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Kündigung in Elternzeit

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Kündigung in Elternzeit

Sara_M_98

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Hallo, Ich habe für September eine neue Stelle und müsste auf 31.08 kündigen - nur sind vor dem Mutterschutz Minus Stunden angefallen, die ich nicht ausgleichen konnte. Viele auch noch Corona bedingt. Kann mein Chef mir die Minusstunden in Rechnung stellen? Muss er den Resturlaub auszahlen, kann er sie damit verrechnen? Vielen dank


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Sara_M_98

Nein, er darf dir die Minusstunden nicht in Rechnung stellen. Falls er das versucht, dann direkt zum Anwalt.


Sara_M_98

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Das heißt er hätte sie vor dem Mutterschutz schon abrechnen müssen?


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Sara_M_98

Wenn du noch Resturlaub hast, kann er diesen mit den Minusstunden verrechnen. Du wirst ja irgendwann auch msl früher gegangen sein. Mit Corona können Minusstunden nicht zu tun haben. Ausser du warst krank oder dein Kind und dir fehlte die entsprechende Krankmeldung bzw kinderkrank-Bescheinigung. Sollte dein AG keine Arbeit gehabt haben und hat dich deshslb früher nach Hause geschickt bzw daheim gelassen, hätte es gar keine Minusstunden geben dürfen. Ist alleine das Risiko vom AG. Bitte informiere dich umfassend zu dem Thema. Google kann dir da recht leicht helfen.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von Sara_M_98

Das mit den Minusstunden hängt von der Organisation euer Arbeitszeiterfassung ab. Wir hatten ein Arbeitszeit Konto und wurden angehalten, Minusstunden sofern möglich zu anzusammeln, um bei Bedarf mehr arbeiten zu können. Das musste übers Jahr dann nur ausgeglichen sein. Diese wurden mir dann mit meinem Resturlaub verrechnet.


Pumpum090120

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Antwort auf Beitrag von Sara_M_98

Er darf dir nichts in Rechnung stellen, das einzige was er machen kann ist diese mit dem Resturlaub zu verrechnen. Wenn er das nicht macht müsste er deinen Resturlaub auszahlen so hat das mein Ex Ex Arbeitgeber gemacht als ich in Elternzeit gekündigt habe.