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Generalvollmacht oder Gesetzlicher Vertreter

Generalvollmacht oder Gesetzlicher Vertreter

mellisMama

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Hallo Kurz zur Situation: mein Papa ist seit kurzem Schwerstpflegefall. Er kann nicht mehr reden, ein paar Wörter versteht man hin und wieder, der rechte Arm ist außer Gefecht gesetzt und links ist die Kraft sehr gering. Was wäre in diesem Fall (eurer Meinung nach) besser? Vollmacht für mich (da er noch alles versteht und mit "ja" bzw Kopfgeschüttel antwortet) oder wäre es besser wenn ich gesetzlicher Vertreter für ihn werde? Unschlüssige verwirrte Grüße, Mellismama


schneeziege08

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Antwort auf Beitrag von mellisMama

Hallo, erstmal möchte ich Dir Mut machen, falls es sich um Folgen eines Schlaganfalls handelt: Es kann sich innerhalb eines Jahres noch SEHR viel wieder verbessern! War bei meinem Vater auch so. Anfangs konnte er nichts, später ist einiges wiedergekommen. Ich habe gerade eine so genannte Vorsorgevollmacht für meinen Onkel übernehmen müssen. Wenn man da alles ankreuzt, darf man auch eigentlich alles, obwohl nichts notariell festgelegt ist. Ich weiß nur nicht, wie man vorgehen muss, wenn es ein Problem ist, dass dein Vater das selbst unterschreibt. Alles Gute


mellisMama

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Antwort auf Beitrag von schneeziege08

Hallo Danke dir. Nein es sind nicht die Folgen eines Schlaganfalles sondern die Auswirkungen eines Krebsleidens. Ja das mit dem schreiben könnte ein Problem werden. Könnte sein das es später angezweifelt wird wenn's drauf ankommt.


Trini

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Antwort auf Beitrag von mellisMama

Mein Mann hat eine Generalvollmacht bekommen. Da konnte Schwiegermutter auch schon nicht mehr schreiben, hat aber dem Notar noch glaubhaft versichern können, dass sie das so möchte. Kostet zwar, ist aber am Ende sicherer als "nur" die Betreuung. Trini


schneeziege08

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Antwort auf Beitrag von mellisMama

Ist er denn noch "klar im Kopf"? Kann das ein Arzt bestätigen? Mein Vater konnte seine Originalunterschrift nicht mehr prouzieren, aber mit einem entsprechenden "Erklärungsschreiben" unsererseits wurde dann z.B. auch seine neue Krakelunterschrift von der (Online!) Bank akzeptiert. Ansonsten würde ich mich an eine Pflegeberatung wenden und dort nachfragen wie man vorgehen sollte - gibt es in jedem größeren Ort. LG


sara31

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Antwort auf Beitrag von mellisMama

Gesetzlicher Betreuer dauert, es muss ein Antrag ans Gericht bestell werden und dann wird er von einem Arzt evtl auch Sozialarbeiter begutachtet. Kann bis zu zwei Monaten dauern, aber dann bist du auf der sicheren Seite. Generalvollmacht ist einfacher und wenn ein Arzt bescheinigt, dass es sein wille ist, vielleicht der einfachere weg