DancingWombat
Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Plus. Grundsätzlich ist mir die Berechnung klar. Es wird ermittelt, wieviel Einkommen wegfällt und 65% davon werden als EG Plus ausbezahlt. In den Broschüren der Elterngeldstelle wird leider nicht eindeutig beschrieben wie sich das EG Plus bei höheren Einkommen berechnet. Nehmen wir an der Ehemann verdient Netto 3500€, also mehr als die max. Bezugsgröße von 2769€. Der Ehemann entscheidet sich für EG Plus und arbeitet in Teilzeit mit 60% wodurch sich das Netto um 1000€ auf 2500€ reduziert. Wie wird jetzt das EG Plus berechnet? Sind es 65% von 1000€ oder ist die Bezugsgröße in dem Fall nur 269€ und das EG Plus würde nur 65% von 269€ betragen? Viele Dank und viele Grüße Sebastian
Grundsätzlich hast du das mmn total falsch verstanden. EG gibt es 65% ca vom durchschnittlichen nettogehalt der 12 Monate vor Geburt. EG plus ist, vereinfacht gesagt, nur die Halbierung dieses EG und dafür die verlängerte Auszahlung. Bei tz in ez mit EG plus bezug wird dir nur nicht ganz so viel EG abgerechnet wie beim normalen EG. Mehr als 1800€ höchstens gibt es nicht monatlich, bei EG plus wären das dann 900€. Du kannst dich in deiner zuständigen EG Stelle kostenlos beraten lassen, aber dfie berechnen dir vorab auch nix.
Hier findest du ein paar gute Beispiele: https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html Bissel nach unten gehen, da gibt es Beispiele für EÜ mit Zuverdienst. Beispiel zum Zuverdienst bei Elterngeld Plus: Zu berücksichtigendes Einkommen der Mutter im Bemessungszeitraum 1.500 Euro, Zuverdienst aus 20 Wochenstunden 1.000 Euro. Anspruch auf Basiselterngeld ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975 Euro. Anspruch auf Basiselterngeld mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro. Anspruch auf Elterngeld Plus ohne Zuverdienst: 1.500 x 0,65 = 975, 975 / 2 = 487,50 Euro. Anspruch auf Elterngeld Plus mit Anrechnung des Zuverdienstes: 1.500 - 1.000 = 500, 500 x 0,65 = 325 Euro, Prüfung der Nebenbedingung (Sind 325 Euro höher oder niedriger als die Hälfte des Basiselterngeldes ohne anzrechnenden Zuverdienst? Antwort: 325 Euro sind niedriger als 487,50 Euro.) Pro Bezugsmonat und gleichzeitigen Zuverdienst in Höhe von 1.000 Euro werden 325 Euro Elterngeld Plus ausgezahlt. Fazit des Beispiels: Beantragt die Mutter für 12 Monatsbeträge Basiselterngeld und verdient 1.000 Euro dazu, erhält sie in Summe 12 x 325 = 3.900 Euro Basiselterngeld. Nimmt sie stattdessen das neue Elterngeld Plus in Anspruch, so erhält sie bei einem Zuverdienst von 1.000 Euro in Summe 24 x 325 = 7.800 Euro Elterngeld Plus - und damit doppelt so viel!
Sorry, mit der Obergrenze ist da glaube ich gar kein Beispiel. Hast du es mal mit einem EP Rechner versucht? Oder frag mal Frau Bader im Expertenforum. http://www.elterngeldrechner.de/rechner.html
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