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Gehaltsfrage

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Fru

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Ich hab ja neulich meinen Job gekündigt....alles soweit geklärt...was passiert aber nun mit meinen Überstunden? Pech gehabt?


Yvi76

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Antwort auf Beitrag von Fru

ne nicht pech gehabt, entweder dementsprechend früher aufhören zu arbeiten oder aus zahlen lassen, wobei das sich meist nicht lohnt......


Fru

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Antwort auf Beitrag von Yvi76

Da ich da bereits nicht mehr arbeite hat doch das mit dem früher aufhören erledigt...hab ich da denn echt anspruch drauf?


orry

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Antwort auf Beitrag von Fru

wenn du dir überstunden auszahlen lässt, machst du eigentlich immer miese (wird nicht zu 100% gezahlt)


Fru

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Antwort auf Beitrag von orry

Aber ich habe keine Wahl!!!! Außer das ich leer ausgehe


orry

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Antwort auf Beitrag von Fru

im ap war nicht zuerkennen, dass du bereits nicht mehr arbeitest!!!!!


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Fru

auszahlen lassen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Fru

Wenn du die Überstunden nicht abfeiern kannst, dann müssen sie dir ausbezahlt werden.


Yvi76

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Antwort auf Beitrag von Fru

ja dann ganz klar auszahlen lassen, ja klar hast du anspruch drauf!!!!!


Sandri_plus_1

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Antwort auf Beitrag von Yvi76

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Wenn da steht, dass Überstd mit dem Gehalt abgegolten sind dann gibt es nix. Ansonsten hast du einen Anspruch darauf!


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Sandri_plus_1

Sind die denn dokumentiert? Ja, oft sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten .... es sei denn, es besteht eine Vereinbarung, z.B. Gleitzeitkonto.. Um wieviel Stunden handelt es sich denn? Ganz ehrlich, wenn es jetzt nicht die Welt ist, würde ich es in den Wind schießen, bevor ich mir den Stress antun würde...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Normalerweise lässt man sich die Überstunden auszahlen, wenn man sie nicht davor abgebummelt hat.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

es sind 30,15 Std...das sind 300 Euro.. Wäre schon einiges...dokumentiert sind sie, weil wir ja ne Stechuhr hatten...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Dann würde ich da doch mal nachfragen, wie sie es ausbezahlen wollen... Und beim nächsten mal regelst Du das früher ;-), gelle?


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von Fru

Hatte damals das gleiche Problem, ÜS waren aber auch dokumentiert. Bei Deinem ehemaligen AG nachfragen, wie er es handhaben möchte, aber weg sind die auf keinen Fall. Meine wurden mir damals noch ausbezahlt, waren auch knapp über 300€. Nicht locker lassen, die ÜS stehen Dir zu! Gruß


Fru

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Antwort auf Beitrag von AIIisonCameron

Ich konnte damals leider nicht wissen, das ich den Laden nicht mehr von innen sehe...


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von AIIisonCameron

O.K., 300 € würde ich auch nicht verschenken. Stechuhr ist schon mal super, ist wenigstens alles sauber dokumentiert. Brief hinschicken.....und nicht á la "Ist es möglich, das Sie mir meine ÜS auszahlen? o.ä., sondern kurz und knapp...."Ich bitte um Auszahlung meiner Überstunden. Den Betrag überweisen Sie bitte kurzfristig auf meine Ihnen bekannte Kontoverbindung!" und dann abwarten.....eine Reaktion wird ja sicher kommen....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Insolvenz? Versuche das Beste zu bekommen. Gewerkschaftlich bist Du wahrscheinlich nicht organisiert, oder?


Fru

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Nein keine Insolvenz... Krank und in der Krankzeit die Kündigung


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Ich finde den selbstbewußten Ansatz auch gut.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

aber 300 Euro ist schon viel.. Mir ist nur nicht klar ob ich da einen Rechtsanspruch drauf habe....die Meinungen gehen da stark auseinander...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Das hört sich ja nicht nett an vom AG, das wäre für mich ein Grund, mir meine 300 € zu erkämpfen.


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von Fru

Genau! Setz' ein Schreiben auf, dass Du um die Austahlung bittest und gib Dein Konto an, mehr würde ich da gar nicht schreiben. Dann warte die Reaktion ab...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Aber die Stunden wurden von Dir doch geleistet. dann bist Du krank geworden und in der Krankheit gekündigt. Du konntest also gar nicht etwas abbummeln. Da sagt mir mein gesunder Menschenverstand (rechtlich sitze ich nicht fest im Sattel), das es Dir zusteht. Ich würde es probieren und zwar schon etwas forscher,so wie Tippel es vorschlägt. Und dann siehst Du weiter. Und wenn es nicht klappt, lässt Du Dich rechtlich beraten (Arbeitsgericht)


Joosy

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ich schreibe wichtige sachen niiiiiiiie wieder ohne einschreiben verbraucherschutz.da gibt es eine rechtsberatung,ggf rufste da mal an. oder mal bei einem arbeitsrecht-anwalt-anrufen


Fru

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innerhalb der Probezeit...


orry

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Antwort auf Beitrag von Fru

nicht das du nachher enttäuscht bist, ich kenne nicht einen betrieb der Überstunden mit 100% auszahlt!


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von orry

Ne, wie auch? Natürlich bezahlt man auch auf Überstunden ganz normal Abgaben, da kann kein Betrieb was für ...


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Fru

http://www.unternehmer.de/finanzen-steuern/122909-der-rechtstipp-auszahlung-von-uberstunden LG


Fru

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

ich werde mal sehen, was auf der nächsten Abrechnung drauf ist, vielleicht geschieht ja ein Wunder....falls nicht, werde ich das mal "anmahnen" Danke Euch für Eure Hilfe!