Mona3
Hallo, ich habe meine Frage auch an Frau Bader gestellt, vielleicht kennt sich aber auch jemand von euch aus. Ich bin zur Zeit mit meinen Kindern zu Besuch in Deutschland bei meiner Mutter. Versichert bin ich in der Schweiz inkl. Auslandskrankenversicherung. Ich bin in der 30.SSW und habe seit Freitag einen Bandscheibenvorfall, kann mich nicht um die Kinder kümmern. Der Vater ist nicht hier. Meine Mutter hat deshalb nun eine Woche Urlaub genommen, um die Kinder zu versorgen. Meine Frage ist, gibt es nur für Väter die Möglichkeit sich "krank schreiben" zu lassen, um die Kinder zu versorgen, oder gibt es sowas auch für Omas? Falls ja, gilt dies auch wenn ich nicht in Deutschland versichert bin? Vielen Dank
Warum fragst du nicht einfach bei deiner schweizer Krankenversicherung nach? Da bekommst du auch eine verlässliche Auskunft.
Oma kann ich mir kaum vorstellen, wenn ein Mann existiert. Da wird wohl dein Mann Kind-Frei nehmen müssen und zu euch fahren.
Wenn es solchen Luxus wie "Kind-krank" in der Schweizer Krankenversicherung überhaupt gibt.
Es ist doch nicht das Kind krank!!!! Sie ist doch krank!
Ich weiß nicht wie das in der Schweiz ist, aber hier in D gibt es die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beantragen, wenn die Mutter so krank ist, daß sie sich nicht um die Kinder kümmern kann. Weiß jetzt allerdings nicht aus dem ff, ob die Mutter dazu nicht stationär liegen müßte. Wenn sie allerdings eine Auslandskrankenversicherung hat, sollte sie sich dort erkundigen, welche Leistungen inbegriffen sind. Meist ist da auch ein Rücktransport nach Hause mit drin. Wenn ich nicht in D gemeldet bin, würde ich eh versuchen, so schnell wie möglich irgendwie nach Hause zu kommen. Was hat die Oma mit dem Ganzen zu tun? In meinen Augen Nichts.
Wie soll denn hier jemand wissen zu welchen Bedingungen deine Schweizer KV dir eine Haushaltshilfe bezahlt? Weil das ist doch was du wissen willst oder? Nicht ob Oma krank geschrieben werden kann, sondern ob sie ähnlich wie dein Mann den Verdienstausfall bekommen würde wenn sie die HH macht. Ruf die Versicherung an und frag. Und ansonsten lass das deinen Mann machen. Die gesetzlichen KV in D zahlen eine HH wenn nötig, da könnte es die Oma sein. Die privaten in D zahlen sowas gar nicht.
Danke für eure Antworten, nach mehreren Nachfragen bei der Krankenkasse, habe ich jetzt tatsächlich jemanden erreicht, der mir eine Auskunft geben konnte. Betreuung /Hilfe wird von der Krankenkasse werden weder beim Vater noch sonst einer helfenden Person übernommen.Weder im Inland noch im Ausland. Pech gehabt.
Ich weiss, dass man hier in Deutschland nach zb Operationen bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen kann, das geht glaube ich bis zu 4 Wochen. Das hat nach der Geburt unserer Tochter mein Mann gemacht, war zwar von der Krankenkasse nur 67% seines Lohnes, aber Gold wert. Gruß
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