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Frage zum Unfall in der Schule

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Frage zum Unfall in der Schule

Mitglied inaktiv

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Wenn sich ein Kind in der Schule verletzt, muss dann immer ein Durchgangsarzt aufgesucht werden oder kann man auch zum normalen Kinderarzt?


Princess01

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Unfallbericht und eben Durchgangsarzt.


mf4

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Erstmal reicht ein "normaler" Arzt... bei längerer Krankheit muss es zum D-Arzt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Also hängt es von der schwere der Verletzung ab?


mf4

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eben gelesen... schau mal http://www.rps-schule.de/recht/der_schuelerunfall.pdf


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mf4

Also im Kiga wie auch in der Schule immer D Arzt. Auch im KH sofort D Arzt. Ist doch wie Arbeitsunfall.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Mit meinen Kiga-Kindern war ich noch nie beim D-Arzt


Princess01

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Also Knie stark offen wie auch Zähne reingeschlagen nur D Arzt. Ein Kinderarzt behandelt sowas nicht. Sohn umgeknickt in der Schule und Kinderarzt verwies uns sofort zum D Arzt ins KH und auch der Verbandswechsel sowie Sono nur Durchgangs Kinderchirurg. Der Kinderarzt müsste also darauf hinweisen bei Schulunfall.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von mf4

Was ist denn ein Durchgangsarzt?! Ein Amtsarzt?


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Hier sind das Chirurgen


KH

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat. Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig. Als Arbeitsunfälle gelten beispielsweise auch Schulunfälle und Unfälle von Helfern im Straßenverkehr. Verfahren Bei einem Arbeitsunfall und bei einer Wiedererkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls ist die freie Arztwahl eingeschränkt: Die verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Hierüber soll der Arbeitgeber seine Beschäftigten informieren. Wenn ein Verletzter zuerst seinen Hausarzt aufsucht, dann muss dieser den Patienten an einen D-Arzt überweisen. Da bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung Kostenträger ist, ist für den Besuch beim D-Arzt kein Krankenschein bzw. keine Chipkarte erforderlich. Verordnete Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel sind zuzahlungsfrei. Diese Regelung gilt auch für Privatpatienten. Ausnahmen von der D-Arzt-Behandlung sind u. a.: Bei kleinen Unfällen: Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinaus besteht und die Behandlung nicht länger als eine Woche dauert, kann ein Allgemeinmediziner die Behandlung (auf Kosten der BG) ohne Überweisung an einen D-Arzt durchführen. Verletzte mit isolierten Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen sollen sofort einem Augen- bzw. HNO-Arzt vorgestellt werden. Diese gelten automatisch als Durchgangsärzte. Analoges gilt auch für Zahnärzte.


kati1976

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Wir müssen immer zum Durchgangsarzt. Kinderärzte behandeln Schul- und Kigaunfälle nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Das ist doch komisch. Ich war mit Kind 1 damals beim normalen KiA als sie einen Zahn ausgeschlagen hatte, danach zur Kontrolle beim Zahnarzt. Beide wussten das es im Kiga passiert ist. Kind 2 hatte in der Schule eine Platzwunde, die wurde ebenfalls vom KiA behandelt und wir haben einen Unfallbericht ausgefüllt.


Narni@

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Was ist rin durchgangsarzt? Hier geht man zum Kinderarzt und da wird ein Unfallbericht geschrieben.


Mutti69

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Du findest sicher etwas auf der Website deiner Unfallkasse, deines Bundeslandes. Da müsste das Durchgangsverfahren beschrieben sein. Ich vermute das variiert von Bundesland zu Bundesland. LG


Jayjay

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Als bei meinem Kind eine Zahnsache war, waren wir auch beim normalen Zahnarzt. Da hat nie wer was gesagt, dass man zum D-Arzt müsse. Nach einem Sportunfall hatte man uns auch nicht gesagt, dass man zu einem D-Arzt müsse, wichtig wäre nur, dass wir angeben, ob oder ob wir nicht bei einem Arzt waren. Als wir festgestellt hatten, dass das kind doch größere Beschwerden hatte, wollten wir einen Arzt aufsuchen. Da an dem Tag sowohl Kinderarzt als auch mein Hausarzt im Urlaub waren, haben wir uns fürs KH entschieden. Dort wurde dann natürlich sofort unterschieden zwischen GUV-Fall und privatem Unfall. (Und GUV-Fälle sind einfach nur lästig!!!)


Mutti69

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Wir hätten hier gar keine Wahl, es gibt nur einen einzigen Arzt im Umkreis von was weiß ich nicht wie vielen km...ansonsten haben die spezielle Formulare, auf denen wird es als D-Fall dokumentiert und wenn es zu einer Krankschreibung führen würde, bzw. länger als eine Woche dauert, verweist der normale Arzt an den D-Arzt.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Also wie gesagt, hier muss man immer zum D Arzt schon allein wegen Folgeschäden und deren Übernahme. Es muss halt gemeldet sein, egal wie. Unser Kinderarzt behandelt keine Kiga oder Schulunfälle und das war auch beim alten Kinderarzt so. Auf dem Dorf sicher eine Sonderregelung wenn weit und breit nix ist.


kati1976

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So ist es in MV

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