Sibi
Hallo, wenn jemand seine "Grundbedürfnisse" nicht mehr alleine erl. kann, bekommt der Pflegestufe 1 (waschen, zähneputzen, kämmen...) Was ist, wenn man das noch kann, aber der ganze Haushalt (kochen, puzten, waschen) von einem Familienmitglied erl. wird? Wird das auch finanziell unterstützt? (Alleinstehende würden ja eine Haushaltshilfe bekommen.) Danke für Eure Infos. Schönen Abend. s.
nicht immer , mann muss einen antrag bei der krankenkasse stellen , dann kommt ein brief mit termin wann die dame das gutachten erstellt. meist wird es erstmal abgeleht, aber man kann ja wiederspruch stellen und dann geht es meisten durch. pflegestufen werden nach zeiten berechnet, es gibt die 1 2 3 . aber diese entscheidung liegt bei der krankenkasse
sorry vergessen, am besten gleich ein gutachten vom arzt , KH , reha (fals er/sie da war) augenarzt (fals was mit den augen) e.c.t.
Pflegestufe 1 bekommt man wenn man im Schnitt täglich 60 Minuten der Unterstützung bedarf, davon müssen 45 Minuten auf die Grundpflege fallen. Dabei zählt unter Umständen auch die Unterstützung, nicht nur die reine Übernahme einer Tätigkeit. Die Kostenübernahme für eine hauswirtschaftliche Hilfe kann man ggf. beantagen. Erhält derjenige z.B. Leistungen durch die solziale Sicherung (Sozialamt), so kann er eine Kostenübernahme dort formlos beantragen. Der Bedarf wird dann geprüft und bewertet. Das ist jetzt aber eine sehr, sehr pauschale Antwort und sicherlich nicht auf alle Fälle anwendbar. LG
...und wenn Leistungen durch die soziale Sicherung bezogen werden, dann sind in der Regel tatsächlich in erster Linie die Angehörigen in die Pflicht zu nehmen. Die müssen dann tatsächlich - wenn zumutbar (kein übermäßig langer Anfahrtsweg, körperlich fitt) - die anfallenden Arbeiten übernehmen! LG
zb einrichtungen mit behinderten Menschen. die kommen dann vorbei und schauen sich das ganze an und sagen was man wo beantragen kann. Haben am dienstag auch so ein Gespräch
Hi, der Haushalt zählt dabei nahezu nicht - wir haben acht Jahre Pflege meiner SE bei uns im Haus hinter uns. Schick mir ruhig eine PN. LG Fiammetta
Hallo! Hauswirtschaftliche Tätigkeiten zählen bei der Pflegestufe garnicht. Auf der folgenden Website gibts gute Infos: www.rehakids.de lg
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