Mitglied inaktiv
Gestern dachte ich echt ich hänge. Mir ist bekannt, dass Kinder mit 6 Jahren Schulpflichtig sind. Gestern stand aber die Sekreterin vor der Tür zwecks Anmeldetermin für meinen Sohn. Ich habe gleich zu ihr gesagt, dass es für uns nicht relevant ist, da mein Sohn frühstens 2012 in die Schule kommt und eh nicht auf die Regelschule geht. Egal, ich muß trotzdem kommen. Muß dazu sagen mein Sohn wurde am Mittwoch 5 und wäre ein Kann-Kind und ich finde das für ein "gesundes" Kind schon zu früh. Jetzt über was geht die Schulpflicht? Örtliche Schule, Rathaus oder Schulamt?
Hallo, also in Bayern ist der Stichtag der 30.September - wer bis dahin 6 Jahren wird muss eingeschult werden (bzw. zurückgestellt). Der Stichtag ist bundeslandabhängig - es ist also durchaus möglich, das ein Kind vor seinem 6. Geburtstag schulpflichtig wird. Bei uns läuft die Schuleinschreibung immer über die zuständige Sprengelschule - auch wenn man sein Kind an einer Privatschule einschulen will - zur Schuleinschreibung muss jedes Schulpflichtige Kind. Rückstellung läuft über den Direktor der Schule und das Gesundheitsamt (Amtsarzt). Wenn dein Sohn jetzt am Mittwoch 5 wurde - nehme ich an, das es in deinem Bundesland wieder irgendwelche Sonderregelungen gibt - wegen Sprache oder so? Kannkind ist er dann ja eigentlich auch nicht - Aprilkinder sind soweit ich weiß nie Kannkinder - max. eine Vor-vorzeitige Einschulung über das Gesundheitsamt wäre da möglich??? Zuständigkeiten sind da vermutlich auch nach Bundesland verschieden. LG Dhana
Guten morgen,das ist so nicht richtig in Bayern ist der Stichtag der 31. dez gruß Nadine
Mein Sohn hat eine Entwicklungsverzögerung, die besonders auf den sprachlichen Bereich Auswirkung hat. Er wird 2012 auf eine Sprachheilschule gehen, da sind die Klassen mit ca. 12 Kinder belegt. In eine Schule mit 25-30 Kindern pro Klasse wird er nicht gehen können, das wäre purer Streß für ihn und ich möchte nicht, dass er dann als ADHS-Kind abgestellt wird, nur weil er überfördert ist. Ich geh jetzt halt mal hin, aber ich möchte halt nicht jedes Jahr dort hinrennen
Hallo Schmetterlinsche, sorry, wurde diese Jahr wieder geändert - Stichtag ist der 30. September - weiß ich ganz sicher ich hab dieses Jahr ein Vorschulkind vom 4. September, der nicht in die Schule soll, ich stecke gerade voll drin in dem Ärger ;-) Schau auf der Seite vom Bayrischen Kultusministerium nach http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/grundschule/thema/00030/index.shtml LG Dhana
Bei uns ist das Schulamt der Stadt zuständig. Wobei es so ist, das man die Kinderfür 2011 demnächst (nächste Woche) sind wir dran) anmeldet und dann auch die Sprachstandsuntersuchung dran ist. Dafür wurden wir angeschrieben (von der Schule unseres Einzugsgebietes) Letztes Jahr hatten wir unsere Tochte als Kann-Kind laufen und da mussten wir uns selbst bei der Schule melden, weil wir nicht automatisch eingeladen worden sind. Grüße
Hallo Ich versteh das jetzt so . Dein Sohn wäre nächstes Jahr Kannkind und die Anmeldung für die Grundschule ist dieses Jahr meistens nach den Sommerferien . Das wäre richtig . Dort bei der Anmeldung würd dir dann gesagt wenn du dann ein Termin beim Gesundheitsamt hast . Dort und auch in der GS kannst du deine bedenken erzählen . Dort würd dann geprüft und auch von dein KÄ kannst du unterlagen einreichen. Haben wir auch so gemacht unser Sohn ist im Feb 7 gewurden und kommt jetzt in die Sprachschule .LG
Nein, mein Sohn soll diesen Herbst zur Schule! Nicht nächstes Jahr!
Hier müssen alle Kinder, die zw. 1.1. und 31.12. sechs Jahre alt werden, eingechult werden... meine wird also mit 5,5 Jahren in die 1. Klasse müssen, da sie Ende Dezember geboren ist. Lg
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