Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld

Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo... weiß hier jemand,wenn man wärend man elterngeld bezieht und wärenddessend wieder arbeiten geht, wieviel man da verdienen darf ohne das einem elterngeld gestrichen wird..?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

400 euro


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Im ersten oder im 2 Jahr? Im 2. darf man bis zu 30 h arbeiten gehen, da wird nix abgezogen. Im ersten wird es angerechnet, aber ich weiß nicht, wieviel.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo, im 1. lebensjahr wird`s angerechnet. hast du es dir auf 2 jahre aufsplitten lassen, dann darfst du im 2. lebensjahr deines kindes arbeiten so lange du willst. auskunft von der elterngeldstelle :-). die dürfen im 2. jahr nix anrechnen weil du sonst nachteile anderen gegenüber hättest, die nur 1 jahr beantragt haben. sprich: ich hätte zum beispiel 38 stunden pro woche arbeiten gehen können, mein volles gehalt bekommen und mein elterngeld. lg c&b


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Im ersten oder im 2 Jahr? Im 2. darf man bis zu 30 h arbeiten gehen, da wird nix abgezogen. Im ersten wird es angerechnet, aber ich weiß nicht, wieviel.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

im ersten jahr....ich bekomme nur ein jahr elterngeld... 30h? egal bei welchem stundenlohn?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also mir wurde es folgendermassen erklärt. Wenn du vorher z.B. 1000 Euro hattest bekommst du 67 % Elterngeld, also 670 Euro. Gehst du nun arbeiten und verdienst 400 Euro dann bekommst du nur noch 67 % von 600 also die 400 werden komplett abgezogen von deinem vorherigen Gehalt und dann davon 67 %. Hoffe das war verständlich. Ach ja und höchstens 30 STunden die Woche. Alles ohne Gewähr, so wurde es mir erklärt und ich habe es auch so gelesen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

jap ist klar verständlich....danke sehr...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es gibt keinen anrechnungsfreien Zuverdienst beim Elterngeld, das Elterngeld wird also auf jedenfall weniger.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

doch, denn gibt es. im 2. lebensjahr des kindes (wenn man das geld auf 24 monate gesplittet hat). auskunft: landratsamt ich hätte ab august 2009 42 stunden arbeiten können, volles gehalt bekommen und elterngeld. lg c&b


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Du kannst bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen...der Verdienst wird aber ans Elterngeld angerechnet! LG, jana