Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich habe vor 7 Monaten für mein Kind einen Schlafsack aus Wolle gekauft, der nun jeweils an den Knien große Löcher hat. Der Schlafsack wurde sachgemäß gepflegt, nur im Bett getragen (und das auch nicht täglich), aber vermutlich war die Wolle für diesen stärker beanspruchten Bereich nicht ausreichend dick. Nun ist man ja nach Ablauf von 6 Monaten hinsichtlich der Gewährleistung als Käufer in der Beweispflicht. Wie gehe ich das an? Da auf meine bisherige Mail auch auf Nachfrage nicht reagiert wurde, bin ich bei 160,- Euro doch bereit, da hartnäckig dran zu bleiben. Vielleicht hat jemand Erfahrung? Danke!
Da bleibt nur: Nochmals anschrieben und zur Nacherfüllung/Mängelbeseitigung auffordern - mit Frist, nach deren Ablauf Du mit einer Klage drohst. Danach kannst Du Dir dann überlegen, ob es Dir tatsächlich wert ist, Klage zu erheben. Dort müsstest Du Sachverständigenbeweis anbieten und hoffen, dass sich der Verkäufer auf einen Vergleich einlässt, bevor der (teure) Beweis erhoben wird. Ich würde abraten, da Du selbst bei Vergleichsbereitschaft +/- 0 rausgehen oder gar Verlust machen würdest und bei Weiterführung des Prozesses ein unangemessen hohes Prozesskostenrisiko hättest… Aber manchmal bewirkt die Androhung einer Klage schon Wunder…
Hey, Ich würde wie oben bereits beschrieben die Firma nochmal kontaktieren. Wenn sie sich darauf nach der Hälfte der Frist nicht melden, bewerte einfach mal das Produkt in deren Onlineshop (oder falls das nicht geht den Onlineshop selbst bei Google) schlecht. Das sorgt meist dafür, dass sie sich doch ganz schnell für dich interessieren...
Hallo, lt. 477 BGB beträgt die Beweislastumkehr seit 2022 ein Jahr ab Kauf der Ware. D.H. der Verkäufer muss nachweisen, dass die Ware beim Verkauf frei von Mängeln war. Du bist also nicht in der Beweispflicht.
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