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Elternzeit und Teilzeit

Elternzeit und Teilzeit

Lenielisa

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Hallo Man darf ja während der Elternzeit 25h arbeiten. Wenn ich nun eine Teilzeitausbildung mache, die sowieso nur 25h umfasst, könnte ich also zwei Jahre Elternzeit beantragen und trotzdem nach einem Jahr die Ausbildung wieder fortsetzen? Man muss sich ja für zwei Jahre verbindlich fest. Kann ich also beim Arbeitgeber sagen, Elternzeit bis April 2024 und ab April 2023 aber Fortsetzung der Ausbildung? Einfach zur Sicherheit, falls es zum Beispiel mit der Kinderbetreuung nicht klappen sollte.


Merry21

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Antwort auf Beitrag von Lenielisa

Ich glaube rechtlich gesehen hat der Arbeitgeber erstmal keine Pflicht, dich früher wieder zu beschäftigen. Die zwei Jahre sind tatsächlich verbindlich erstmal. Der AG muss ja in der Regel für Ersatz sorgen und da wäre es schwierig, wenn er sofort springen muss, obwohl jemand anders auf dem Arbeitsplatz befristet arbeitet, nur weil derjenige in Elternzeit es sich anders überlegt hat. Nur dann, wenn man unerwartet in existenzielle Schwierigkeiten gerät, also zum Beispiel so starke finanzielle Einbußen hat, dass man davon nicht mehr leben kann und daher gezwungen ist, früher wieder zu arbeiten, dann steht der AG in der Pflicht, dich auch vorzeitig wieder auf den Arbeitsplatz zurück zu nehmen. Unabhängig von der rechtlichen Situation kann der Arbeitgeber kulant sein und dich früher wieder beschäftigen. Muss er aber nicht. Ob es jetzt bei Ausbildungen anders ist, weiß ich aber nicht. Alle Angaben ohne Gewähr . Ich habe mich damit in der Schwangerschaft vor zwei Jahren beschäftigen und das ist mir so im Gedächtnis geblieben, aber 100% sicher bin ich mir nicht. LG Merry


Sonnenblume.

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Antwort auf Beitrag von Lenielisa

Ich würde einfach mit Schule und Arbeitgeber das Gespräch suchen. Ja den Antrag musst du natürlich trotzdem fristgerecht 7 Wochen vor Beginn der elternzeit einreichen aber vorher klären ob du ab April die Ausbildung fortsetzen kannst oder erst bis zum Anfang des neuen Ausbildungsjahres warten musst.


Orangenkern

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Antwort auf Beitrag von Lenielisa

Ja das müsste gehen. Ich habe bei meinem Elternzeitantrag für insgesamt 1.5 Jahre auch angegeben, dass ich nach 7 Monaten wieder mit sounsoviel Stunden in Teilzeit arbeite. Ist eigenltich sogar besser für den AG, weil er das dann direkt einplanen kann.


Berlinka36

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Antwort auf Beitrag von Lenielisa

In Elternzeit darf man 30h pro Woche arbeiten.