Elternforum Rund ums Baby

Kann das jemand beantworten? Geht um`s liebe Geld...

Kann das jemand beantworten? Geht um`s liebe Geld...

aum

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Folgende Fragen bzw. Fall im Bekanntenkreis: Sie, arbeitslos seit einem halben Jahr bekommt ALGI. Dann startet sie einen neuen Job, den sie gerade 4 Wochen macht...stellt fest, dass sie im 2. Monat schwanger ist mit Kind 2, aber noch in der Probezeit... Fragen: 1. Schnellstens dem Arbeitgeber sagen, da sie ja dann nicht gekündigt werden darf oder falsch? Lieber warten bis nach der 12. Schwangerschaftswoche? 2. Was wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen wieder den Vertrag auflösen...hat sie dann erneut Anspruch auf 1 Jahr ALGI oder nur für die restlichen 6 Monate nach der Geburt bzw. nach der Elternzeit!?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von aum

Wenn sie nicht vermittelt werden kann hat sie in der SS gar kein Anspruch auf ALG 1 und somit auch keinen Anspruch auf Elterngeld. (So hatte ich das gelesen, Thema war vor ein paar Tagen hier). Ich würd ja erst nach der Probezeit etwas sagen...


Jessi86

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Selbst wenn sie es nach der Probezeit sagt wird der AG sie nicht weiterbeschäftigen, wenn die Befristung ausläuft!


TiBi2009

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Charly80

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Mist, dumm gelaufen. ICH würde dem Arbeitgeber nix sagen, erst weit nach der Probezeit. Vertragsauflösung im beiderseitigen Einverständnis: dann kriegt sie noch die restlichen 6 Monate ALG1.


aum

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Nach den 6 Monaten Probezeit ist sie dann aber schon im 8. Monat... Das wird wohl auffallen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Nur, solange sie vermittelbar ist, ansonsten bleibt nur HARTZ IV und kein Elterngeld. Und nun lass mal eine Schangerschaftskomplikation dazwischen kommen...


royalty

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Antwort auf Beitrag von Charly80

ich bin mir da zwar nicht ganz sicher, aber der AG kann sie auch nach der probezeit entlassen, weil die schwangerschaft ja von einem arzt schon zu einem früheren zeitpunkt festgestellt worden ist. ich denke das das eine täuschung von falschen vorsätze ist.


Charly80

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Antwort auf Beitrag von aum

achso 6 Monate Probezeit....ok das ist lange...ich dachte an 3 Monate. Puuuhhh schwierige Sache. Aber dann würd ich es lieber sofort sagen. Scheiss Situation.....


TiBi2009

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Antwort auf Beitrag von aum

ich dachte jetzt an 3 monate probezeit. ich würde bis zur 12.ssw warten und dann mit dem chef reden. is das denn eine stelle die sie auch schwanger ausüben könnte?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von aum

normalerweise sagt man es fairerweise sofort, aber hier ist es schwer, grundsätzlich würde ich mich wegen der auflösung im beiderseitigen einvernehmen mit dem amt in verbindung setzen, denn da kann man ihr einen strick draus drehen und sie bekommt eine sperrzeit zu dem rest möchte ich nichts sagen, ich denke das muss jeder mit seinem gewissen vereinbaren, was er draus macht auf jeden fall viel glück für sie


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

finde ich. Da bleibt der ganze negative Kram wieder an der Mutter hängen. Einerseits "will" der Staat mehr Kinder, andererseits wirds den familien und hier insbesondere den Frauen wieder richtig fies schwer gemacht. Ein Mann bleibt arbeitsfähig, wenn die Frau schwanger wird... Vielleicht weiß das eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle besser, wie der richtige Weg ist. Die haben da mehr Ahnung.


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von aum

kann sie den job denn in der schwangerschaft ausführen? wenn ja, dann ist doch gut


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Sie ist auch in der Probezeit unkündbar durch die Schwangerschaft. Den Fall hatten wir in einer Praxis in der ich gearbeitet habe auch. Zu Punkt zwei kann ich nichts sagen.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von aum

Sie ist..wenn es kein befristeter vertrag ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. der Arbeitgeber kann sie nicht mehr kündigen. Auch nicht in der Probezeit...ess ei denn, sie lässt sich etwas extrem schlimmes zu Schulden kommen. Auch wenn sie krank wird in der Schwangerschaft oder arbeitsunfähig kann er sie nicht kündigen. Es gibt extreme Ausnahmen, wenn der betreib recht klein ist, maber das ist eher selten. Sie gilt dann als beschäftigt und angestellt bis nach dem Mutterschutz. das müssten dann ja knapp 12 Monate sein. Dann gibts normales elterngeld und danach hat sie wieder Anspruch auf ALG1. Sie soll es sich genau ausrechnen mit den 12 Monaten..das könnte extrem knapp werden. ... Den Vertrag auflösen wird das Amt nicht zustimmen, dann verliert sie alle Ansprüche. probezeit ist doch normal 3 monate....die würde ich aber abwarten..und mich still verhalten..sicher ist sicher:) Lg reni