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Ist das rechtens?

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Ist das rechtens?

nest118

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Darf die Stadt Bearbeitungsgebühren erheben, wenn die Bearbeitung über 7 Jahre dauert? Also vom ersten Schreiben bis zum Abschluss sind nun über 7 Jahre vergangen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nest118

Satzungsabhaengig... Ich würde mir die Satzung geben lassen


nest118

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Danke dir, dann werde ich die mal besorgen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nest118

Da schau rein. Hast Du schon einen Bescheid? Da koennte auch was mit drin stehen, zumindest wodrauf sich die Gebuehrenberechnung bezieht.dann die Satzung und ggf eine Art Hauptsatzung hinzuziehen. Bei viel Geld Rechtsberatung.


nest118

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Ja, den Bescheid hab ich und den werde ich mir nochmal gut durchlesen. Es sind Bearbeitungsgebühren in Höhe von 100€. Mich würde interessieren, wie die sich zusammen setzen. Es ist einiges schief gelaufen, aber das hat das Amt verbockt. Ich bin nicht bereit, deren Unfähigkeit zu bezahlen.


Julie

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Wenn die Gebühr für die Bearbeitung eines Bauantrages oder die Erteilung einer Baugenehmigung (nur mal so als Beispiel) 100 € beträgt, dann ist diese Gebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob das Verfahren sieben Wochen oder sieben Jahre dauert und unabhängig davon, ob es zwischendurch Probleme gegeben hat. Schönheitspreise gibt es in der öffentlichen Verwaltung nicht.


nest118

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Antwort auf Beitrag von Julie

Die Behörde hat unser Schreiben erst nach 7 Jahren zufällig wieder gefunden. Ich sehe da die Schuld der Stadt, wenn die Gebühr deswegen so hoch ist. Außerdem haben sie unnötig Außendienstmitarbeiter zu uns geschickt um die Abnahme zu machen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von nest118

Ich musste eben an die Stadt etwas bezahlen, was wohl noch offen war für die Hortkosten meiner Kinder... sie sind schon Jahre nicht mehr im Hort. Habs bezahlt... ich streite mich um sowas nicht mehr... sowas hat mich bis vor die Erzwingungshaft gebracht und darauf hatte ich dann doch keine Lust.


Julie

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Grundsätzlich ist es sogar möglich, für einen Ablehnungsbescheid eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Und wenn es nur die Gebür ist und da keine Säumniszuschläge berecht wurden (die man bei einer derart langen Bearbeitungszeit tatsächlich überprüfen müsste), dürfte die Forderung zu recht bestehen. Da du aber nicht sagst, um welches Rechtsgebiet es geht, bleibt deine Ausgangsfrage "ist das rechtens?" unbeantwortet. Im übrigen ist die Gebührenfestsetzung isoliert anfechtbar - das nur als Tipp.


nest118

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Antwort auf Beitrag von Julie

Es geht um die Modernisierung unserer Heizungsanlage. 2009 haben wir das Schreiben eingereicht und die Forderung für den Nachweis haben wir vor einem Jahr bekommen. Im Oktober war alles abgenommen und die Rechnung kam vor einer Woche.