Solea_.
Hallo
Wer kennt sich aus ...
Meine Elternzeit ( und Elterngeld) geht bis zum 24.05.23.
Wir ziehen zum 01. Oktober um und somit kann ich nach der Elternzeit nicht zu meinem jetzigen Arbeitgeber zurückkehren.
Einen Betreuungsplatz für unsere Tochter haben wir durch den Umzug dann leider nicht mehr. Eigentlich hätte sie ab September 2023 einen Platz im Kindergarten gehabt.
Der Plan wäre, dass ich kündige, um nach der Elternzeit Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, damit nicht nur mein Partner alles finanzielle bewältigen muss. Bis wir dann wüssten, wann unsere Tochter einen Kindergartenplatz hat, würde ich ALG1 beziehen wollen bis ich einen neuen Job gefunden habe.
Wie sieht es dann mit der 12 wöchigen Sperrfrist aus die man als Arbeitnehmer ja bekommt durch die eigene Kündigung?
Ich weiß nur, dass man in der Elternzeit eine 3 monatige Kündigungsfrist hat.
Liebe Grüße
Solea
Korrigiere: Elterngeld wird im Februar nächstes Jahr das letzte mal gezahlt.
Tja, dein Plan, die Allgemeinheit zu belasten, geht leider so nicht auf. Willst du ALG 1, musst du auch arbeiten können. Sprich, das Kind muss betreut sein. Kannst du das leisten? Mindestens 15 Stunden? Stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, steht dir auch nichts zu.
Kommt drauf auf den Sachbearbeiter an. Vielleicht gibt es bei guten Gründen keine Sperre. ALG gibt es aber nur, wenn du auch arbeiten willst und du eine entsprechende Kinderbetreuung hast Bedenke auch: bei einer Kündigung endet automatisch deine Elternzeit. Kostenlose Versicherung hast du nur dann solange du Elterngeld beziehst
Das Amt wartet natürlich NICHT, bis du dir einen Job suchen kannst, weil du keine Betreuung hast. Stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. Es kann nämlich auch gut sein, dass du dann wochenlang in ein BfZ geschickt wirst und auch da brauchst du eine Betreuung. Da gibt es wohl nur zwei Möglichkeiten. Du kündigst und lebst erstmal von deinem Mann oder aber du kündigst und suchst so schnell wie möglich eine Betreuung, so dass du arbeiten gehen kannst. Dass die Allgemeinheit für dich zahlen soll, obwohl du weißt dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wirst,... ok, kann man versuchen, kommt aber nicht so gut an.
Ist doch noch ein Jahr Zeit. Vielleicht findest du am neuen Wohnort ja einen Job. Werden doch grade fast überall Leute gesucht. Ob es dort auch Betreuungsplätze gibt weiß ich nicht. Vielleicht hast du ja auch Glück und bekommst direkt einen. Wie die Anderen schon schrieben. Um ALG 1 zu bekommen muss du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Was du ja nicht tust, wenn du deine Tochter betreust. Oder du suchst dir einen Job am WE wenn dein Mann aufs Kind aufpassen könnte. LG
Um ALG1 beziehen zu können musst dem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen von mindestens 20 Stunden die Woch. Ohne Kita-Platz hast du keine Betreuung, stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast somit kein Anspruch auf ALG1. Je nach Fall entscheidet ein Sachbearbeiter (dies muss man bevor man kündigt abklären) inwiefern eine Sperrzeit angebracht wär. In deinem Fall bekommst du eine, denn du hattest Zeit bis zum Umzug einen Kita-Platz und Job dir suchen zu können.
Du wirst dich entscheiden müssen was du willst. Willst du länger Zuhause bleiben, verlängere deine Elternzeit und bleibe Zuhause (mit der Tatsache, dass alle Versicherungen usw bestehen bleiben in der Zeit), möchtest du einen Krippenplatz und eine Arbeitsstelle, kümmere dich um beides zeitnah. Informiert euch bereits jetzt wie es mit den Betreuungsplätzen aussieht und meldet euch ggf rechtzeitig an. In der Regel verfahren die Gemeinden so, dass man zum Beginn der Eingewöhnung eben dort gemeldet sein muss, nicht selten verlangen sie vorab einen Kaufvertrag (oder Mietvertrag) zu sehen. Sollte aber kein Hindernis sein. Und für die Jobsuche hast du ja noch ausreichend Zeit. Ihr zieht ja ein halbes Jahr vor Ende der bisherigen Elternzeit um - je nach Branche wird sowieso ab sofort gesucht. Wenn ihr wirklich Absichten habt, dass du arbeiten gehst und nicht bloß ALG abstauben wollt, dann nutz doch die Elternzeit als Sprungbrett. Nie ist es so einfach, mit z.B. 15 Stunden wo einzusteigen als während der Elternzeit. Dein aktueller AG muss dem nur zustehen, aber gerade wenn du eh nicht mehr dort wohnst, wird er nichts dagegen haben. Kündigen kannst du dann immer noch.
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