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Krankschreibung vergessen.

Krankschreibung vergessen.

Moosweibchen

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Folgendes ist passiert. Ich hatte am Montag zusammen mit meinem Kind ne fiese Erkältung. Trieb mich schon am Wochenende rum, aber es war noch ok. Montag und Dienstag dann Ohrenschmerzen, Kopfschmerzen und schnupfen. Den AG angerufen, für Mittwoch (mein einziger Arbeitstag und da bin ich eigentlich nur eingesprungen weil not am Mann herrscht, Arbeitsverhältnis endet ende Mai und ich hatte Mittwoch eigentlich meinen resturlaub nehmen müssen. Habe spontan dann verzichtet) krank gemeldet und mich um fieberndes Kind gekümmert. Heute geht es wieder einigermaßen, nur noch Nase zu und Kopfschmerzen. Jetzt wurde mir vorhin klar, dass ich völlig vergessen habe, zum Arzt zu gehen.... ich kann morgen nicht hin und am Freitag ist sicherlich nichts mehr von der Erkältung nachzuweisen. Telefonisch ist die Krankschreibung ohne Vorstellung bei meinem Hausarzt bereits ausgereizt (gehe einfach wahnsinnig ungern als keimschleuder zum arzt) Mein AG erwartet aber eine Krankmeldung ab dem ersten Tag. Das Verhältnis zu meinem AG ist sehr gut. Manchmal geht mein Hirn einfach offline -.- Soviel zur backstory Was soll ich jetzt machen? Trotzdem zum Arzt gehen (wieder gesund?) Oder dem AG sagen, dass ich es vergessen habe? Was passiert dann?


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

Sorry, aber irgendwie klingt das alles leicht unglaubwürdig. Nimm halt für den Tag rückwirkend wie ursprünglich geplant Urlaub und gut ist.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

Notfalls den urlaubstag opfern. Nachträglich darf kein Arzt die AU ausstellen. Selbst morgen für heute ginge nicht.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Natürlich ist die Rückdatierung rechtlich zulässig und gängige Praxis. Mag sein das es nicht jeder Arzt macht aber die Möglichkeit besteht.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Nein, ist es nicht. Wurde vor einiger Zeit abgeschafft


Trini

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Der hiesige Sohn hat jetzt auch eine rückwirkende AU bekommen. Trini


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Seit wann ist das abgeschafft? Das geht doch eigentlich ohne Probleme Sonst müsste man ja immer gleich ab dem ersten Krankheitstag sofort zum Arzt


Neverland

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

Muss man auch. Manche AG verlangern aber erst ab dem 3ten ARBEITSTAG eine AU. Selbst wenn sie einen Arzt findet der ihr glaubt, das sie es mit der Erkältung nicht geschafft hat bis Mittwoch zum Arzt zu gehen. Die aber Freitag schon wieder abgeklungen ist, der AG muss diese AU nicht akzeptieren. Die Praxen waren normal geöffnet, eine Erkältung die nur so kurz andauert wird einen nicht komplett ausnocken. Einfach dumm gelaufen, deshalb dem Urlaubstag den sie geplant hatte an Arbeitstag zu nehmen dafür einsetzen und fertig. Ist doch scheinbar so oder so der letzte Arbeitstag dort wenn der Vertrag nächste Woche dort endet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Trini

Meine Tochter hat auf einen Freitag auch eine rückwirkende Krankschreibung für Donnerstag bekommen.


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Ärzte dürfen rückwirkend krankschreiben, wenn man zB am Montag angerufen hat, und sie einen erst zu dienstag einbestellen. Das ist bei vielen Hausärzten gängig. Maximal einen Tag darf zurückdatiert werden.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

Für wann brauchst du die Krankmeldung? Für Montag, Dienstag? Freitag? Mittwoch hast du ja Urlaub genommen. Musst du ab dem ersten Tag eine Krankmeldung vorlegen?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

Nimm Urlaub. Kündigen kann er dir ja schlecht. Er wusste ja, dass du krank bist und nicht kommst, also alles gut. Übrigens glaube ich gerne, dass einem das durchgeht. Ich musste auf die Entschuldigung meiner Tochter mal wahrheitsgemäß schreiben, dass ich schlicht vergessen habe sie zur Schule zu schicken. Es war ein sehr ereignisreicher Tag...


Trini

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Najaaaa, einen Urlaubstag bekommt man zurück, wenn man krank ist.... und im Fall der AP bekommt man ihn ausgezahlt. Trini


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Trini

Das würde mir den Aufwand nicht lohnen, vor allem wenn ich eh noch Urlaub habe. Ich muss erst nach 3 Tagen eine AU einreichen; ich glaube es ist über 20 Jahre her, dass ich so einen Zettel hatte.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

Mein Mann und ich werden regelmäßig nachträglich krankgeschrieben. Unterschiedliche Ärzte. (Naja, was heißt "regelmäßig ", mein Mann war in den letzten 15 Jahren an max 20 Tagen krankgeschrieben) Und das war noch nie ein Problem. Oft geht es ja auch gar nicht anders. Mein Mann arbeitet ja zb auch am Wochenende. Dann kann er ja erst Montag zum Arzt um ne Krankmeldung fürs Wochenende zu holen. Ich selbst arbeite ausschließlich Nachtschichten. Wenn ich krank bin, bin ich das nicht immer schon morgens. Das kann manchmal auch erst abends losgehen und dann kann ich nicht zur Nachtschicht antreten. Dann gehe ich such erst am nächsten Tag hin und dann hole mir die Krankmeldung. Mitten in der Nacht ist das nunmal nicht möglich. Ich würde Freitag einfach hin und fragen ob dein Arzt das noch macht. Wenn nicht kannst du immernoch nachträglich die Urlaubstage dafür hergeben.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Das ist der Unterschied. Erkrankung ausserhalb der praxiszeiten. Hier ist es aber ein regulärer Werkstag wo sie hätte gehen können. Da darf nicht nachträglich krank geschrieben werden.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Deshalb meinte ich ja das sie es einfach mal fragen soll. Fragen ist ja ok. Wenn er dann nein sagt kann sie ja immernoch die Urlaubstage nehmen.


Liebeskind26

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Das stimmt doch so überhaupt nicht. Man bekommt zum Beispiel nicht immer am gleichen Tag einen Termin. Und wenn man dann am nächsten Tag geht wird man auch rückwirkend krankgeschrieben.


Finale

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Antwort auf Beitrag von Liebeskind26

Ich werde immer rückwirkend krank geschrieben. Mein Arbeitgeber verlangt eine Krankmeldung ab dem 4. Tag, wenn ich da zum Arzt gehe, werde ich immer gefragt ab wann ich die Krankmeldung brauche.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Liebeskind26

Termin beim HA? Selbst wenn, in dem Fall hat man sich dann am Tag der Krankmeldung beim Arzt gemeldet. Der Gesetzgeber sagt, man muss sich bereits am ersten Arbeutstag den man fühlt um eibe AU kümmern, sofern es dann möglich ist. Ist die Praxis geschlossen, ist das natürlich nicht möglich, dann muss das zum nächsten möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. In allen anderen Fällen entscheidet der Arzt ob er es glaubt. Anspruch hat man nicht.


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von Finale

Ja,so kenne ich das auch


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Nee, Anspruch hat man nicht, das entscheidet natürlich in dem Moment auch der Arzt ob das.glaubhaft ist Aber es ist gängige Praxis und ich hatte damit noch nie ein Problem


Neverland

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

Mein AG akzeptiert das nicht mehr. Solche AU erkennt er nicht an bzw gibt die entsprechende Mitteilung an die KK. Nicht wenn man zum Arzt gehen konnte. Steht auch auf dee AU drauf wann die ausgestellt wurde. AU muss ab dem ersten Tag erfolgen. Rechtlich darf er das auch. Das Ärzte sich weigern habe ich schon mitbekommen.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

Geh morgen zum Arzt. Bitte um AU für Mittwoch. 2 Tage rückdatieren habe ich noch nie als Problem erlebt. Kannst ja schildern, das nur Mittwoch dein Arbeitstag war, du aber seit dem WE krank warst. Groß "Lügen" musst du doch gar nicht. Wenn du dich nicht traust, dann wirst du deinem AG sagen müssen, dass du es vergessen hast und er wird dir wohl einen Urlaubstag weniger auszahlen.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Donnerstag gleich Feiertag. Deutschlandweit.


Birte0504

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

Was soll denn passieren? Dein Arbeitsverhältnis endet doch eh. Ich würde die Situation erklären. Entweder dein AG hat Verständnis und zahlt dir den Tag aus, oder du nimmst halt den Urlaubstag dafür.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

Aber wenn ich zb. Dienstag nicht arbeiten kann und bekomme erst am Donnerstag einen Termin, dann ruf ich dennoch Dienstag an und mein HA sagt dann: "Schicken sie bitte jemanden vorbei die AU abholen". DAS geht durchaus. Ich habe es ja dem HA gemeldet, daß ich Dienstag krank bin. Melde ich mich allerdings Dienstag NICHT, mache nur einen Termin aus ohne den Grund zu nennen und geh erst Donnerstag hin, bekomme ich keine AU rückwirkend. Mein Mann hingegen hat drei Karenztage pro Jahr, an denen er keine AU braucht. Aber die hat er jetzt in 6 Jahren kein einziges Mal verbraucht, weil es bei uns selbstverständlich ist, dass wir sofort zum Arzt gehen, wenn wir krank sind.


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