adamo201
Hallo Allerseits, ich benötige Hilfe beim Ausfüllen des Elterngeldantrages und zwar hänge ich bei der Frage: „Erwerbstätigkeit/sonstige Leistungen nach der Geburt des Kindes (Bezugszeitraum)“ Es geht darum zu beantworten, ob ich im Bezugszeitraum eine Erwerbstätigkeit ausüben und Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben werde. Die Elternzeit ist wie folgt geplant: - Ich: Basiselterngeld im 2. Lebensmonat des Kindes und Elterngeldplus während des. 3. Und 4. Lebensmonat. - Meine Frau: 12 Monate Basiselterngeld. Da ich Elterngeldplus beantrage, sollte ich also angeben, dass ich während des Bezugs vom Elterngeld eine Erwerbstätigkeit ausübe und Einkommen haben werde oder doch nicht? Die Frage im Antragsformular verwirrt mich ein Bisschen und ich möchte keine Fehler begehen, die mir Einnahmen kosten könnten. Wir bedanken uns als Familie im Voraus! Adamo
Das Elterngeld plus ist dafür da, dass man teilzeit arbeiten kann und 50% Elterngeld bekommt, dafür den verdienst nicht voll angerechnet bekommt auf das Elterngeld. Anders beim basis Elterngeld. Arbeitet man hier wird der komplette verdienst angerechnet. Du musst also für den Zeitraum, wo Du Elterngeld beziehst, angeben, ob Du währenddessen Einnahmen hast. Die werden dann auf das Elterngeld oder Elterngeld plus teils angerechnet. Selbst wenn dir zu wenig Elterngeld gezahlt werden sollte, müsste ihr hinterher eh alle belegen und am Ende gibt es einen finalen Bescheid, wo du ggfs zuviel gezahltes Geld erstatten musst oder zu wenig erhaltenes Geld erstattet bekommst.
Die letzten 10 Beiträge
- Freie Laufen
- Ferngesteuertes Auto für 4,5jährigen - Empfehlungen?
- Partner geht zum JGA an meinem Geburtstag
- Junggesellen Abschied an meinem Geburtstag
- 13 Monate
- Schwangerschaftsabbruch Erfahrungen
- Noch ein Kind nach Frühgeburt
- ✨🎄 Im RuB - Adventskalender gibt es großartige Preise zu gewinnen - es ist soweit! 🎄✨
- Erfahrungen Familienbett mit Neugeborenen
- Inspiration Geschenke für Senioren