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Kostenzuschuss/Übernahmefrage

Kostenzuschuss/Übernahmefrage

Kinderland

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Meine Freundin hatte vor 3 Wochen eine OP. Jetzt gibt's da Komplikationen. Sie muss täglich ins KH. Fahrtkosten 7,50€ Von der AOK bekommt sie die nicht wieder. Sie bekommt H4. Gibt's da einen Zuschuss? So was ist ja da gar nicht eingeplant und täglich 7.50€ist da schon viel Geld.


Gucci75

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen kann, dass sie nicht selbst fahren darf und auch keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen darf, dann übernehmen KVs auch Taxifahrten. Grundsatz: Erst genehmigen lassen. Ohne Genehmigung in Anspruch genommene Taxifahrten werden, trotz Bescheinigung, nicht erstattet.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Gucci75

Die Krankenkassen lehnen das für gewöhnlich ab. Ich bin gehbehindert und trotzdem werden meine Kosten nicht erstattet. Nur bei einem BG-Fall wäre es anders. Lediglich, ich meine es sind 14 Tage nach der OP werden Fahrtkosten für ein Taxi erstattet, wenn es medizinisch notwendig ist. Allerdings schließe ich aus dem Text der AP, dass die Freundin mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt.


Regina87

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Ich kenne es, bei unseren Senioren im Ort, dass ein Taxi kommt. Die haben dann einen Zettel vom Arzt. Meines Wissen wird der Krankentransport von einigen Kassen übernommen, wenn medizinische notwendig. Bezieht sich aber nicht auf öffentliche Verkehrmittel wie Bus und man. Ist aber nur laienhaftes Halbwissen...


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von Regina87

Sie fährt mit dem Bus. Kosten 7.50€ Auto hat sie nicht.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Nein, die Fahrtkosten sind im Regelbedarf enthalten. Anders wäre es, wenn diese Kosten dauerhaft entstehen würden, da gibt es Urteile, das das Jobcenter die Fahrtkosten erstatten muss. Aber: Du machst doch so viele teure Urlaube und kaufst teure Autos-wenn du die Kohle hast, dann könntest du doch deiner Freundin einen Freundschaftsdienst erweisen und sie kostenlos oder nur gegen die Benzinkosten zu fahren.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Was meinst du? Ich habe richtig gelesen. Im Rechtsforum schreibst du: "Meine Freundin ist gerade fix und alle. Sie hatte eine OP. Da gibt's jetzt Komplikationen. Sie muss nun täglich ins KH. Fahrtkosten 7,50 €. Da sie H4 bekommt ist das ja nicht eingeplant und somit schon teuer. Die KK gibt nichts dazu. Gibt's da was vom Amt dazu? Ich hab ihr angeboten sie zu fahren wenn es arbeitsmäßig geht." Das hört sich so an, als wolltest du sie fahren und dann die Fahrtkosten erstattet bekommen.


Julia+Christopher

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Wenn die Fahrt mit öffentlichen nicht zumutbar ist, kann sie einen Taxi-Schein bekommen. Aber auch dann muss sie je nach Krankenkasse zuzahlen. Bei mir waren es 10 € pro Fahrt.


Gucci75

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https://www.betanet.de/fahrtkosten-krankenbefoerderung.html Du weißt ja am besten um ihre gesundheitliche Situation.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Hallo, bei meinem Vater hies es von der gesetzlichen Krankenkasse, das es zur ambulanten Versorgung keine Fahrtkostenzuschüsse mehr gibt. Letztes Jahr hat er die noch bekommen - muss zur Krebsnachsorge regelmässig 200k zur Uniklinik fahren - alleine schafft er mit über 70 Jahren die Strecke nicht mehr, braucht also immer einen Fahrer. Gibt keinen Zuschuss mehr. Gruß Dhana


Btby

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Wenn sie Alg2 bekommt kann sie sich doch ein vergünstigtes Monatsticket holen


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Btby

Das gibt es aber nicht überall.


Zero

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Antwort auf Beitrag von kati1976

In Dortmund gibt es, statt dem eigentlichen Sozialticket, ein VRR_Sozialtiket, in Unna gibt es ein Personenbezogenes Sozialticket und Baden Württemberg hat sich für ein Sozialticket ausgesprochen, es gab aber keine Regelung dazu. Da Werner Richtung Sachsen wohnt, sollte ihre Freundin ein solches Ticket wohl bekommen.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Zero

Hallo, wir sind zwar direkt im Einzugsbereich von Ingolstadt - aber der öffentliche Nahverkehr hier ist an den Augsburger Regionalverbund angeschlossen - somit gilt hier keine Vergünstigung für die Stadt Ingolstadt (wo die meisten vermutlich zum Arzt müssten) und die Augsburger haben das nur für ihren eigenen Stadtbereich (der ja nur 80km weit weg ist) Somit gibts zwar rein theoretisch ein Sozialticket (für den Augsburger Stadtbereich, ob man das überhaupt beantragen könnte ist mir nicht bekannt) - hat nur keiner was davon. Wenn man von hier die 7,5 km nach Ingolstadt fahren will - zahlt man einfach 7,80 Euro - da man die Tickets von 2 Verkehrsverbünden kaufen muss... ähm - bei 4 Bussen am Tag fährt ja eh keiner, von daher regt sich auch keiner mehr darüber auf. Schüler bekommen ihr Busticket der Rest fährt mit dem eigenen Auto günstiger. Gruß Dhana


Zero

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Antwort auf Beitrag von dhana

und von Sachsen nach Ingolstadt, sind es auch nochmal 371km.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Zero

Hier bei uns gibt es sowas nicht.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Zero

War eher ein Hinweis darauf, das es das Sozialticket nicht überall gibt. Und es nicht für jeden nutzbar ist.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Zero

Nein, ernsthaft, das gibt es dort nicht. (Und wenn, dann nur in einem sehr begrenzten Raum, einer sog. Tarifzone.) Ich munkel mal, dass Werners Freundin in der selben Gegend wohnt, wie Werner und somit vermutlich der VVO (Verkehrsverbund Oberelbe) zuständig ist. Und da ich trotzdessen nicht auf die genannte Summe komme (gut, kann auch gelogen sein, wäre nix neues), vermute ich, dass die Freundin ins KH in Schiebock (Bischofswerda) muss, welches im ZVON (Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien) ist. Aber das sind alles nur Vermutungen meinerseits. Daher ist eben auch anzunehmen, selbst wenn es dort in einem begrenzten Raum ein Sozialticket geben würde (welches man sicherlich erst beim Amt beantragen muss), würde trotzdessen diese Strecke nicht abgedeckt sein. Jedoch gibt es in dem KH auch einen sozialen Dienst, der die Klientin (also Werners Freundin) sicherlich genauer über die Möglichkeiten aufklären kann, als wir Laien, die am Ende nichts von der Klientin wissen. Und das wäre definitiv mein Anlaufpunkt...


Mitglied inaktiv

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Hier bekommt man es bezahlt..... ABER: Man muß pro Fahrt 10 Euro zuzahlen. Die Strecke ist hier nicht gegeben. Als ich nach Regensburg mußte, bekam ich den Differenzbetrag erstattet. Das waren aber auch 150 km einfach.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Ein Bürger mit Grundsicherung/Bezug von ALG2 kann in solchen Fällen einen Sonderbedarf beantragen. Sie muss die Fahrtkosten zum Zwecke der med. Versorgung nachweisen (Fahrscheine aufheben und jeweils Anwesenheitsbescheinigung vom Krh. mitnehmen) und kann sie beim JobCenter als Sonderbedarf geltend machen. Die Summe insgesamt muss aber schon entsprechend hoch sein (ich wusste die Höhe mal, kann mich aber nicht mehr erinnern). In der Grundsicherung ist nämlich ein gewisser Betrag enthalten mit dem z.B. Medikamente bezahlt werden können und sollen, die nicht erstattungspflichtig sind oder einfache Verbandsmittel oder das schnöde Fiebertermometer.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

PS: es zählt durchaus zu „Sonderbedarf“ weil die Fahrten ja scheinbar ungeplant aber nun mehrfach anfallen. Der Antrag kann - meines Wissens nach - formlos gestellt werden. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie in der Summe über 100 Euro kommt? Ich würde nämlich denken, dass fällt unter geringfügig und im Regelsatz mit einkalkuliert.


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Bei täglich 7.50€ Fahrtkosten ist sie im Monat locker bei 100€. Montag geht sie beim Amt nachfragen und gegebenenfalls den Antrag stellen.


zotteline11

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von Kindrland am 26.03.2019 Sohn 1 nach der Lehre zur bw, bisher 2 auslandseinsätze(Kundus und Afghanistan) ist jetzt 33 Jahre alt und immer noch dabei Sohn 2 für 4 Jahre nach der lehre, Einsatz in Afghanistan, mittlerweile nicht mehr dabei, Sohn 3 wollte gehen, leider ausgemustert Die anderen Kids sind noch zu jung. Wobei Sohn 4 schon damit liebäugelt. Hui, hast du vieeele Kinder!!!! Plötzlich Dachte du hast nur eine Tochter.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von zotteline11

Kinderland ist eine der ältesten Forentrolle des RUB. Das ist ein alter Hut. Früher waren ihre Zoten ansatzweise spektakulär und lustig...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von zotteline11

Aber das ist sie doch gar nicht. Da fehlt ja ein e bei Kinderland *lol* Das ist berechnend


zotteline11

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ja, ich weiß. Stimmt, früher waren ihre Geschichten unterhaltsamer.


zotteline11

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Ups, hab das "e" unterschlagen. Hier ist es.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von zotteline11

Wo hat sie das denn geschrieben?


Mitglied inaktiv

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DAS ist schon mehr als blöd, hier dauernd zu behaupten, sie habe nur eine Tochter und dann im RUB so einen Beitrag raushauen. Und die Bilder - vor allem das geklaute aus Finnland - stehen noch immer auf ihrer FB-Seite. Aber genug dazu, kommt eh bald wieder die Forenpozilei und stärkt Frau Münchhausen den Rücken.


kati1976

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Im Rechtsforum hat sie auch von ihrem Sohn geschrieben.


Mutti69

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„Sonst kommt die Forenpolizei“ Yeahhhh!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Ich befürchte ja Demenz


Mitglied inaktiv

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Dann hatte eine Userin Recht, als sie mal schrieb, die angebliche Tochter ist in Wirklichkeit ihre Enkeltochter Aber da kommt eh keine Erklärung dazu, wie immer.


kleineTasse

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

in Kundus UND Afghanistan. Werner... wenn du das echt so vom Stapel gelassen hast, dann geh' jetzt bitte in die Ecke und schäme Dich. Nimm aber noch einen Globus mit.