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Hallo,
Ich war für mein erstes Kind in Elternzeit und bekomme jetzt mein zweites Kind. Die Elternzeit von Kind 1 habe ich zum Mutterschutz beendet, will aber direkt im Anschluss wieder Elternzeit nehmen.
Obwohl ich das ja schon mal gemacht habe, bin ich gerade verwirrt, wie ich die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden muss. Ich habe dafür nach der Geburt eine Woche Zeit, als Datum für den Beginn der EZ muss ich aber den Tag der Geburt angeben, richtig? Nicht den Tag nach Ende der Mutterschutzfrist, oder?
Diese Info allein würde mir schon helfen, jetzt wird es aber noch etwas komplizierter - vielleicht hat ja jemand von euch noch mehr Ahnung :)
Ich möchte nach der Geburt von Kind 2 noch die Elternzeit von Kind 1 aufbrauchen. Kind 1 wurde an einem 19. des Monats geboren. Wenn Kind 2 nun zB an einem 10. des Monats geboren wird, kann ich dann die Elternzeit für Kind 1 trotzdem ab dem 10. beantragen? (Wichtig, es geht nur um Elternzeit, nicht um Elterngeld).
Direkt im Anschluss an die EZ von Kind 1 möchte ich dann noch Elternzeit von Kind 2 anschließen. Das kann ich doch sofort mit beantragen, oder? Es wären etwa 11 Monate für Kind 1 (zB 10.4.23-9.3.24) und dann noch weitere Zeit für Kind 2 (dann ab 10.3.24, richtig?). Kann ich die Elternzeit für Kind 2 auch direkt bis über den 3. Geburtstag hinaus beantragen? Also zB bis 9.5.26 anstatt nur bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag? Muss ich dabei irgendetwas beachten?
So, und auch diese Infos würden mir wieder helfen und wenn es jetzt richtige Profis unter euch gibt, kommt hier noch eine Frage zum ElternGELD
Ich habe bei der Elterngeldstelle bereits erfragt und bestätigt bekommen, dass ich für Kind 1 in Elternzeit sein und dabei für Kind 2 Elterngeld erhalten kann. Elterngeld ist aber immer an die Geburtsmonate des Kindes gebunden, richtig? Das macht aber keine Probleme, weil ich ja ab Geburt von Kind 2 (zB 10.4) wieder Elternzeit nehme und somit ab dem 10.4 Elterngeld für Kind 2 beziehen kann, richtig? Oder hab ich hier einen Denkfehler und muss noch irgendwas beachten?
Danke schon jetzt für eure Antworten!
Ja es ist immer sehr verwirrend. Empfehle immer ne Beratung bei der Caritas. Bin in einer ähnlichen Situation aber doch anders. Mir wurden empfohlen beiden Elternzeiten sich überlappen lassen damit keine Lücke entsteht.
Danke für deine Antwort. Inwiefern überlappen lassen? Man kann ja nur für jeweils ein Kind in Elternzeit sein. Meinst du, dass die andere Elternzeit nahtlos daran anschließt? Das hab ich so vor.
Warum hängst du die Rest-EZ von K1 nicht einfach hinten dran? Bei mir endet EZ 2 am 8.6.23 und ich hänge Rest EZ 1 direkt dran und verlängert damit auf den 25.11.23. Das Mp, an einem 9. und K1 an einem 26. Geburtstag haben ist dabei völlig egal gewesen, da ja auch der Mutterschutz nicht monatsgenau zur K1 EZ begonnen hat.
Danke dir. Ich dachte irgendwie, dass es einfacher ist, die EZ von Kind 1 zuerst zu nehmen, zumal Kind 1 dann noch unter 3 Jahren ist. Letztendlich macht das ja auch keinen Unterschied, oder? Die Elternzeit muss man aber ab Geburt beantragen und nicht ab Ende Mutterschutz, richtig?
Guten Morgen. Ich habe das auch so gemacht meine Tochter ist 3.9.2020 geboren hatte da zwei Jahre genommen. Mein Sohn ist am 28.7.2022 geboren und habe da drei Jahre genommen. Die rest Elternzeit meiner Tochter habe ich schriftlich an meinen Arbeitgeber geschickt und es ist gar kein Problem. Somit gehe ich Wieder im November 25 arbeiten. Hoffe dass ich mich verständlich ausgedrückt habe Alles Gute
Hallo, lieben Dank dir. Also hast du nach der Geburt deines Sohnes erst den Rest der Elternzeit deiner Tochter genommen und dann noch Elternzeit für deinen Sohn angeschlossen? Das hilft mir weiter, danke :) Dann hab ich an dich nochmal eine Detailfrage: da deine Kinder ja auch an verschiedenen Tagen im Monat geboren sind, hattest du von deiner Tochter quasi einen angebrochenen Elternzeitmonat, oder? Hast du dann ein paar Tage quasi verfallen lassen?
Soweit ich weiß hast du pro Kind Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit (36 Monate/1095 Tage) Was du von Kind 1 entsprechend noch übrig hast kannst du noch frei verplanen. Dabei musst du nur die Fristen der Beantragung gemäß alter des Kindes beachten. Ich würde die fehlenden Tage von Kind 1 hinten an die Elternzeit von Kind 2 dran hängen. Das alles zusammen mit der Elternzeit von Kind 1 beantragen. So solltest unkompliziert auf dem sicheren Weg sein. Das Elterngeld geht immer nur nach Lebensmonaten. Wichtig ist, dass du kein Einkommen hast was angerechnet werden kann. Theoretisch kannst du auch Hausfrau und nicht in Elternzeit sein um Elterngeld zu bekommen.
Hallo, danke für deine Antwort. Du bist jetzt schon die Zweite, die empfiehlt, die EZ von Kind 1 an die von Kind 2 ranzuhängen. Hat es irgendeinen Vorteil, das so rum zu machen? Ich dachte, ich könnte erstmal eine Elternzeit komplett aufbrauchen. Sollte ich dann zB durch Kita-Eingewöhnung doch noch 1, 2 Monate mehr EZ benötigen, wäre es ja einfacher, die EZ von Kind 2 zu verlängern anstatt erst K2, dann K1 und dann evtl nochmal K2 zu nehmen. Weißt du, was ich meine?
Ich weiß schon was du meinst. Möchtest, oder eher kannst du, nach der Elternzeit wieder in Vollzeit einsteigt? Wenn nicht würde ich die vollen Jahre nutzen und zum Schluss in Elternteilzeit arbeiten. So kannst du mit deinem Arbeitgeber ohne Risiko das Arbeiten in Teilzeit testen. Du kannst jederzeit in volle Elternzeit zurück ohne deinen Vollzeitvertrag zu riskieren. Und wenn es gut läuft hilft es manchem Chef die Teilzeit auch nach der Elternzeit zu übernehmen, schließlich muss er dich nicht zwingend in Teilzeit nach der Elternzeit zurückkehren lassen. Brückenteilzeit wäre da auch noch eine Option.
Die Elternzeit von Kind 1 kann man nur an Kind 2 hängen da ab Geburt von Kind 1 die Elternzeit beendet wurde. Die Elternzeit von Kind 1 habe ich einen Tag vor Mutterschutz von Kind 2 beendet. Das ist wichtig dies zu tun und zwar schriftlich. Wenn aber die Elternzeit schon beendet ist bevor Kind 2 kommt dann natürlich nicht. Und da ich bei Kind 1 nur zwei Jahre beantragt habe kann ich deshalb auch nur von 28. 7. wie es bei mir der Fall ist bis 3.9. dran hängen. Bei meinem 2 Kind habe ich halt drei Jahre gleich beantragt da dann beide im Kindergarten wären bis ich wieder arbeiten gehe Und habe dann zur Eingewöhnung genug Zeit fallsces nötig ist. LG
Man kann aber doch die Elternzeit für ein Kind in bis zu 3 Teilabschnitte aufteilen? Die Unterbrechung durch den Mutterschutz sorgt dann nur dafür, dass danach der 2. Teilabschnitt beginnt, oder?
Habe das auch so ähnlich wie Tani gemacht Man kann nicht mit dem ersten bis zum Ende der Elternzeit bleiben wenn man mit dem zweiten in Elternzeit will. Das kann man auch nachlesen. Und beim Elterngeld geht bezahlt ja nur zwei Jahre bzw 20 Monate. Da kannst du dann noch Elterngeld plus ankreuzen. In drei Abschnitten geht natürlich auch wenn man das will und der Arbeitgeber zustimmt.
Danke dir für die Antwort.
"Man kann nicht mit dem ersten bis zum Ende der Elternzeit bleiben wenn man mit dem zweiten in Elternzeit will."
Tut mir Leid, ich versteh es noch immer nicht Kannst du das nochmal erklären oder mir sagen, wo man das nachlesen kann?
Mir wurde das sogar von meiner Krankenkasse empfohlen. Dadurch bekommst du dann die Elternzeit die du beantragt hast . Wenn du es nicht machst fehlt dir das dann bei Kind zwei. Aber dies wäre ja blöd wenn dus nicht so machen würdest weil dir das ja eigentlich zusteht. Weiß nicht wie ichs dir sonst noch erklären kann . Weil deine Krankenkasse will auch wissen wie lange du in Elternzeit gehst. Zumindest haben sie bei mir nachgefragt. Lass dich da beraten und die werden dir helfen. LG
Ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen, falls ich was doppelt schreibe, sorry. Ich habe nach Beratung wie folgt gehandelt. Kind 1 angemeldet 2 Jahre EZ, den Bindungszeitraum. Erneute Schwangerschaft, Ez kind 1 vorzeitig beendet wegen Mutterschutz. Kind 2 Elternzeit direkt nach Geburt, wieder 2 Jahre Bindungszeitraum und die restlichen Tage von ez 1 aus Bindungszeitraum hintenangehängt, direkt in Antrag von Kind 2. Somit bin ich dann 2 Jahre ez Kind 1 + restliche Tage Kind 1. Habe aber nun nochmal ein Jahr angehängt, also ez jahr 3 von Kind 1 bis 2024. Dann habe ich noch 1 jahr ez von kind 2 übrig, theoretisch dann bis 2025. Dann habe ich 6 Jahre EZ komplett aufgebraucht. Der Tag an den die eine ez endet und die nächste weiter geht ist dann unerheblich, da ja die Monate insgesamt zustehen. Wenn von ez 1 noch was über bleibt, verschiebt sich ja automatisch alles, wenn man die bei ez 2 anhängt. Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Huhu, also EG kann ich bestätigen, es ist egal für welches Kind du in ez bist. Ich hab nach dem zweiten Kind erstmal ez bis zum zweiten Geburtstag genommen, dann nahtlos die restmonate von Kind 1, habe dabei einfach hochgerechnet wie viele volle Monate ich da noch übrig hatte und die angepasst aufs Geburtsdatum von Kind 2 angehängt. Hinterher nehme ich dann nahtlos die restmonate von Kind 2. Mache da allerdings ab dem zweiten Geburtstag von Kind 2 immer einzelne Anträge aus, da meine teilzeit mit dran hängt und ich das immer zusammen beantragt habe. Die fristen sind länger und bei uns formal ein anderes Kreuzchen auf dem Formblatt. Die ez muss ja nicht in Kalendermonaten gerechnet werden, somit ist es bei uns egal, dass das Datum dann ein anderes war. Evtl kannst du das sogar taggenau anrechnen, da bin ich aber nicht sicher. Und ez Antrag habe ich gestellt: ich nehme elternzeit in direktem Anschluss ohne unterbrechung an den Mutterschutz, der voraussichtlich am xx endet. So war ich für alle Eventualitäten gewappnet, uU wird der ja auch verlängert. Ich hatte die Anträge aber auch alle vor Geburt schon abgegeben, um mir den Stress nach der Geburt nicht zu machen. Habs nicht bereut ;)
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