Mitglied inaktiv
So, meine hoffentlich letzte Frage als Schwangere bei euch (36+5 .... und Wehen...), dann komme ich bald als Mami wieder ;-) Also mein Partner möchte heut mit zum Standesamt zwecks Vaterschaftsanerkennung, damit er direkt nach der Geburt auf der Geburtsurkunde des Kleinen erscheint. Meine Frage: Er erkennt damit aber wirklich NUR die Vaterschaft an, bekommt aber dadurch KEIN Sorgerecht, oder? ICH meine das SR muss man für ihn seperat beantragen, wenn man es will? Ich hab die Frage schon mehreren gestellt und bekomme dauernd verschiedene Antworten....
soweit ich weiß, erkennt er NUR die Vaterschaft an. SR ist nur bei einer Heirat dann automatisch geteilt lG
nein, er bekommt nicht das sorgerecht automatisch bei der vaterschaftsanerkennung.. wir haben die erst nach der geburt gemacht und mein mann stand auch direkt auf der geburtsurkunde. lg
wir mussten erst eine urkunde holen (stand nur ich drin) und damit zum jugendamt, dort hat mein Ex die Vaterschaft anerkannt, und damit dann wieder zum Standesamt, eintragen lassen... ;-)
bei uns lief das so.. wir sind einen tag nach der geburt nachhause, 2 tage später konnten wir lea anmelden beim standesamt. da wurde dann gefragt nach dem vater, und dann wurde mein mann (damals waren wir noch nicht verheiratet) gefragt ob er auch die vaterschaft anerkennt. der hat ja gesagt und dann mussten wir zu dem standesbeamten und mein mann musste die anerkennung unterschreiben. dann wurde die urkunde mit beiden namen ausgestellt.. also wir mussten garnicht aufs JA. wurde alles beim standesamt gemacht
extra hin und du hast das alleinige sorgerecht
wir haben es auch vor der geburt gemacht und trotzdem habe ich das sorgerecht weil wir ja nur der vaterschaftsanerkennung zu gestimmt haben und noch nicht bei dem sorgerecht...
Wir machen die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt und das Sorgerecht teilen wir in 2 Jahren frühestens wegen Elternzeit.
Also Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind zwei verschiedene Sachen. Vaterschaftsanerkennung bedeutet "nur", dass dein Freund die Vaterschaft anerkennt. Damit ist der Wurm erbberechtigt, du bist bis zum 3. Lebensjahr des kleinen Unterhaltsberechtigt und der kleine ist natürlich bis Ende der Ausbildung unterhaltsberechtigt. WICHTIG: Du musst da mit hin, denn du musst der Vaterschaftsanerkennung zustimmen! Das Sorgerecht ist davon unabhängig - wenn ihr nicht verheiratet seid, hast du automatisch das alleinige Sorgerecht. Erst wenn du das gemeinsame Sorgerecht wünschst, kann es auf deinen Partner ausgeweitet werden. Hat Vor- und aber auch Nachteile (Vorteil: Wenn dir was passiert, bekommt automatisch dein Freund die Kinder, Nachteil: Er darf immer mitreden). Solltet ihr heiraten, dann erhält dein Partner automatisch das Sorgerecht für den kleinen mit. Wichtig auch hier: Du musst es erklären, dein Partner muss zustimmen. Hoffe, das war einleuchtend. Hab das auch grad durch. lg Sasumm, die hoffentlich am Wochenende ihren Krümel endlich knuddeln darf.
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