Mitglied inaktiv
Mein Sohn hat mir gestern erzählt, dass einer seiner früheren Grundschulkollegen, der inzw. 12 Jahre alt und auf der Hauptschule ist, 130 Sozialstunden ableisten muss, weil er irgendwas mit Drogen zu tun hatte. Das ist ja enorm viel, hoffentlich bringt ihm das was. Hoffentlich hat er nicht schon gedealt, aber wofür sonst soviele Stunden?
Kann schon sein. Strafmündig ist das Kind zwar nicht, aber es gibt aber trotzdem Möglichkeiten Vergehen zu sanktionieren. Wobei ich (ohne groß Plan zu haben) 130 Stunden recht viel finde... LG
Huhu, bei den Sozialstunden sind die Bewährungshelfer und Gerichte ziemlich nachsichtig. Selbst wenn ein Jugendlicher sie andauernd ausfallen lässt, um nur hier und da mal wieder eine zu leisten, passiert noch rein gar nichts. Bis ein Jugendlicher hier Konsequenzen bekommt, muss er sie schon komplett boykottieren. Das erzählte mir jemand, der Schöffe bei Gericht ist. Von daher: Ich finde es zwar auch viel, aber Du weißt ja nicht, was der Jugendliche ausgefressen hat. Und ob er die auch fleißig ableistet, ist ebenfalls nicht gesagt. Die meisten absolvieren nur einen Teil davon, lustlos und "Larifari"... LG
Arbeitsstunden sind eine erziehungsmaßnahme im jugendtrafrecht, und das ist erst anwendbar, wenn der gute 14 ist. Vorher hat das Gericht 0 Möglichkeit, und das JA kann sowas nicht verhängen. Die schauen dann in Extremfällen nach den familiären Verhältnissen. Und wenn ein (mindestens 14jähriger) Jugendlicher auferlegte Arbeitsstunden nicht ableistet, gibt's ungehorsamsarrest bis zu 4 Wochen. Die Stunden muss er dann trotzdem leisten.
LG
Nein, das geht auch nicht. Das familiengericht kann nur Maßnahmen, die die Familie, das kindeswohl etc. Betreffen, ergreifen, also beispielsweise eine familienhilfe zur Seite stellen. Dazu muss jmd. das FamG anrufen, macht wenn dann das Jugendamt. Kannst du dich noch an den Mehmet erinnern vor einigen Jahren, der immer Autos geklaut hat etc.? Das klassische Beispiel für jugendliche intensivtäter, die noch nicht strafmündig sind.
ich fand jetzt 130 Stunden für einen 12jährigen auch zuviel... aber andererseits wär das vielleicht doch ganz gut, denn wenn das mit den Drogen stimmt, dann fühlt er sich dafür auch nicht zu klein...
Ich war echt der Meinung das Familiengericht hätte da ggf. noch Möglichkeiten... LG
bis auf die tatsache dass er noch keine 14 ist sind auch die sozialstunden viel zu hoch.
egal mit welchen drogen und ob er gedealt hat oder nicht bekommt man nicht so viel.
für ein erstvergehen bekommt man ab 14 - 18 nur eine vermahnung.
aber da er ja noch keine 14 ist passiert garnichts.
lg Julia
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