ElisaMay
Hallo zusammen,
ich hoffe hier ist jemand der mir weiterhelfen kann .
Folgendes: Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, möchte aber eventuell die Elternzeit schon frühzeitig beenden (falls ich einen Krippenplatz bekomme). Wisst ihr auf was ich achten muss und ob man diese überhaupt vorzeitig beenden kann? Vorab, ich lasse mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen (falls das wichtig ist) und würde so nach ca. 1,5 Jahren wieder arbeiten wollen.
Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich bei euch und wünsche euch einen schönen Abend.
Die Elternzeit vorzeitig beenden, geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Hallo, also ich hatte eigentlich bis September 23 elternzeit. Habe diese aber auf März23 gekürzt. Nach meines Wissens muss der Arbeitgeber damit einverstanden sein! Ich habe offen kommuniziert das ich wieder kommen möchte und das war auch völlig in Ordnung. Ich musste es kurz schriftlich per e-Mail zu schicken.
Habe dann noch 40 Tage Urlaub über gehabt (von den letzten Jahren) und habe den März schon einmal Urlaub genommen. Den Rest nehme ich jetzt verteilt
Also sprich, vorab anrufen und schon mal erwähnen und dann schriftlich beantragen. Ich hatte es damals als ich in Elternzeit ging auch schon erwähnt, wenn ich einen Platz in der Krippe habe würde ich gerne vorzeitig zurück kommen.
Was wäre denn wenn ich einen Krippenplatz bekomme, meine Chefs aber meinen sie benötigen mich noch nicht weil sie aktuell gut besetzt sind (sie haben zwei neue eingestellt). Weis jemand ob ich den Krippenplatz trotzdem annehmen darf, bzw. bekomme. Wir wissen ja alle wie schwer es ist einen Platz zu bekommen. Wenn ich dann einen ablehnen würde kann es sein das ich nach den zwei Jahren die ich beantragt hatte keinen Krippenplatz bekomme und somit nicht arbeiten könnte.
Ich hoffe das ich es verständlich geschrieben habe
Also, kann Dir nur aus meiner Region erzählen und nur von Freunden. Wer nicht Arbeitet bzw das nicht nachweisen kann, verliert den Krippenplatz. Hier stehen über 30 Kinder auf der Warteliste! Die Liste wird zum jeden neuen Kita/Krippenjahr neu angelegt. Wobei wie folgt vorgegangen wird: 1. Wer Arbeitet und war letztes Mal auf Warteliste 2. Wer Arbeitet 3. Wer war auf Warteliste 4. Der Rest Hier würdest Du daher auf Nr.2 gesetzt werden. Hier ist aber auch ein Regionalessystem in der Verteilung. Heißt, alle Krippenplätze laufen über den Landkreis. Unsere Ansprechperson ist für jeden Telefonisch erreichbar und könnte Dir die Frage dann direkt und kompettent beantworten. Vielleicht gibt es so eine Person auch bei Dir? Dann kannst Du da anrufen und die für deine Ortschaft korrekte Antwort herausfinden. MfG
Okay du hast mir schonmal weitergeholfen. Vielen Dank
Ab dem ersten Geburtstag hast du einen Rechtsanspruch auf einen betreuungsplatz. Mindestens über 20/25 Std die Woche bzw darüber hinaus nach Bedarf. Lasse dich slso nicht verarschen von wegen, dee würde dann gekündigt werden. Das ist schlicht und einfach falsch. Für ganz Deutschland. Darüber hinaus darfst du in der EZ in TZ arbeiten, bis zu 32 Std die Woche. Das geht bei deinem AG. Wenn der nicht hat, aber auch woanders. Vorzeitig beenden würde ich da gar nichts. Besser innerhalb der EZ arbeiten. Solange hast du dann auch Kündigungsschutz. Kannst kurzfristig wieder zurück in volle EZ. Wenn Betreuung nicht klappt oder Kind zu oft krank ist.
Gekündigt nicht, aber du landest dann automatisch auf der Warteliste. Der Rechtsanspruch ist ein nettes theoretisches Konstrukt, der aber bei fehlenden Plätzen (und die gibt es mancherorts, v.a. in westdeutschen Großstädten) nicht eingehalten werden kann. An den Plätzen würde es gar nicht so sehr scheitern, aber am massiven Personalmangel. Schließe mich aber dem Vorschlag an, nichts zu beenden, sondern dann lieber TZ in EZ zu beantragen. Da kommt man mit den Fristen auch schneller raus, wenn es doch nicht so läuft wie gedacht.
Dann lässt du dir das schriftlich geben und kannst woanders Teilzeit in Elternzeit arbeiten und sogar anteilig ALG1 beziehen. Wenn Kinderbetreuung klappt
Dann lässt du dir das schriftlich geben und kannst woanders Teilzeit in Elternzeit arbeiten und sogar anteilig ALG1 beziehen. Wenn Kinderbetreuung klappt
Einen Betreuungsplatz hast du ab dem ersten Geburtstag vom Kind sicher, zumindest hast du einen Rechtsanspruch. Es muss halt nur nicht deine Wunschkita sein. Du kannst auch in Teilzeit in Elternzeit anfangen. Dem muss dein Arbeitgeber unter Umständen zustimmen, es sei denn es sprechen gravierende betrieblichen Gründe dagegen. Die müssen notfalls vor Gericht erläutert werden. Kann man dir keinen Arbeitsplatz anbieten, muss man dir erlauben anderweitig arbeiten zu gehen.
Einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit muss der AG zustimmen. Außer zum neuen Mutterschutz, dann hat er kein Mitspracherecht. Warum arbeitest du nicht Teilzeit in Elternzeit? Vorteil wäre, klappt es nicht so, kündigst du nur diesen Vertrag und der Vollzeit von vor der Schwangerschaft bleibt erhalten.
Oman, jetzt haben wir das nächste Problem. Ich hab zwei Jahre beantragt und auf ein Jahr Elterngeld auszahlen lassen. Wenn ich vorzeitig die EZ beende muss ich ja einen Teil zurückzahlen oder? Das war einfach undurchdacht.
Elterngeld musst du nur zurückzahlen, wenn du während des Elterngeldbezugs gearbeitet hättest. Wenn Du Elterngeld während des ersten Elternzeitjahres bekommen hast und die Elternzeit während des zweiten Jahres vorzeitig beendest, muss man doch nichts zurückzahlen?
Nein. Das wäre sogar perfekt. Du hättest deutlich mehr Probleme, hättest fu auch EG auf 2 Jahre gestreckt. So ist alles top.
Das ist gerade mein Problem ich weis es gerade nicht. Also mir wurde im Bekanntenkreis erzählt. Lieber das EG auf ein Jahr auszahlen lassen (weil ich schon erwähnt hatte vorzeitig zu beenden), so hätte man keinen Nachteil. Allerdings bin ich irgendwie gerade sehr verunsichert ob das korrekt so ist.
Wir Reifenherstellerin morgen mal zur Sicherheit bei der EG-Stelle an und fragen lieber mal nach. Denke das wäre jetzt das beste
Wenn Du doch aber kein Elterngeld mehr bekommst, kannst Du die Elternzeit beenden und Arbeiten ohne das Du Geld zurückzahlen musst. Elterngeld setzt ja nicht Elternzeit voraus und Elterngeldbezug hat auch nichts damit zu tun wie lange Du Elternzeit eingereicht hattest
Ah okay.
Du hast mir wirklich weitergeholfen. Bzw. ihr alle habt mir geholfen.
Ich bin froh das es dieses Forum gibt .
Ich bedanke mich recht herzlich und wünsche euch allen ein schönes RestWochenende.
Du musst mit dem Arbeitgeber reden, ob für ihn dies ok ist da sich ja meist aufgrund Kita etc. die Zeiten ändern. In meinem Fall wurde es abgelehnt. Auch für die Zukunft war meine Chefin mit meinen möglichen Zeiten zum arbeiten nicht einverstanden weswegen ich mich vom Unternehmen getrennt habe und mir was anderes gesucht hatte.
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