Mitglied inaktiv
Kann man als Arbeitnehmer auch während der Elternzeit kündigen oder nur zum Ende hin?finde im Netz ganz unterschiedliche Aussagen und bin mir auch nach durchlesen der entsprechenden Norm noch nicht sicher. Vielleicht hat jemand da praktische Erfahrung?
Frag mal bei Frau Bader im Rechtsforum. Die, die sich da tummmeln, wissen das!
Ach so, DU willst selber kündigen? Ich weiß es zwar nicht sicher, aber als Arbeitnehmer kannst Du jederzeit kündigen mit den gesetzlichen Fristen. Wozu soll es aber gut sein? Willst Du einen Job woanders annehmen? Das geht auch in Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 30 Std./Woche.
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=228022 Man kann jederzeit kündigen unter Einhaltung der "normalen" Kündigungsfrist.
Ja, geht. Hat eine Freundin von mir gerade gemacht, weil sie während der Elternzeit etwas Besseres gefunden hat. Ein bisschen gemein, aber offenbar wird da nur der Arbeitnehmer geschützt.
Was ist daran gemein? Der AG hat doch keinen Nachteil. Die Arbeitnehmerin stand doch eh nicht zur Verfügung. Wenn er den Platz freigehalten hat, was die wenigsten tun (können), kann er jetzt direkt nachbesetzen. Er hat Planungssicherheit und muss keinen Arbeitsplatz suchen, wenn die Elternzeit zu Ende ist, wo er bei zwei genommenen Jahren ja nicht weiss, ob nicht noch das dritte Jahr genommen wird.
DU kannst jederzeit kündigen - musst halt die fristen einhalten. Umgekehrt sieht das schon schwieriger aus.
Kannst ganz normal unter Einhaltung deiner Frist kündigen. Habe ich auch gemacht, weil ich in meinem alten Job definitiv nicht zurück wollte.
Super danke für eure antworten
Ja kann man. Zum Ende der EZ mit 3 Monate Kündigungsfrist, zu jedem anderen datum davor mit der vertraglichen. Bedenke aber, sobald das Arbeitsverhältnis endet, endet auch deine EZ. Ohne AG keine EZ - und damit kann die Krankenversicherung ein Thema werden, Falls Du fragst um innerhalb der EZ arbeiten zu gehen, das darfst du auch so. Bis zu 30 Std - bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders.
Ja ich will arbeiten. Ich bin mir nur nicht sicher ob mein jetziger arbeitgeber da zustimmen würde. Zu ihm will ich aber nicht zurück und das weiß er auch, hab die elternzeit auch bis vertragsende genommen.
Dann frag einfach nach. Wenn es kein direkter Konkurrent ist kann er es nur schwer verbieten. Evtl, kannst du ja auch mit besseren Abdeckung der Betreuungszeiten argumentieren.
Ja das werde ich zuerst versuchen, danke :)
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