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Elternzeit, hab ich es falsch gemacht?

Elternzeit, hab ich es falsch gemacht?

Dada123

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Huhuu, ich hab mal ne frage.meine Tochter ist am 04.01.21 geboren. Ich habe für 2 Jahre elterngeld/elternzeit beantragt. Meine Elternzeit läuft nun bis November 22,ab den Tag in dem ich im November 20 in den Mutterschutz gegangen bin. So nun hab ich wieder mit jemanden geredet, die gehen in Elternzeit bis zu dem 2 Geburtstag ,und danach wieder arbeiten. Also fehlt mir eigentlich der halbe November 22,der ganze Dezember 22, und die 4 Tage bis zu ihrem Geburtstag. Mir wurde gesagt das ich nur elterngeld, bis in den November 22 bekomme. Also hab ich das so beantragt. Jedoch haben mir jetz mehrere gesagt, das sie bis zu dem Geburtstag des Kindes Geld bekommen. Ich hoffe man versteht meine Frage bzw. Wie ich es erklärt habe.


Fleurdelys

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Antwort auf Beitrag von Dada123

Elternzeit und Elterngeld sind ja erst einmal unabhängig voneinander. Ich habe für mich 12 Monate Elterngeld (bzw. 10 Monate minus 2 Monate wegen Mutterschaftsgeld) beantragt und die letzte Zahlung 1 Monat vor dem 1. Geburtstag erhalten, insgesamt 10 Zahlungen.


Fleurdelys

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Antwort auf Beitrag von Fleurdelys

*Natürlich nicht 10 Monate minus 2, sondern 12 minus 2 = 10


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von Dada123

Du hättest 2 Jahre Elternzeit ab Geburt beantragen müssen. Dann endet die Elternzeit genau ein Tag vor dem 2. Geburtstag. Nicht ab Beginn Mutterschutz. Elterngeld hat man entweder 12 Monate Basis EG oder 22 Monate egplus. 22 deshalb weil die Monate mit Mutterschaftsgeld immer Basis EG gerechnet werden. Also 2 Monate Basis zzgl die umgewandelten 10 Monate Basis in 20 Monate mit egplus. Egplus ist doppelte Zeit EG aber jeden Monat das halbe Geld Achtung wenn du nur bis nov 22 Elternzeit gemeldet hast, kannst du ohne Zustimmung des AG die Elternzeit nicht verlängern


Dada123

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Vielen Dank für die Antworten Also mir geht's jetz speziell auch um das elterngeld. Aber nun kann ich das nicht mehr ändern, oder? Das ich sage ich möchte nun noch bis zum 04.01. 2022 zuhause bleiben. Bzw. Ändern kann ich es schon, aber dann halt eben ohne geld, oder?


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Dada123

Ruf an besten bei deiner Elterngeldstelle an und frag nach ob du "zu wenig" beantragt hast. Die waren bei uns immer fix und sehr freundlich.


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von Dada123

Wenn du bis zum 2. Geburtstag zuhause bleiben wolltest, ist es so falsch!!!! Elterngeld gibt es nur 22 Monate, nämlich 2 Basis und 20 egplus Da kannst du nichts dran ändern


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Wozu anrufen, sie wird ja einen bescheid haben wo drauf steht wie lange sie Elterngeld bekommt.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Dada123

keiner bekommt elterngeld bis zum 2. geburtstag. mit der elternzeit hat das aber nichts zu tun.


Felica

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Doch, das geht. Nämlich wenn man kein Mutterschaftsgeld bekommt und zudem wenn Mutterschaftsgeld, wenn man die Partnerschaftsbonusmonate nutzt. Theoretisch kann man, wenn man wirklich alles perfekt timen kann, bis zu 28 Monate EG beziehen. Ich bin mir nicht sicher ob theoretisch nicht sogar 32 Monate möglich sind wenn man Anspruch auf die beiden Partnermonate hat. Den in dem Falle könnte man erst - theoretisch - 28 Monate EG Plus nehmen und dann die 4 Partnerschaftsbonusmonate. Aber das müsste man erfragen Das viele nur 22 Monate EG bekommen, liegt daran das sie Mutterschaftsgeld bekommen, und das ist nicht teilbar. Und das es eben oft noch einen Partner gibt der Anspruch auf die beiden Partnermonate hat. Der dritte Faktor, nur extrem wenige Eltern nutzen die 4 zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate.


jbfl22

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Antwort auf Beitrag von Dada123

Elterngeld Plus (also 12 Monate Basiselterngeld auf 24 Monate aufgeteilt) kann man nur bekommen, wenn man beispielsweise als Selbstständige keine Mutterschaftsleistungen bekommt. Sobald man nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommt, muss man für diese Zeit Basiselterngeldmonate in Anspruch nehmen und kann die restlichen Monate als Elterngeld Plus aufteilen. Im Normalfall sind das zwei Monate mit Mutterschaftsgeld, also zwei Basiselterngeldmonate. Es bleiben 10 Monate übrig, die man aufteilen kann auf 20 Monate, sind insgesamt 22 Monate nach der Geburt, in denen man Geld bekommt, also Mutterschaftsgeld und anschließend Elterngeld. Das gilt nur im „klassischen Fall“ mit 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach Geburt. Deswegen denke ich, dass das bei dir schon richtig ist. Du hast das Maximum an Elterngeld ausgeschöpft und wenn du die Zeit bis zum zweiten Geburtstag nicht ohne Geld überbrückst, ist es auch richtig, wenn deine Elternzeit gleichzeitig endet.


Dada123

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Antwort auf Beitrag von jbfl22

Okay super. Vielen herzlichen Dank für die Antworten. Also ist es bei mir dann doch richtig so. Dann wird es bei meinen 2 Freunden so sein, daß sie dann diese 2 Monate eigentlich kein Geld bekommen. Genauso mit den 2 Monaten basis elterngeld, und 20 Monate elterngeld plus hab ich das auch verstanden.


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von Dada123

Da sie aber 22 Monate Elternzeit beantragt hat und ja anscheinend 22 Monate Elterngeld bekommt hat sie es doch richtig gemacht? Sie ist solange zuhause geblieben, wie sie Geld bekommen kann und das war doch ihre Frage?


Felica

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Antwort auf Beitrag von JuniMama-xx-xx-??

Nein, laut dem ersten Posting hat sie 2 Jahre ab Beginn Mutterschutz genommen. Mutterschutz beginnt, sofern sie nicht freiwillig drauf verzichtet hat, 6 Wochen vor Geburt.


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von Dada123

Seit wann kann man Elterngeld vor dem Geburtstermin beantragen und Elternzeit beim AG geht doch auch nicht vor Geburt ???


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Das hat sie doch nicht behauptet, oder hab ich das überlesen ?


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von JuniMama-xx-xx-??

Steht doch in ihren ersten Post *Meine Elternzeit läuft nun bis November 22,ab den Tag in dem ich im November 20 in den Mutterschutz gegangen bin.*


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Wann sie in den Mitterschitz gegangen ist weiß sie aber ja auch nach der Geburt noch Das eine impliziert ja nicht gleichzeitig das andere.


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von JuniMama-xx-xx-??

Oder meinst du, weil das dann u U nicht zu den LM passt? Das könnte sein, dann kommt drauf an wann das Lind um den ET kam ob das passt…


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von JuniMama-xx-xx-??

Und dann steht ja noch das Geburtsdatum von Jan 21... Wenn sie 2 Jahre Elternzeit haben wollte, sind im nov 22 noch keine 2 Jahre rum Elterngeld ist ja was anderes... Da gibt es im nov 22 das letzte Geld. Vorausgesetzt 2 Monate Mutterschutz mit Basis und Rest als egplus


JuniMama-xx-xx-??

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Sie wollte aber keine zwei Jahre Elternzeit sondern nur solange Elternzeit nehmen wie sie Geld bekommt, und das deckt sich damit dann im November und passt.


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von JuniMama-xx-xx-??

Im ersten Post steht sie wollte Elternzeit für 2 Jahre haben...Elternzeit geht doch erst ab Geburt los. Ihr Denkfehler ist, dass sie meint ihre Elternzeit ging mit Mutterschutz los.... Das Elterngeld nur bis nov gehen kann, ist ja nun geklärt.


Mephis

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Elternzeit kann man bis zu 3 Jahre nehmen. Wie das aufgeteilt ist, ist einem selbst überlassen. Ich z.b. habe bis eine woche mach dem 2. Geburtstag beantragt, sodass ich nicht am Geburtstag wieder arbeiten müsste. Wenn man unter 2 Jahre beantragt, dann hat man ledig mehr Schwierigkeiten zu verlängern, sofern man das will. Nun habe ich innerhalb meiner Elternzeit gekündigt und fange einen neuen job an. Damit verbrauche ich nur etwa 19 Monate meiner Elternzeit und könnte ggf. beim neuen Arbeitgeber den Rest der 3 Jahre beantragen. Elterngeld ist unabhängig davon.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Dada123

Ich würde beim AG nachfragen wovon er jetzt ausgeht. Die Meldung so ist jedenfalls falsch. Den du kannst ja keine EZ für ein Kind nehmen was noch gar nicht geboren ist. Also wäre auch erst frühestens ab Geburt möglich. Und da hängt es nun davon ab, wie habt ihr gerechnet. Eigentlich werden 2 Jahre ab Geburt gerechnet, sprich der 2te Geburtstag wäre dann der erste Arbeitstag. Manche rechnen aber 2 Jahre ab nach dem Mutterschutz, dann wäre es entsprechend später. Um solche Komplikationen zu vermeiden, empfiehlt es sich immer genau Daten reinzuschreiben, statt schwammige Aussagen wie eben, nehme 2 Jahre. Dein Problem ist, rechnet der AG wie du auch, falsch und ab dem ersten Tag des Mutterschutzes, also ab vor Geburt, dann hast du weniger als 2 Jahre EZ. Das passt dann immer noch mit dem EG, weil du ziemlich sicher sowieso nur 22 Monate bekommst, aber da du dich für 2 Jahre festlegen musst, kann der AG jegliche Veränderung der EZ ablehnen. Heißt, du musst deinen AV, so wie er vor der Geburt war, ab dem ersten Tag nach der EZ wieder voll erfüllen. Oft ist es aber besser nach der Zeit welche man daheim war, erst wieder in TZ einzusteigen. Das kann man dann innerhalb der EZ. Den in der EZ darf man bis zu 30 Std, für Kinder welche ab dem 1.09.21 geboren sind bis zu 32 Stunden arbeiten. Sobald man kein EG mehr bekommt hat das auch keinen Einfluss mehr auf dieses. Wie lange du nun genau EG bekommst, was erst einmal unabhängig von der EZ ist, kannst du auf deinem Bescheid nachlesen. Dort steht wann du das letzte Mal EG bekommst. Einen Monat später ist dann auch jegliches Einkommen für das EG schädlich. Ein Monat später deshalb, weil man EG im voraus bezahlt bekommt.