Elternforum Rund ums Baby

frage zu krippenbetreuungskosten etc.

frage zu krippenbetreuungskosten etc.

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hallo, ich habe ab august den fall, dass ich referendariat mache. mein kind soll zu einem geringfügig späteren zeitpunkt halb oder ganztags (hier geht zum beispiel nur ganzags) in einer krippe untergebracht werden. mein freund ist dabei, sich selbstständig zu machen bzw. hat evtl. noch einen minijob. ich denke, dass wir eher zu den gerngverdienern zählen werden. weiß jemand, wie die beiträge für krippen gestaffelt sind, bzw. wer das weiß?im jugendamt erreich ich gerade niemanden, meine aber mal eine quelle im netz gelesen zu haben.... kennt sich jemand darüber hinaus damit aus, wann man wohngeld beantraen kann statt algII?hat man bei zahlungen von wohngeld oder krippenkostenübernahme die gleichen verpflichtungen wie bei algII (zum beispiel becheid sagen, wenn man mal einen tag wegfährt, urlaubserlaubnis usw.?) danke


Mitglied inaktiv

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Also Wohngeld kann man versuchen, aber Hartz 4 ist ggf mehr. Wobei das mit der Selbstständigkeit dem wohl im Weg stehen könnte und man eben alles aufdecken muss. Die Kosten sind ganz verschieden, je nach Stadt, Träger etc. Das JA hilft da nicht immer. Wir zahlen ganztags garnichts!


Mitglied inaktiv

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Hallo Das ist von Bundesland zu Bundesland anders. Hier in Sachsen gibt es das gestaffelt nicht man hat ein betrag und da kann man dann beim Jugendamt ein Antrag stellen ob das übernommen würd. Ihr könnt Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen LG


Mitglied inaktiv

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Ich habe H4 und die Kostenbefreiung für die Kinder. Weder da noch beid er Arge muß ich bescheid geben, wenn ich mal nicht zu hause bin. Warum auch? Bei der Arge gehts nur drum, wenn man länger weg wäre, Urlaub. Man braucht auch keine Erlaubnis, muß es eben nur mitteilen und es ist auf eine bestimmte Anzahl Tage begrenzt.