babsi75
am 12.52009 war die geburt meiner tochter.am 11.3.2009 bekam ich ein berufsverbot vom arzt. jetzt habe ich meine stelle mit ende der eltnerzeit ,sprich 11.5.2012 fristgerecht gekündigt. meine frage stehen mir für das jahr 2009 noch urlaubstage zu die mir jetzt ausbezahlt werden müssen? wenn ja ,auch wärend des berufsverbotes? und dann bis zu beginn der mutterschaft oder bis zur geburt urlaubsanspruch? danke und lg babsi
da kriegt jemand den hals nicht voll......so macht es den eindruck. urlaubsanspruch 2009 ....tz.... wenn überhaupt, hätte man das in 2009 klären müssen.
weisst du was ich erkundige mich hier lediglich was mir zusteht oder auch nicht. antworte doch einfach nicht wenn du keine gescheite antwort geben kannst
ich kann...durchaus.... mutterschutzzeit könntest du wahrscheinlich anspruch berechnen, vor mutterschutz ist urlaubsanspruch verjährt und beschäftigungsverbot zählt kein urlaubsanspruch. aber wie man 3 jahre später auf die idee kommt sich urlaubstage auszahlen lassen zu wollen versteh ich nicht.
beschäftigungsverbot zählt genauso wie der gesetzliche verbot (mutterschutz), also auch da urlaubsanspruch.
Auch während einem Beschäftigungsverbot hat man Anspruch auf Urlaub!!! MfG
weil ich bis jetzt ja noch in der firma war....... ....und ich vor drei jahren noch nicht wusste das ich die stelle nicht mehr antreten werde....
hast du eine neue stelle?
die antwort wird dir nicht gefallen nein habe ich nicht ...ich bleibe einfach zu hause beim kind......
ist das kind nicht im kiga?
ab september ...bis mittag ja.......aber dann werde ich mich zuerstmal um meine gesundheit intensiv kümmern......
macht sinn...wenn man sich das leisten kann.
MfG
Hmmm, ich hatte auch 18 Tage Resturlaub, als ich nach der Elternzeit, die insgesamt 5 Jahre angedauert hat, wieder in den Betrieb zurück kam. Ich fing also im Juni an und musste erst einmal Urlaub nehmen, damit er nicht verfiel. Hat mich verwundert, war aber doch ganz nett.
ich wurde april 2008 schwanger, habe im juni 2008 ein beschäftigungsverbot bekommen. dezember 2008 wurde unsere tochter geboren. ende februar 2009 hätte ich wenn wieder anfangen müssen zu arbeiten, habe aber gekündigt. da ich 2008 noch gar keinen urlaub genommen habe, habe ich ihn komplett ausgezahlt bekommen, trotz beschäftigungsverbot
Ach ja, ich hatte kein Beschäftigungsverbot, sondern war "nur" 5,5 Wochen vor Mutterschutz krank geschrieben, deshalb auch der viele Urlaub, geplant hatte ich es damals anders. AG ist ÖD
danke euch schonmal für eure antworten lg babsi
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