Mitglied inaktiv
Meine Firma bietet mir nach der Elternzeit einen Vollzeitjob an. Teilzeit wäre ungern möglich. Nun habe ich eine Teilzeit-Aufstellung geschickt, wie ich zeitlich kann und dies wurde nun aus betrieblichen Gründen (nicht mit meiner Arbeitsposition machbar) abgelehnt. Nun möchte die Firma, das ich kündige, da hätte ich mit dem Arbeitsamt auch keine Probleme, denn Sperre gibt es nicht, da ich keine Kinderbetreuung habe. Ich möchte aber nicht selber kündigen. Schaut schlecht für meinen Lebenslauf aus. Muss mir hier denn nicht nun der AG kündigen? Oder einen Aufhebungsvertrag machen? Danke.
ich würde nicht selbst kündigen und auch kein Aufhebungsvertrag machen lass Dich kündigen!
Ich glaube, sie müssen Dir kündigen, wenn sie nichts für Dich haben. Ich habe damals allerdings einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, Arztpraxis. Ich wusste es aber schon bei der Einstellung, dass ich wenn ich nach evtl. Elternzeit wieder komme, nur Vollzeit kommen kann. Daher war das für mich so okay. Aber ich weiß nicht wie es rein rechtlich ist, wenn sie Dir Teilzeit nicht geben wollen. Schau doch mal im Forum Recht bei Fr. Bader... melli
jemanden dazu zu bringen selbst zu kündigen. mach das nicht. verlange von ihnen dass sie dich kündigen. stimme auch keinem aufhebungsvertrag zu, denn das ist so gut wie eine eigene Kündigung
Hmm warum sieht es in einem Lebenslauf eigentlich besser aus, wenn einem gekündigt wird, als wenn man selbst kündigt? Versteh ich nicht so ganz (mal unabhängig von der Arbeitslosengeldproblematik).
im Lebenslauf selbst sieht man das doch eigentlich gar nicht, wer da jetzt wen gekündigt hat aber im Arbeitszeugnis steht dann halt z.B. Fr. .... konnte aus betrieblichen (oder anderen Gründen) nicht weiter beschäftigt werden oder so ähnlich
aus der sicht eines Arbeitgebers, gekündigt werden sieht auf dem Lebenslauf genauso blöd aus, da man sich als nächster AG etliche Gründe für die Kündigung ausdenkt, schlechte Arbeit ect. hmm, ich würde aber auch nicht selbst Kündigen an deiner Stelle, sondern wenn erst wenn du eine neue Alternative hast, Sollte der AG dich allerdings dann doch kündigen da du es ja selbst nicht getan hast, fordere ein perfektes Zeugnis dazu ist der AG verpflichtet achte darauf das das zeugnis keine versteckte 6 hat
bin zwar nicht silvana , aber ein Arbeitszeugnis muss ja wohlwollend formuliert sein d.h. es darf nie offen drin stehen, dass man ein fauler Trottel ist, dem man gar nix erklären kann oder das man eine Tratschtante ist, die andere von der Arbeit abhält AG haben aber eine gewisse Geheimsprache bei ihren Formulierungen, aus denen dann neue AG rauslesen können was Sache ist Außerdem gibt es bestimmte Abstufungen, man kann etwas z.B. zur vollsten Zufriedenheit (Note 1), zur vollen Zufriedenheit (Note 2), zur Zufriedenheit.... gemacht haben
Ags dürfen nicht offen schreiben der AN war einfach nur blöd und schlecht und faul aber es gibt gewisse Formulierungen aus denen ein anderer AG erkennen kann wie gut der AN wirklich ist
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