Elternforum Rund ums Baby

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Guten Abend! weisst jemand, ob ich nach der Elternzeit (werde kündigen) Arbeitslosengeld vom Elterngeld oder vom Gehalt berechnet bekomme? LG!


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Arbeitslosengeld wird vom Gehalt berechnet. Aber wenn du selber kündigst, dann musst du einen guten Grund haben, sonst bekommst Du kein ALG1


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Vom Lohn! Und wenn das zu lange her ist dann gehts nach Qualifikation.


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Grund: meine Arbeitsstelle hat sich um 180 km von mir entfernt bin zu meinem Mann gezogen! Das wird akzeptiert oder?


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Nein, das glaube ich kaum! Lass Dich kündigen sonst gibt es 3 Monate kein Geld.Geh jetzt hin, sag das es Personelle Änderungen gibt und rede mit Deinem Chef. Aber nicht im beiderseitigen Einvernehmen, das kommt aufs Gleiche raus.


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Princess! aber dann bin ich ja eine GEKÜNDIGTE... Sorry, aber wie sieht das auf dem Lebenslauf aus?


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Meinen Grund hatten sie akzeptiert.. Bei meinem alten AG gab es nur Spätschichten (ab 16 Uhr bis nachts). Das geht ja mit Kind schlecht.


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sowas steht doch nicht im Lebenslauf. Da steht nur von wann bis wann du dort gearbeitet hast.


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Nach der Elternzeit gibt es ALG1??? Dachte immer dann bekommt man Hartz?


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Wenn man vorher gearbeitet hat... klar... also ich hatte noch Erziehungsgeld, aber das ist doch nicht anders jetzt oder?


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sonst bekommt man soweit ich weiß immer eine Sperrfrist. Meistens ist das kein Problem.


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Das ist doch egal! So oder so bist Du arbeitslos und wenn Du nicht gleich was Neues hast, kommt das später sogar negativer rüber als wenn er Dir kündigt. Zumal man sowas eh erst im Vorstellungsgespräch genau erklärt. Fakt ist, kündigst Du, gibt es kein Geld, auch nicht unter diesen Umständen.


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Du kannst auch ganz einfach beim Amt anrufen und das schildern.. So hab ich das gemacht. Meine Chefin wollte mich nicht kündigen, ich KONNTE dort aber nicht mehr arbeiten. Also hab ich das geschildert und fertig aus.. Dann nochmal schriftlich und ich bekomme ALG1


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ja ich habe vor Motte gearbeitet und bin nun ja bis 2011 in elternzeit (hat sich ja durch Lina verlängert) und danach würde ich dann aLG1 bekommen?? Dachte immer das man dann automatisch Hartz 4 wäre worauf ich ja demnach dann kein anspruch habe weil mein mann gut verdient...Meine Freundin hatte auch 3 jahre Elternzeit und is nun Hartz 4 ALG hat sie nie bekommen...hmmmm


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Nein, hat man bis zur Mutterschaft gearbeitet gibt es ALG1 nach Quali! Erst später Hartz 4. Hat man keinen ALG1 Ansprich dann gleich Hartz 4.


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ok also man muss mindestens 1 Jahr gearbeitet haben, dann bekommt man nach dem Eltergeld auch ALG1. Da hat auch das Einkommen nix mit zu tun. 6 Monate bekommt man da ALG1.. Bei 2 Jahren gearbeitet, bekommt man 1 Jahr ALG1... War sie fest eingestellt? Hat sie gekündigt oder wurde sie gekündigt? Ist ihr im Kind im Kiga? Denn nur dann hat man den Anspruch, dan man dann erst dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht.


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Na das ist ja mal interessant, dann könnte ich mich also nach der elternzeit 2011 tatsächlich beim arbeitsamt melden und geld kassieren ,das wusste ich mal so gar nicht..


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"Da hat auch das Einkommen VOM MANN nix mit zu tun." vom Mann hab ich vergessen


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Genau, wie unten geschrieben. Also man muss eben Anspruch haben, aber das sagen die Dir dann schon. Denk dran 3 Monate vorher hinzugehen das Du ab ... arbeitslos bist und das Kind in Betreuung.


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Sie hat vorher 6 jahre dort gearbeitet mit lehre und so....kind ist ganztags im kiga und sie eifrig auf der suche nach arbeit


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und wurde sie gekündigt oder warum kann sie da nicht mehr arbeiten? Eigtl ist der AG ja verpflichtet, einen nach der Elternzeit für mindestens 3 Monate wieder einzustellen... Ausnahmen gibts da aber auch.


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anrufen reicht.... Mein Kind geht seit Sept in den Kiga und die meinten es reicht wenn ich im August vorbeikomme. Antrag hatte ich aber vorher schon abgegeben,


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weil sie sich mit den zeiten nicht einigen konnten . die chefin wollte sie entweder teilzeit für 3 ganze tage (von 8 -18.30 ) oder eben nur nachmittags aber das war mit ihrem kurzen nicht machbar


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also wurde sie gekündigt? das ist wichtig zu wissen. Wenn, dann sollte Deine Freundin sich nochmal beim Amt erkundigen