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Hartz 4 bzw. Wohngeld problem-wer kennt sich aus?

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Hartz 4 bzw. Wohngeld problem-wer kennt sich aus?

Mitglied inaktiv

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hey ihr lieben Mein partner verdient brutto 1240 euro.Wir haben noch einen kleinen Sohn und ich bin schwanger. Da wir vor ewigkeiten mal den Antrag gestellt haben beziehen wir einen kleinen Teil Hartz 4. Unter anderem zur Wohnung. Ich wollte endlich aus dem dummen Hartz 4 rauskommen und wohngeld mit kinderzuschlag erhalten. Hab den antrag gestellt er wurde abgelehnt wiel wir ja hartz 4 bezihen. Ja ich will nun aber kein Hartz 4 mehr beziehen und will Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen. Aber dafür brauch ich einen ablehnungsbescheid für hartz 4 was ich so irgendwie aus irgendeinem Grund nicht bekomme! Was wohngeld angeht gibt es daeine Mindesteinkommengrenze was man da haben mus? ich bin der meinung mein Mann verdient doch genug um wohngeld und kinderzuschlag zuu bekommen. Bitte helft uns, wer kennt sich da aus und hat Erfahrung? Wie komm ich jetzt aus dem Hartz 4 raus?! vielen dank


LoveMum

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Normalerweise brauchst du nur im Amt anrufen und sagen, dass die Bezüge zum nächsten 1. gestoppt werden sollen. Dann bekommst du einen Bescheid darüber und gehst damit und allen anderen Unterlagen zum Wohngeldamt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

Ich glaube das ist nicht so einfach, eine Bekannte hatte das auch mal, und da haben sie in der Wohngeldstelle gesagt, wenn sie hartzV bekommt, dann hat sie kein Recht auf Wohngeld.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

Naja, soviel verdient der Partner ja nun auch nicht. Ich mein 1240 € brutto, was bleibt da netto übrig. Davon bekommt man doch keine Familie satt, geschweige denn die Miete bezahlt. Wohngeld ist ja auch nur ein Zuschuss zur Miete, d.h., es wird nicht die komplette Miete übernommen wie z.B. bei Hartz IV. Ich glaube also kaum, dass sie Wohngeld und Kindergeldzuschlag (den man übrigens auch nur begrenzt - ich glaube für 2 Jahre) erhält. Wenn das Einkommen zu niedrig ist, verweist das Wohngeldamt eh auf Hartz IV. So war es zumindest bei uns damals vor 4 Jahren. Und mein Mann hat definitiv viel mehr Bruttoeinkommen. Also so einfach ist es auch nicht, aus dem Hartz IV-Bezug zu kommen. Da hilft dann wirklich nur Job suchen, was aber als Schwangere ziemlich schwer sein dürfte. Es ist ja lobenswert, aus Hartz IV rauskommen zu wollen, aber dann doch lieber durch eigenes Einkommen als durch erneute staatliche Stütze, oder? LG Jacquie


mf4

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Ich verstehe es nicht wirklich. Ganz von der Unterstützung weggkommen würde ja Sinn machen aber einfach aus einem anderen Top, WG statt H4 ist doch auch nix anderes


LoveMum

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Antwort auf Beitrag von mf4

Doch, das macht sehr viel aus. Nämlich dass man nicht mehr zu irgendeinem Fallmanager muss, keine Kontoauszüge regelmäßig vorweisen, Bewerbungen nachweisen usw. Wenn ich und mein Freund zusammenziehen werden wir auch als Erstes WG und Kinderzuschlag beantragen. Ich sehe auch nicht, was daran schlimm sein soll.


Mitglied inaktiv

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so einfach ist das nicht. solange du ein recht auf H4 hast,egal ob du es haben willst oder nicht , bekommst du kein wohngeld.selbst wenn du keinen antrag auf H4 mehr stellst würdest du ,wenn es dir zusteht die aufforderung von der wohngeldstelle bekommen einen antrag zu stellen


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Antwort auf Beitrag von mf4

doch das ist schon was anderes. Wir würden somit mehr geld zum leben im Monat haben.


LoveMum

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Ich muss werner zustimmen, das ist ja unfassbar!!! *g* Das kann natürlich sein, soviel Ahnung habe ich leider dann doch nicht.


mf4

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wie soll das gehen?


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Antwort auf Beitrag von LoveMum

ging meiner freundin so, die bekommt kein wohngeld weil sie ein anrecht auf H4 hat. sie mußte h4 beantragen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

nun ja wir bekommen monatlich vom A-amt ca 200 euro. Für Wohnung und extra zum leben dazu. Mein Mann verdient ca 970 euro nett und ich und mein sohn kriegen 140 euro kindergeld. Angenommen wir bekommen Wohngeld , was (laut wg rehcner) über 300 euro betragen würde und bekommen dann noch den Kinderzuschlag für meinen sohn ist das schon wesentlich mehr.


Fru

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn man nur ergänzend H4 bekommt, kann das schon sein, das man mit WG und Kinderzuschlag am Ende mehr Geld raus hat! Du kannst aber selbstverständlich jederzeit Dein H4 stoppen und einen Antrag auf Wohngeld stellen (aber Achtung: Wohngeld dauert hier manchmal eine Ewigkeit bis das der Antrag durch ist!!!) Kann ja niemand gezwungen werden H4 zu beziehen! Und der Unterschied zu H4 ist eben, das man sich nicht so nackig machen muß, was Kontoauszüge und sowas angeht! LG


LoveMum

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Bist du sicher dass du bei dem WG-Rechner alles richtig gemacht hast? Das kann ich mir nicht vorstellen...so eine hohe Summe.


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du scheinst aber zu vergessen das der kinderzuchlag einkommensabhängig ist. ich glaube der würde dann wegfallen oder gekürzt werden


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Antwort auf Beitrag von LoveMum

ich hab es mehrmals durch rechnen lassen


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Antwort auf Beitrag von Fru

nein so einfach ist das eben nicht


Fru

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Könntest Du Deine Antwort ein wenig ausschmücken? Bei mir gings absolut problemlos?!?!


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Antwort auf Beitrag von Fru

lies mal oben den beitrag.


biggi71

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wenn ihr mit dem verdienst und kindergeld UNTER dem existenzminimum seid, habt ihr ein "anrecht" auf H4 und würdet kein wohngeld bekommen. wohngeld gibt es nur, wenn man mit seinem geld über dem H4 satz liegt. lg biggi


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von biggi71

wie hoch ist das existenzminimum?


Fru

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Antwort auf Beitrag von biggi71

hat mir damals gesagt, das ich Anrecht auf H4 habe. Das wußte ich, aber ich wollte es nicht! Somit konnte ich mein Wohngeld beantragen und gut war.. LG


biggi71

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das weiß ich nicht. schau mal auf den h4 seiten. bei euch dann 2 erwachsene 1 kind, zuschlag schwanger, mietanteil lg


biggi71

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Antwort auf Beitrag von Fru

dann hat deine sachbearbeiterin einen fehler gemacht lg


LoveMum

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Antwort auf Beitrag von Fru

Wir (sechs Personen) hätten laut Rechner einen Anspruch auf Hartz4 von sage und schreibe 8€ und der WG-Rechner sagt 95€. Am besten ist, man erkundigt sich nochmal persönlich.


biggi71

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habe was gefunden: Das Arbeitslosengeld II (ALG II) beträgt 351 Euro monatlich in den alten und neuen Bundesländern. Das Sozialgeld beträgt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr beträgt bundeseinheitlich 281 Euro. Hinzu kommen Unterkunfts- und Heizkosten, soweit sie angemessen sind.


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Antwort auf Beitrag von biggi71

biggi71 hat recht


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

Wir haben zuerst Wohngeld bekommen. Irgendwann wurde uns mitgeteilt das wir eigentlich H4 beantragen könnten, das wäre dann auch etwas mehr. Uns wurde es aber freigestellt. Ich könnte mir jetzt noch in den Hintern treten das wir wegen den paar Euro mehr wirklich H4 beantragt haben. Bin froh das wir da wieder raus sind.