Mitglied inaktiv
zuständig ist wisst ihr das? (in S-H) LG
so nu is aber rihtig
Welche Staatsangehörigkeit hast du und welche der Vater?
Wenn Vater oder Mutter die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (egal wo das Kind geboren wurde) hat dein Kind auch die Deutsche Staatsangehörigkeit.
O ist es denn geboren? In D oder in Ö?
Ich meinte natürlich WO.
In D Erzeuger ist auh Deutsh Vatershafftsanerkennung ist auh untershrieben... Die meisten sagten mir auh das das Kind Deutsh ist allerdings will die Ausländerbehörde das bestätigt haben die haben mih dann ans bürgeramt weitergeleitet die wiederum ans standesamt und das standesamt sagte ih soll es bei dieser Stelle probieren nur finde ih diese Stelle niht
Es steht doch auf der Geburtsurkunde...Oder? Also ich denke jedenfalls, daß es bei unserer draufsteht..Ihr Vater ist kein Deutscher, trotzdem ist sie als -deutsch- eingetragen...
Eine Vaterschaftsanerkennung alleine reicht nicht aus. Der Vater muss in der Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) eingetragen sein. Erst dann wird es im Melderegister geändert und das Bürgeramt kann deinem Kind einen Kinderreisepass ausstellen
Hat dem Standesamt bei der Beurkundung die Vaterschaftsanerkennung vorgelegen?
er ist mit eingetragen
Habe jetzt aber eben meine Anwältin eingeshaltet dann soll sie das klären renne da nu seit dezember von amt zu amt und keiner weiß was ih hab di shnauze voll und bei bürgeramt wurde mir gesagt das sie ihr keinen ausweis ausstellen können warrum auh immer habe denen alles gebraht...
ih werd wahnsinnig kämpf hier nur gegen windmühlen
Aber Vielen Dank für deine Antwort =)
Also wenn Ihr beide in der Abstammungsurkunde eingetagen seit, sollte es kein Problem sein. Lebt der Vater in einer anderen Stadt oder Gemeinde? Daran könnte es evtl. liegen.
Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, hat es automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, egal woher die Eltern kommen. Würde es in Österreich geboren, hat das Kind die Österreichische (wassn Wort ...) Staatsbürgerschaft. So zumindest wurde es mir erklärt ... ist allerdings ohne Gewähr! MfG Zero
In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip und NICHT das Bodenprinzip. Ausschlaggebender Punkt ist/sind die Staatsangehörigkeiten der Eltern und nicht wo man geboren wurde.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht.html Hatte ja geschrieben: ohne Gewähr - was war mein letzter Stand der mit mitgeteilt wurde von Behörden - scheinbar darf man denen auch nicht alles glauben ;)
den § 4 STaG meinst. Das ist eine "Sonderregelung", die nur unter bestimmten Vorrausetzungen gilt. Da müssen bestimmte Vorraussetzungen vorliegen. Und es wird sehr streng geprüft. Diese Kinder haben zunächst beide Staatsangehörigkeiten (z.B. Deutsch und Türkisch) Die Kinder müssen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahr eine Erklärung beim Ausländeramt abgeben, welche Staatsangehörigkeit sei behalten möchten. Entweder Deutsch oder die andere. Beide geht dann nicht mehr. Wenn dieses Gesetz immer gelten würde, gäbe es in Deutschland keine Babys mit ausländischen Staatsangehörigkeiten. Es ist wirklich nur eine Ausnahme. (Kein Gesetz ohne Ausnahme)
hier ist das komplette StAG. In § 4 sind die Erwerbsgründe durch Geburt genau geregelt.
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