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Kinder Krank Tage?

Kinder Krank Tage?

Ribll

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Hallo, ich bin derzeit in Elternzeit und nun mit meiner Tochter im Krankenhaus. Mein Mann muss morgen wieder arbeiten. Er müsste aber eigentlich zuhause bleiben und sich um unsere "große" Tochter kümmern. Sie geht auch noch nicht in die Kita. Muss mein Mann dafür Urlaub nehmen oder kann er so etwas wie Kind Krank Tage bekommen? Wenn ja was benötigen wir dafür?


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Ribll

Er muss Urlaub nehmen, da die Kinderbetreuung in eurer Verantwortung liegt.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Ribll

Hallo, Kinder-Krank-Tage geht nur, wenn das Kind das betreut werden muss auch wirklich krank ist, und keine andere Person zur Betreuung im eigenen Haushalt wohnt. Sprich wenn dein älteres Kind zuhause krank ist und deswegen nicht in eine Betreuung kann, dann kann dein Mann Kind-krank in Anspruch nehmen, solange du im Krankenhaus bis. Sonst leider nicht. Was es aber gibt, ist die Möglichkeit das er mit der Krankenkasse redet wegen einer Haushaltshilfe, da du ja im Krankenhaus bist und das Kind zuhause samt Haushalt nicht machen kannst - Haushaltshilfe kann dann auch der Mann machen, gibt dann einen Teil des Lohnausfalls von der Krankenkasse ersetzt. Frag mal im Krankenhaus nach (Sozialdienst oder Hebamme) die müssten wissen was man da genau braucht zum Beantragen. Ansonsten am Montag direkt bei der Krankenkasse nachfragen. Gruß Dhana


bellis123

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Antwort auf Beitrag von dhana

Ich glaube nicht dass das funktioniert. Vermutlich ist das große Kind mind. 1 Jahr alt und hat somit Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Wenn die Familie das nicht in Anspruch nimmt, ist das sozusagen deren "Verschulden". Nach deiner Logik hätte man sonst mit einem Kitakind auch Anspruch auf Haushaltshilfe während der Schließzeiten.


dhana

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Hallo, Haushaltshilfe gibt es nur, wenn die haushaltsführende Person erkrankt ist oder im Krankenhaus ist. Und die Haushaltshilfe kann auch von einem Familienangehörigen gemacht werden - kann der Mann, die Mama oder die Tante sein... Gibts wenn Kinder unter 12J im Haushalt wohnen - hat also gar nichts mit Kindergarten oder Schule zu tun, sondern nur mit dem Alter der Kinder. Bei Schließzeiten im Kindergarten, wird ja die Haushaltsführende Person nicht im Krankenhaus sein oder? Die Möglichkeit ist im Sozialgesetzbuch § 38 SGB V Haushaltshilfe verankert - gibts übrigens auch, wenn eine Schwangerne liegen muss und die älteren Kinder (unter 12) nicht versorgt werden können. Hebamme oder Sozialdienst wissen darüber Bescheid - einfach darauf ansprechen. Gruß Dhana


bellis123

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Antwort auf Beitrag von dhana

Die Argumentation macht aus meiner Sicht keinen Sinn, denn dann würde die Regel nur greifen, wenn einer der Eltern als Hausfrau/-mann normalerweise zuhause wäre. Sind beide berufstätig, gibt dann keine "haushaltsführende Person"? "Bei Schließzeiten im Kindergarten, wird ja die Haushaltsführende Person nicht im Krankenhaus sein oder?" Nö, aber auf der Arbeit, also genausowenig verfügbar. Das wäre doch eine Diskriminierung von berufstätigen Müttern, oder? ;-)


auf der Reise

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Ich kenne mich leider nicht so aus wie Dhana, aber ich glaube, hier wird etwas verwechselt: Wenn eh beide arbeiten, warum sollte da plötzlich eine Betreuungsnotlage entstehen? Weil eben doch einer (oder beide) "auch" Haushalt macht. Und wenn diese Person krankheitsbedingt abwesend ist, gibt es Hilfe. Wenn die Person weiterhin verfügbar ist und nur durch Schließzeiten ein erhöhter Betreuungsbedarf entsteht, interessiert das die *Kranken*kasse natürlich nicht.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von auf der Reise

Naja, was glaubst du wie oft wir schon spontan Überstunden oder Urlaub nehmen mussten, weil spontan die Kitabetreuung wegfiel, aufgrund von Streik oder krankheitsbedingtem Personalengpass. Und das natürlich zusätzlich zu den regulären Schließtagen, die mehr sind als ich Urlaubstage im Jahr habe.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Ribll

Entweder wechselt ihr die Plätze, dein Mann geht also mit eurem Kind ins KH, dann kann er sich als Begleitperson beurlauben lassen. Kinder-Krank ist das übrigens nicht, es wird anderes gewertet. Geht auch nicht von den Kinder-Krank-Tagen ab. Die KK zahlt aber bei entsprechender Bescheinigung vom KH !!! den Verdienstausfall. Oder du bleibst mit dem Kind im KH und er nimmt Urlaub um das andere Kind zu betreuen.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Ribll

Wenn euer großes Kind morgen Bauchweh bekommt oder leichtes Fieber und eure KiÄ wie unsere den Schein nach Telefonanruf am Tresen hinterlegt, dann kann dein Mann Kind krank beim AG einreichen (und ggf bei der GKV)


Rote_Nelke

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Und genau solche Betrugsmaschen sind der Grund, warum ich mit einem an Magen-Darm erkrankten Kind quer durch die Stadt fahren darf, weil die Kinderärzte auf einen Besuch bestehen. Ganz toll!


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Naja, bei uns würde der Schein maximal einen Tag rückwirkend ausgestellt, persönlich müsste man dann spätestens am Dienstag mit dem Kind erscheinen. Schein komplett ohne Kind beim Arzt vorzustellen gibt es hier nicht. Öffnet den Betrug ja sonst Tür und Tor. Urlaub nehmen und fertig. Zur Not unbezahlt, oder Überstunden... Mugi


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Rote_Nelke

Oder mit 40 Grad fieberndem Kind, das mit fiebersenkenden Mitteln im Bett liegen sollte. Bitte Urlaub nehmen und fertig. Oder eben Plätze tauschen.


Ribll

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Antwort auf Beitrag von Ribll

Ich gebe hier mal ein Update. Dann ist die Diskussion auch erledigt. Einmal vorab. Es geht nicht darum dass wir uns zu schade sind wegen unseren Kindern Urlaub zu nehmen. Die Kinder gehen immer vor. Auch würden wir nie irgendwie was verdrehen oder Betrug begehen. Wir gehen schon ehrlich mit sowas um. Aber warum sollen wir Urlaub "verschwenden" wenn uns etwas anderes zusteht. Da darf man ja schon mal nachfragen. Jetzt zum Update: Ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert. Die Sachbearbeiterin hat sich unsere Situation genau schildern lassen. Uns steht Haushaltshilfe zu. Das werden wir daher nun für den Zeitraum des Krankenhausaufenthalts beantragen.