ALu1904
Hallo Ihr Lieben, vllt kann mir Eine helfen und hat schon Erfahrung zum Thema Vatermonate und Elterngeld. Ich werde 18Monate zuhause bleiben und entsprechend Basiselterngeld(6x) und Elterngelsplus(12x) in Anspruch nehmen. Mein Mann möchte ebenfalls 2Monate Elternzeit nehmen, die allerdings nicht zusammenhängend. Die Planung ist, dass er den 7.Lebensmonat beantragt, somit erhält er ebenfalls in dem Zeitraum das Basiselterngeld. Allerdings möchte er sich um die Eingewöhnung in der Kita kümmern und somit den 19.Monat in Anspruch nehmen. Allerdings bekommen beide Elternteile nur Basiselterngeld bis zum 14. Lebensmonat. Verstehe ich es also richtig, dass mein Mann den 19. Lebensmonat nur als Elterngeld Plus beantragen kann oder gibt es da eine andere Lösung? Denn somit erhält er ja auch nicht den vollen Bezugsbetrag. Danke im Voraus. Anna
Er bekommt im 19. Lebensmonat überhaupt kein Elterngeld.
Nein, wenn er es so macht bekommt er zu keinen Zeitpunkt EG. Man muss mindestens 2 Lebensmonate Basis-EG bis zum 14ten Lebensmonat nehmen oder 4 Eg-Plus Monate wovon mindestens 2 vor dem 14ten Lebensmonat liegen muss oder man mischt, sprich 1 Basis-EG-Monat und 2 EG-Plusmonate - wovon auch einer mindestens vor dem 14ten Lebensmonat liegen muss. Nimmt er weniger wie das bzw nicht genau nach Lebensmonaten, verwirkt er seinen kompletten Anspruch auf EG. Evtl denkt ihr bei der Planung auch daran, das ihr evtl auch noch Partnerschaftsbonus nutzen könnt - dann würde dein splitten auch durchaus Sinn machen. Schau mal hier ab Seite 7 Aus: https://www.bmfsfj.de/blob/93636/fb87c119f874587b00c4fe0befd42fd7/elterngeldplus-mit-partnerschaftsbonus-und-einer-flexibleren-elternzeit-broschuere-data.pdf Zitat: Elterngeld und ElterngeldPlus lassen sich kombinieren. Arbeiten Mutter und Vater für vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhält jeder von ihnen einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlusMonaten. Zitat Ende Ansonsten, wenn Du einen AG hast, und ihr den Partnerschaftsbonus eh nicht nützen wollt, sondern nur eben EG bzw EG Plus und entsprechend 2 zusätzliche Partnermonate, dann würde ich dein EG eher nicht soviel splitten. Und dafür jeden Monat was zur Seite legen für die Eingewöhnung. Davon ab, bedenke auch du musst dich für die ersten 2 Jahre festlegen, plane also nicht zu knapp. Um nachträglich zu verlängern brauchst du das OK des AG wenn du weniger wie 2 Jahre EZ einreichst. Falls du planst nach der EZ nicht wieder in VZ einzusteigen sondern in TZ, würde ich direkt TZ innerhalb der EZ anmelden, sobald du kein EG mehr bekommst darfst du ohne Verdienstgrenze dazuverdienen - auch in der EZ. Nur eben nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. man weiß nie ob es mit der Kinderbetreuung so klappt, ob das Kind nicht im ersten Winter besonders oft erkältet ist usw, da ist es praktisch wenn man wenigstens einen Plan B in der Hinterhand hat. Zumal man nicht gekündigt werden darf solange man in EZ ist - selbst dann wenn man innerhalb dieser in TZ arbeitet. Und man auch mit Zustimmung des AG woanders arbeiten kann/darf - den der eigentliche Vertrag ruht in der EZ.
Danke für die Rückmeldung. Ich habe bereits Teilzeit in EZ bei meinem AG beantragt und habe noch ein paar Tage Resturlaub übrig. Mein AG ist auch, Gott sei Dank, recht flexibel, was eine evtl. Verlängerung der EZ betrifft. Dennoch schwierig wegen der Eingewöhnung in der Kita, da die Arbeitszeiten nicht flexibel sind. Ich wollte ebenfalls versuchen immer etwas Geld bei Seite zu legen, falls eben keine Betreuung zum August stattfinden kann, sodass der Monat noch mit Ersparnissen überbrückt werden kann. Also könnte mein Mann einen Monat EZ mit Basiselterngeld innerhalb der ersten 14.Lebensmonate UND 2 Monate ElterngeldPlus ( Basiselterngeld gesplittet ) ab dem 15. Lebensmonat beantragen- somit zb Lebensmonat 19/20 ElterngeldPlus beziehen?
Nein! Wie ich bereits schrieb, einen der der erste geteilte Monat beim EG Plus muss genau wie beim Basis-EG immer VOR dem 14ten Lebensmonat sein. Dein Mann muss also mindestens Lebensmonat Basis-EG UND !!!1 Lebensmonat EG Plus VOR !!!! der 14ten Lebensmonat genommen haben um den zweiten EG-Plus-Monat dann nach dem 15ten nehmen zu können.
Hast du eine Quellenangabe dafür, dass mindestens ein EG-Plus-Monat vor dem 14. Lebensmonat liegen muss? Im Gesetzt steht zu dem Thema: Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird.
Wenn ein Elternteil Elterngeld haben möchte, MUSS er innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes ZWEI Monate Elternzeit nehmen. In eurem Modell bekommt der Mann gar nix. Evtl. bis zum 14. LM Elternzeit nehmen (2 Monate) und zur Eingewöhnung Urlaub? In unserer Krippe hatten sie die Möglichkeit, am Nachmittag zu schnuppern, so dass die Räumlichkeiten und Erzieher schon mal bekannt waren. Vielleicht geht das auch bei euch? LG, Philo
Hallo, stelle deine Frage am besten direkt bei der Elterngeldstelle, da erhälst du verbindliche Antworten. Auf die Antworten hier würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen.
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