mellomania
kennt wer die grundlagen? mein mann hat beantragt, wurde abgelehnt, betriebliche gründe aber ausgeführt wruden die nicht, ein gespräch drüber hat auch nicht stattgefunden..jetzt wollen wir wissen wie lange hat er zeit widerspruch einzulegen? wann kann er bzw. wie oft kann er den gleichen antrag wieder stellen? sind ratlos...
Ich hab es auch nur im Netz gelesen, dass man einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit hat. Abgelehnt werden darf wohl,wenn zB dein Mann der einzige im Betrieb ist,der die Arbeit erledigen kann. Generell kann man in der Elternzeit bis zu 30h in der Woche arbeiten. Dann müsste das ja möglich sein. Er könnte ja Elterngeld plus beantragen unabhängig davon. Ich würde Widerspruch einlegen und um ein Gespräch bitten. Dein Mann hat auch Kündigungsschutz in Elternzeit jedoch kein Anrecht auf Rückkehr auf seine alte Stelle.
Brückenteilzeit hat nichts mit Elternzeit zu tun.
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Brueckenteilzeit/anspruch-auf-brueckenteilzeit.html;jsessionid=21F3C80DA6E89BFAA76CB8B89617B852 Da gibt es eine Unterrubrik, da kann man mit einfachen Klickangaben sehen, ob man einen rechtlichen Anspruch hat.
Okay,wer lesen kann ist klar im Vorteil .
Sorry, aber wäre Elternzeit dann nicht eine Option um auf Teilzeitarbeit zu bestehen?
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