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Gehweg durch Hecke zu 2/3 überwuchert

Gehweg durch Hecke zu 2/3 überwuchert

Lovie

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Wo beschwert man sich da, wenn der Hausbesitzer rund heraus sagt "mir doch scheißegal!". Der weg kann so mit kiwa nicht mehr befahren werden, direkt daneben stark befahrene Straße. Andere Straßenseite hat keinen Gehweg. Der Gehweg gehört doch nicht dem Hausbesitzer, oder? Der gehört doch der Stadt, muss aber vom Hausbesitzer geräumt/gestreut werden und doch auch zugänglich sein?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Wenn der Gehweg der Stadt gehört, würde ich mich da beschweren, am besten mit Foto per Mail. Ich vermute mal, das das Gestrüpp den Hausbesitzer gehört und er es auch wegmachen muss.


Itzy

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Ruf mal beim Ordnungsamt an.


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Antwort auf Beitrag von Itzy

Könnte auch "Liegenschaften" oder "Straßen" sein, also nicht Ordnungsamt


nilo1988

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Das würde aber das Ordnungsamt entsprechend weiterleiten.


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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Ja, oder gleich die Zentrale anrufen, denn kann die Zentrale gleich durchstellen und muss nicht erst zum Ordnungsamt durchstellen und die dann zum Sachbearbeiter*in der/die das dann entgültig bearbeitet, also einfach bei der Stadt anrufen


nilo1988

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Hier kann man das Ordnungsamt direkt kontaktieren. Per Mail, per Telefon, per Fax... steht alles online. Und das wäre mein Ansprechpartner, denn jemand an einer Zentrale wird die Sachlage eh nicht genau abschätzen können, oder?!


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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Bei uns wärst Du beim Ordnungsamt völlig falsch und die Zentrale wüsste es


nilo1988

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Wer sitzt denn bei euch in so einer Zentrale, um dies abschätzen zu können? Ich kenne so etwas nicht. Also eine solche "Zentrale". Stelle es mir jedoch durchaus schwierig vor, dass d jemand wirklich genau jede Lage abschätzen kann, da es nicht nur 2-3 Ämter gibt und viele Sachlagen nicht nur ein Amt betreffen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

So viele sind wir nicht und natürlich kennen die Leute das Organigramm.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Wende dich an euer Ordnungsamt. Am besten mit Bildern, dass sie sehen, dass handlungsbedarf besteht. Das Ordnungsamt wird dann sicherlich eine Aufforderung an den Besitzer schreiben. Sollte dieser trotz mehrmaliger Ermahnung nicht reagieren, so wird dies im Auftrag der Gemeinde/Stadt beseitigt (ob nun eine Firma bestellt wird, oder der örtliche Bauhof, weis ich nicht) und der Besitzer bekommt eine Rechnung über diese Leistung. Natürlich würde ich in erster Linie in Ruhe noch einmal mit dem Hausbesitzer reden. Auch, warum er sich nicht in der Lage sieht, diese -Gefahrenquelle- zu beseitigen.


Lovie

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Auch, warum er sich nicht in der Lage sieht, diese -Gefahrenquelle- zu beseitigen. Liegt vermutlich am täglichen, nicht unerheblichen Alkohol Konsum.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Mit einem entsprechenden Schreiben geht das irgendwann, besonders , wenn angedroht wird, das auf SEINE Kosten zu beseitigen (Gefahrenquelle, so wie Du es beschreibst)


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Herrje, das ist natürlich sehr, sehr schwierg. Ich vermute, da wird dann wohl nie eine Einsicht kommen! Hier kann man kaum Gehwege mit Kinderwagen nutzen, da diese schlicht und ergreifend zu schmal sind. Auch doof. Aber somit vermeidet man eben jene Wege und nimmt andere, die einfacher sind. Das würde ich dir auch ersteinmal raten. Zu eurer Sicherheit.


Lovie

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Leider keine Option, weg zum kiga... Derzeit weiche ich auf Tragetuch aus, aber eigentlich kann es das ja auch nicht sein.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Tragetuch ist hier in der kalten Jahreszeit, hinsichtlich Winter, durchaus angebrachter, da Schneeberge und schmale Wege den eigenen Weg erschweren. Wende dich einfach an eure Gemeinde/Stadt (wie geschrieben, ich würde das Ordnungsamt kontaktieren, so war es auch beim Nachbarn meiner Eltern, als dieser nicht seiner Sorgfalt nach kam) und guck, was passiert.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Lovie

dürfen Hecken aufgrund des Vogelschutzes nicht vor dem 1.10. geschnitten werden. Frag doch mal bei deiner Gemeinde nach. Die fordern den Hausbesitzer bei Bedarf dann auf. LG h