasse eine Übernachtung aller dritten Klassen. Da wurde niemand informiert. Was sollte da auch anders sein im Notfall? Genau genommen müssten ja sozusagen auch weniger Schüler evakuiert werden als im regulären schulBetrieb am vormittag.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Snüff

Hier gab es auch eine Übernachtung, die Schüler wissen ja in der Regel was und wie sie sich im Brandfall verhalten müßen... Ich wüßte jetzt keinen Grund warum es verboten sein sollte?


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von Snüff

Ich dachte, wenn nachts ein Alarm wäre, wäre es schon ein Unterschied ob es sich um ein leeres Gebäude handelt oder ob viele Kinder da sind. Klar glaube ich jetzt auch nicht dass was vorkommt.... aber ich kläre das schon mal ab.


EJJ

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Antwort auf Beitrag von Snüff

Bist du eine Lehrerin? Kennst du dich damit aus? Warum die unnötige Antwort?


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Ich seit das hier der Sicherheitsdienst und die Feuerwehr informiert werden. Frage doch bei der Feuerwehr vor Ort nach.


Katl_80

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Wir informieren die zuständige Polizei-Station, wenn wir in der Schule übernachten. Dass die Bescheid wissen, wenn besorgte Anwohner anrufen, warum da nachts Licht brennt bzw. Taschenlampen leuchten. Der Feuerwehr haben wir jetzt noch nie Bescheid gegeben. Im Normalfall "mieten" wir Klassenzimmer im EG, dass wir im Notfall aus dem Fenster klettern können.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Bei uns durfte eine Übernachtung stattfinden. Von Feuerwehr weiß ich aber nichts; allerdings waren genug Aufsichtspersonen mit Handy anwesend, und wir Eltern durften zum Teil sehr früh kommen, um das Frühstück vorzubereiten.


Julie

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Es ist egal, ob erste oder vierte Klasse. Aber hier wurden immer der Schulträger und die Rettungsdienste imformiert, damit klar war, dass die Schule in der Nacht bewohnt war. Zum einen, damit die Polizei nicht unnütz ausrücken muss, wenn besorgte Anwohner "Bewegung in der Schule zur ungewöhnlicher Uhrzeit" melden. Zum anderen in der Tat, damit die Feuerwehr im Notfall weiß, dass nachts Menschen im Gebäude sind. Ob es dazu eine Vorschrift gibt, weiß ich nicht. Manche Dinge gebietet der gesunde Menschenverstand.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Hallo, ja es ist zulässig und die Feuerwehr wird zumindest hier nicht informiert. Liebe Grüße leaelk


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Meines Wissens nach ist eine einmalige Übernachtung in einem Schulgebäude auch zulässig und ist somit aber auch eine Schulveranstaltung (was Aufsichtspflicht, Versicherung usw. usf. betrifft). Da Schule (bzw. das Schulsystem) ländersache ist, kann keiner "einfach so" sagen, was ggf. beachtet werden muss. Hier ist es in GS-Zeiten noch so, dass es nicht zwingend notwendig ist, eine weibliche UND eine männliche Aufsichtsperson zu haben. Jedoch wird eine 2. Aufsichtsperson pro Klasse nahegelegt. Da in einer Schule die räumlichen Möglichkeiten der Trennung von Jungs und Mädchen gegeben ist (Toiletten, Umkleiden) dürfte es diesbezüglich kein Problem geben. Feuerwehr... auch diese ist ländersache und dazu kann man ebenso wenig sagen ja oder nein. Eine öffentliche Veranstaltung muss zumeist angemeldet, weitergeleitet und ggf. Brandschutzmäßig abgesichert werden... ob das dabei der Fall wäre? Kann ich dir nicht sagen. (Hier definitiv nicht. Aber wie geschrieben... ländersache, Schulgesetz, Brandschutzgesetz, jeweilige Verordnungen...) Du bist dir unsicher? Frag doch einfach beim Träger der Schule nach und lass die eine SCHRIFTLICHE Stellungnahme geben.