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Feuerwehreinsatz Kosten?

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Feuerwehreinsatz Kosten?

dee1972

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Uih, hier war ja was los. Da fuhren grad 3 große Feuerwehren, 2 Krankenwagen der Feuerwehr und 2 Polizeiwagen vor unserem Haus vor. Polizei und Feuerwehr rein ins Haus gegenüber, Feuerwehr erschien auf dem gegenüberliegenden Balkon und wies den Mieter an, den qualmenden Aschenbecher zu löschen. Nach 5 - 10 Min. fuhren alle 7 Wagen wieder ab. Frag mich grad, wer den Einsatz jetzt zahlen muss? Der übervorsichtige Nachbar, der den Notruf gewählt hat? Oder der Mieter mit dem brennenden Aschenbecher?


Franke

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Auf keinen Fall der, der angerufen hat. Niemand, der Rauch sieht, soll sich veranlasst sehen, erst zu überprüfen, ob es die Feuerwehr wirklich braucht - und dann kommt die zwei Minuten zu spät. Und der Mieter wohl auch nur, falls er die Absicht hatte, Feuer zu legen.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Franke

Auch nicht, wenn es böswillig war? Die Nachbarn mögen sich nicht besonders. Die Wohnung mit dem qualmenden Ascher ist ne beliebte Partylocation. Es war nur ein winziges Rauchfähnchen. Wir hätten es (auf ca 6 m Entfernung) nicht gesehen, wenn unter dem Balkon nicht direkt ne Straßenlaterne gewesen wäre. Meiner Tochter hätte das Spektakel sicherlich gefallen, aber die hat selig geschlummert. Für die Feuerwehrleute (2 große kamen aus anderen Stadtteilen) tun mir solche Fehleinsätze ja eher leid.


Franke

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Doof, aber selbst dann: Wenn sie mit dem streiten, was Boulevardzeitungen vielleicht daraus machen, was bei Unbeteiligten davon ankommt, was die noch im Kopf haben, wenn sie selbst ein halbes Jahr später Rauch sehen - und dann zögern, anzurufen . . . Wird man wohl damit leben müssen.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Franke

Vielleicht nicht böswillig, aber vielleicht übervorsichtig. Es war ja kein Rauch, keine Flammen, gar nichts. Nur nen bisschen qualmender Aschenbecher. Mein Freund hatte mal zu Singlezeiten nen Topf anbrennen lassen (ist nach der Spätschicht eingeschlafen),das hat mächtig gequalmt und gestunken. Da kamen auch 2 Feuerwehren angebraust. Aber garantiert keine Krankenwagen und auch keine Polizei. Das Wörtchen böswillig hab ich aus dem letzten Absatz der FAO übernommen: http://www.berliner-feuerwehr.de/2516.html


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Franke

Wenn zuerst die Polizei angerufen wurde und die dann die Feuerwehr sicherheitshalber mitgebracht hat, dann wird es keine Rechnung geben. Wenn aber die Feuerwehr so gerufen wurde und die tatsächlich nur wegen eines qualmenden Aschenbechers ausgerückt ist, dann gibt es eine saftige Rechnung....und zwar für den Mieter mit dem Aschenbecher! Die Feuerwehr schickt m.E. nur keine Rechnungen wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Deswegen unbedingt immer erst die Polizei rufen!


Juleika

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Für Rettungswagen und Notarzt gilt,dass bei missbräuchlicher Inanspruchnahme derjenige zahlt,der den Einsatz veranlasst hat. Wenn der nette Nachbar die mitbestellt hat,zahlt er auch! § 3 Gebührenschuldner, Gebührenhaftender 1. Gebührenschuldner ist, a) zu dessen Gunsten der Einsatz veranlasst worden ist, b) wer die Fahrt bestellt hat, c) wer die Gebühr durch entsprechende Erklärung übernommen hat, d) wer für die Gebührenschul d eines Anderen kraft Gesetzes haftet. Im Falle der missbräuchlichen I nanspruchnahme des Rettungsdienstes ist von der Person, die den Einsatz veranla sst hat, die volle Gebühr nach Maßgabe dieser Satzung zu zahlen. Mehrere Gebührenschul dner sind Gesamtschuldner.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Wer das zahlt weiß ich nicht. Wer weiß wie die nachbar die Situation eingeschätzt haben Aber was wäre wenn niemand die Feuerwehr gerufen hätte und es wäre ein großbrand entstanden? Hier war es vor 1 Jahr so, qualmender Aschenbecher auf dem Balkon hat Wohnungsbrand ausgelöst.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Die Stadt bleibt wohl auf den Kosten sitzen. Der Anrufer kann jedoch auch zu einer Zahlung aufgefordert werden, da die Feuerwehr die "Rauchanzeichen" bei Eintreffen rekommentieren müssen. Der Anrufer wird nach Auslösen des Alarms (also als die Feuerwehr schon unterwegs war) von der Notruf-Zentrale gefragt worden sein, wie gross die Rauchschwaden sind, ob er Flammen sieht, ob Menschen am Fenster stehen. Wenn zwei Feuerwehrwagen plus Krankenwagen raus sind, muss er mächtig übertrieben haben. Der Krankenwagen wird mitgeschickt, wenn grosse Rauchentwicklung entsteht, wegen einer evtl. Rauchentwicklung. Er könnte also sehr wohl zum Teil zur Rechenschaft gezogen werden. Wird er allerdings nicht, weil sich die Leute sonst nicht mehr trauen, die Feuerwehr anzurufen, wenn sie Rauch sehen.


Nicole+Jannik+Lukas

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Hallo, Brandeinsätze sind kostenlos. Die Feuerwehr sagt immer wieder, "lieber einmal zu viel anrufen - als zu wenig" Es hat schließlich gequalmt - auch wenn es nur ein Aschenbecher war. Auch bei einem Topf auf dem Herd bekommt bei uns niemand eine Rechnung. Es war in meinen Augen kein böswilliger Alarm. (Darunter versteht man z.B.einen Druckknopfmelder einschlagen) VG Nicole (bin seit 1997 bei der Feuerwehr)


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Nicole+Jannik+Lukas

Wenn es nicht schon lichterloh brennt! Denn die bezahlt man nicht, und wenn die dann die Feuerwehr von sich auch anruft, bekommt man selbst auch keine Rechnung! So wurde es uns jedenfalls von der Polizei erklärt!


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Zu allererst sind diese Bestimmungen in den Händen der Länder. Dann kommt es auf die Komune und die Kosten an. Viele haben ja eine Rechtsschutzversicherung... da streitet man sich dann nicht wegen 1000€, weil die Verhandlungskosten in Relation höher wären und es auch immer die Möglichkeit vorhanden ist zu verlieren, je nachdem, wie sie Sachlage ist. Was mich verwundert... die Leitstelle hat einen Löschzug dort hin geschickt... DA ist in erster Linie die Frage, WIE wurde es gemeldet. (Was Katerchen sagt, erst Polizei rufen, ist QUATSCH!!! Sorry, aber ich muss die Sache der Leitstelle nur richtig melden, dann entscheidet die LEITSTELLE, wie gehandelt wird. Darauf hat der meldende dann keinen Einfluss... man kann zwar, weil man vom Fach ist, etwas dazu melden, aber es gibt Einsatzpläne und da werden oft nur Knöpfchen gedrückt und es fliegt raus, was rausfliegen soll wie vorgeschrieben.) Wir wissen nicht, wie es gemeldet wurde, wir wissen nicht, ob die Komune da erforderliche Zahlungsforderungen hat (Feuerwehrfinanzierung ist Komunensache), wir wissen nicht, ob die Wehr zu der Zeit an anderer Stelle benötigt worden wäre (DAS könnte eine wichtige Sache werden!!!)... Also man kann es nicht sagen. Man kann festhalten... der Anrufende hat nicht "spaßig" gemeldet, es war ja eine Rauchentwicklung... ob man ihm da nun etwas mehr vorwerfen kann, weiss ich nicht. Aber die Anrufe werden aufgenommen und abgespeichert. Da wird man sich schon drum kümmern. Und es gibt viele lächerliche Einsätze! Beispiel gefällig? Straßenabsperrung einer Baustelle ist wegen eines Sturmes umgefallen an einer fast nur von Anliegern zu befahrenden Baustelle. Jetzt rate mal, wen man gerufen hat... nicht den Baustellenbetreiber, nein... und nein, auch nicht die Polizei... nee, die FEUERWEHR hat man alarmiert! Und auch nicht nur ein paar Hanseln... nein, die gesamte Wehr, über 40 Personen. Für einen Einsatz der von Alarmierung bis wieder Einsatzbereit keine 8 Minuten dauerte. Da greift man sich an den Kopf! Und das war eine freiwillige Wehr... Leitstelle hat so entschieden. Kann man der Anruferin keinen Vorwurf machen.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

So wurde es uns von der Polizei erklärt! Und da die Feuerwehr eine Gebührenordnung hat und die Polizei nicht (die wird über die Steuern finanziert), sollte man immer erst die Polizei rufen, den Fall schildern und die Polizei ruft dann dementsprechend die Feuerwehr dazu! So ist es jedenfalls hier! Wenn man erst die Feuerwehr ruft und die dann wegen einer Lapalie ausrückt, kommt dann irgendwann die Rechnung!


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Okay, ihr wohnt in Berlin... aber hier in der Pampa ist die nächste Polizeidienststelle weit weg, die die Sachlage (weil auch NICHT AUSGEBILDET für FEUERWEHEINSÄTZE) garnicht einschätzen können. Punkt. Der Leitstellendisponent hat eine Ausbildung im medizinischen/rettungsbereich UND im feuerwehrtechnischen Bereich. Hie rin Sachsen muss man im feuerwehrtechnischen Bereich min. den Gruppenführer (mittlerweile Einheitsführer) haben, um Leitstellendisponent zu werden. Melde ich also des nächtens "Hallo, hier ist die Frau Kunze aus Bebbendorf, in unserem Mehrfamilienwohnhaus ist ein beisender Rauchgeruch wahrzunehmen, aber woher kann ich nicht sagen. Wir wohnen auf der Dorfstraße 3 in Bebbendorf." ist es etwas anderes, als wenn man sagen würde "Kunze hier, hier brennt es. Dorfstraße 3, Bebbendorf." Mal ganz davon ab, dass die Leitstelle auch nachfragen wird und selbst wenn man auflegt sie einen zurück rufen kann (auch bei unterdrückter Rufnummer). Und wenn die Leitstelle und die Einsatzplanung die es für sowas bei Wohnkomplexen, öffentlichen Gebäuden und Co. gibt, meint, es müssen mehrere Wehren heran beordert werden, dann ist das so. Darauf habe ich ans anzurufender KEINEN EINFLUSS! Auch die Leitstelle kann die Polizei informieren.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Kein Quatsch, aber scheinbar nur in einer Großstadt sinnvoll! Wenn es Quatsch wäre, hätte man uns das nicht selbst so erklärt, und ich sagte ja, das es zumindest hier so ist.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Hallo, Ob Polizei oder Feuerwehr ist für den der den vermuteten Notfall meldet doch ganz egal. Es meldet sich immer jemand von der Leitstelle...und trifft die Entscheidung.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Leitstelle ist nicht gleich Leitstelle. Bei der 110 komme ich bei der Polizei raus. Bei der 112 in der Leitstelle des Rettungsdienstes/der Feuerwehr. Türlich können diese einen untereinander verbinden, aber die Kompetenzen sind andere! Denn bei der Rettung kann wertvolle Zeit verloren gehen. Ich ruf doch auch nicht beim Fleischer an, wenn ich ein Brot kaufen möchte... klar kann der Fleischer mich an die richtige Stelle verweisen und mir sicherlich auch weiterhelfen... aber der Bäcker hat doch dann mehr Ahnung. (Ja, weit her geholtes Beispiel.) Der Leitstellendisponent (bzw. wird man hier an die Polizeidienststelle weitergeleitet, wo der Polizist der Bereitschaft hat, ran geht) der Polizei hat nunmal nicht die selbe Ausbildung wie der Leitstellendisponent der Feuerwehr/des Rettungsdienstes. Daher gibt es auch unterschiedliche Rufnummern. Die Bürger müssten nur lernen richtig zu melden. Aber es sind alles nur Menschen, die Situationen falsch abschätzen können. Jedoch wird viel nach dieser Meldung entschieden... mal ganz ab von den Einsatzplänen, die es gibt.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

...der eine sagt so, der andere wird dir es anders erzählen. Siehe mein Beispiel weiter unten! Wenn auch extrem abwägig, aber der Sinn auf extreme Weise verdeutlicht. Es ist wichtig, WIE man eine Sache meldet! DAS ist das ausschlaggebende Kriterium! Die zuständige Polizei kann es doch garnicht abschätzen... wie denn auch, nicht jeder Polizist ist auch ein Feuerwehrmann. Und das obrige ist doch nur ein Beispiel für viele Fälle, die immer wieder passieren. Ich wüsste nicht, warum ich die 110 der 112 vorziehen sollte. Selbst bei einem VKU mit Verletzten rufe ICH die 112. DIESE verständigen eh automatisch die Polizei mit. ABER dann ist der Rettungswagen schon auf dem Weg. Ansonsten geht wertvolle Zeit verloren. Eine Aufnahme, Anzeige oder what ever kann warten, wenn es darum geht, dass Leben in Gefahr ist. Oder siehst du das anders? Anders ist es bei einem VKU ohne sichtbare Verletzte... DA rufe ich die Polizei, die ggf. dann die Feuerwehr hinzu ruft wegen der Ölspur zum Beispiel.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Das ist ein Irrglaube. Der Leiter meines kürzlich besuchten Erste-Hilfe-Kurses hat das bestätigt. Man landet bei beiden Nummern unweigerlich bei ein und derselben Leitstelle.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Hast Recht.Aber ich wollte es nicht sagen weil sie sich dann wieder von mir verfolgt fühlt :-D


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Aber das ganze ist Ländersache. Somit sicherlich unterschiedlich geregelt. In dem Bundesland, wo ich lebe, habe ich schon mehrere Leitstellen besucht und kenne auch Disponenten.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Aber war klar, dass du dich da wieder mit rein hängst, anstatt im Thread mal zu antworten. Liegt natürlich nicht an deinem notorischen Verfolgungswahn, dass sich Userinnen gegen andere verschwören... Fakt ist, dass es LÄNDERSACHE ist. D.h. kann es in NRW selbstverständlich anders geregelt sein. Das macht die Beantwortung der Threaderstellerin auch so verdammt schwierig. Da müsste man nun jemanden vom Fach aus Berlin da haben. Und ich kann es dir vortanzen, dass es hier nicht so ist. Hier ist die Leitstelle nicht dieselbe für Feuerwehr/Rettungsdienst und Polizei. Im Gegensatz zu dir, war ich nämlich schon in 3en in dem meinigen Bundesland. Mal ganz abgesehen davon, dass ich hiesige Disponenten kenne. Mal ab davon, dass ich Ausbildung diesbezüglich habe... und überhaupt... Aber hey... die Möglichkeit besteht ja, dass du für NRW Recht hast. Im Gegensatz zu dir habe ich von Anfang an geschrieben, dass dies Ländersache ist. Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestimmungen.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Euronotruf für ALLE Bereiche ist die 112. Ob man dann bei euch erst beim örtlichen Kleinbauern landet der auch gleichzeitig Leiter der FFW ist tut da nichts zur Sache...

Bild zu

Johanna3

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Aber es nimmt doch eh der Koordinator den Notruf entgegen....und ob der Polizei oder / und Rettungsdienst alarmiert macht doch keinen zeitlichen Unterschied. Er macht sich doch nicht persönlich auf den Weg.


Nicole+Jannik+Lukas

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

hier wo ich lebe gibt es auch zu 100% eine Feuerwehrleitstelle (mit Rettungsdienst) und eine Polizeileitstelle. Beides ist getrennt.