Elternforum Rund ums Baby

Kennt sich jemand mit EG für mischeinkünfte aus?

Kennt sich jemand mit EG für mischeinkünfte aus?

Meyla

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Nabend erstmal! Weiss einer von euch, wir lange das Berechnungsjahr bei Mischeinkünften wieder genutzt wird, welches mach geburt des Kindes zu Rate gezogen wurde? Sprich: Kind wurde 2018 geboren, es gibt Mischeinkünfte der Mutter, dadurch kommt Steuerjahr 2017 als Berechnungsgrundlage auf. Mutter ist ab Januar 2019 wieder aus EZ raus und Papa macht dafür EZ und bezieht das EG. Ab wann wird ein neues steuerjahr zur Berechnung genutzt? Und wie lange darf kein eigenes Gewerbe bestehen, um aus dieser dummen Regelung heraus zu kommen?


-Talia-

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe... meinst du für ein weiteres Kind? Für das erste ändert sich ja nichts mehr an der Berechnung?!? Wenn nur die Mutter, nicht aber der Vater Mischeinkünfte hat (liest sich so), zählen für die Berechnung seines EG natürlich die 12 Monate vor Geburt, nicht wie bei der Mutter das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Mischeinkünfte „zählen“ nicht mehr für die Berechnung, wenn man im Kalenderjahr und 12 Monate vor Geburt keine hatte.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Mischeinkunft bedeutet Selbstständig, damit gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Nicht die letzten 12 Monate, darum kommt man auch nicht rum. Das was man aber noch machen kann ist das auf Antrag die Jahre ausgeklammert werden in denen Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen wurden. Bei ET 2020 würde also normalerweise 2019 herangezogen werden, auf Antrag könnte aber bis auf 2017 zurück gegangen werden wenn ein älteres Kind in 2018 geboren wurde.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ein Tag im Januar EG-Bezug langt da für die Mutter damit das Jahr wie gesagt ausgeklammert wird auf Antrag und man auf 2017 kommt.


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Das Kleingewerbe ist ab diesem Jahr abgemeldet, sagt mir zu viele Probleme bereitet. Ich hatte dadurch 1.000€ weniger EG im Monat und das fand ich alles andere als lustig. Möchte also auf keinen Fall wieder auf 2017 berechnet werden! Wir wollen in einem Jahr ungefähr ganz gerne ein Geschwister bekommen für die kleine, also 2021. Kann man mich da wieder in diesen Zeitraum bringen? Soll sich ja bei ehemaligen Geweben anders verhalten als bei dauerhaft angestellten.... Ich möchte gerne mal Zeit mit meinem Baby haben und nicht wieder gezwungen werden gleich wieder arbeiten zu gehen....


-Talia-

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Wie geschrieben: wenn du im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor Geburt (also 2020) und in den 12 Monaten vor Geburt (also zusätzlich 2021) keine Mischeinkünfte hattest, werden die letzten 12 Monate vor Geburt (bzw. Mutterschutz) zur Berechnung des EG herangezogen.