Annika444
Eine Frage an die, die sich gut mit Elterngeld/Elternzeit Mann auskennen: Kann mein Mann zum Beispiel den Lebensmonat 5&6 Elterngeld plus nehmen und den Lebensmonat 7 Basiselterngeld?
Bei mir hieß es damals er kann nicht mehr nehmen als die 2 Monate Basis,wenn ich vorher den Rest nehme. Und die auch nur Zusammenhängend. Nicht da ein Monate und da auch nochmal.
Bei mir hieß es damals er kann nicht mehr nehmen als die 2 Monate Basis,wenn ich vorher den Rest nehme. Und die auch nur Zusammenhängend. Nicht da ein Monate und da auch nochmal.
Ja kann er. Bei dir bleibt es dann bei Mutterschutz plus bis zu 10 Monate Basis. Wie viele genau hängt von deinem Mutterschutz ab.
Ich habe 8 Wochen Mutterschutz (2 Basis- Monate) 20 Elterngeld-Plus-Monate. Mein Mann würde einen Basismonat und 2Elterngeld plus monate nehmen
Das geht.
Ja das kann er so machen. Diese 14 Monate könnt ihr beide unter euch und auf Basis und Elterngeld plus aufteilen.
Sicher dass du nur zwei Basis brauchst für den Mutterschutz? Ist dein Kind nach ET gekommen, ich glaube schon? Ich habe nämlich das Pech, dass unsere Tochter vor ET kam und ich somit in den dritten Lebensmonat hinein Mutterschutzgeld kriege. Dadurch verbrauche ich 3 Basis EG Monate.
Pech? naja dafür bekommst du auch mehr Geld. Mutterschutz Geld ist ja voller Lohn, Elterngeld egal ob basis oder plus ist ja 65-67%.
Danke
Unsere Tochter kam ET-1 und die Mutterschutzleistungen endeten 4 Tage vor dem 3. Lebensmonat
sicher? ich glaube das sind dann insgesamt zu viele Monate.
Das ist aber auch komplicated mit dem Elterngeld wenn beide wollen/müssen..
Nein, wie kommst du darauf? Beiden stehen 14 Monate Basis-EG zu. Sie nimmt zwei Monate Basis - für den Mutterschutz. Bleiben ihr noch 10 Monate Basis. Diese teilt sie zu 20 Monate EG Plus auf. Ihr Mann nimmt einen Monat Basis-EG und zwei Monate EG Plus welche dem notwendigem zweiten Monat Basis-EG-Monat entsprechen um überhaupt Anspruch zu haben. Damit sind alle 14 Monate Basis-EG genutzt. Darüber hinaus könnten die beiden, wenn denn geplant, ab dem 21ten Lebensmonat noch die bis zu vier Monate Partnerschaftsbonus-EG-Monate nutzen. Das sollte man aber direkt beim ersten Antrag mit angeben, bei der EG-Kasse wie beim AG. EG ist eine sehr einfache Sache. Ob sie immer schlau genutzt wird, dagegen eine andere.
oh ja sorry, wer 12+2 rechnen kann ist klar im Vorteil.
Sorry, ich habe mich wirklich einfach stumpf verechnet, natürlich hast du Recht und es passt von der Anzahl
Ja, aber nur für 4 Tage. Mir fehlt Geld für die anderen 26 Tage. Bei der ersten war es sogar nur ein einziger popliger Tag.
Glück gehabt Bei mir leider 4 Tage nach dem dritten LM...
Dann hast du das EG falsch beantragt. Im 3ten Monat müsstest du bei richtiger Mitteilung 4 Tage Mutterschutz bekommen und den Rest dann EG. Nachteil ist lediglich, das du den 3 Monat nicht in EG plus nehmen kannst
Dann habe ich den Bescheid von k1 sicher nur falsch im kopf
Scheint so. Oder du hast falsch beantragt. Die rechtliche Regelung ist da sehr genau. Fast jede Frau hat einen Mischmonat.
Das glaube ich nicht - ich habe für die ersten drei Monate Basis EG angekreuzt. Das ist doch so richtig?
Ja, ist es.
Dann wirst du in dem ersten Monat der auf dem EG-Bescheid steht, eine etwas geringere Summe gehabt haben. Ist das nicht der Fall, wäre das ein Fall für einen Einspruch gewesen.
Wie gesagt, in dem Monat wo sich Mutterschutzgeld und EG überschneiden, wird das EG taggenau gezahlt. es schließt dann nahtlos an das Mutterschaftsgeld an. Wenn ab Geburt EG beantragt wurde. Kannst du gerne hier nachlesen: https://www.elterngeld.net/anrechnung-mutterschaftsleistungen.html
Wenn Du mir immer noch nicht glaubst, dann stelle die Frage doch gezielt bei Fr. Bader, mit den Daten wann Kind geboren, welches EG, bis wann Mutterschutz, ab wann EG usw. Da sind ein paar sehr fähige Leute die dir evtl noch weiterhelfen können. Unter anderem auch jemand der bei der EG-Kasse arbeitet
du kennst dich ja richtig mega gut aus.
Danke, dass du das Wissen mit uns teilst.
Ja, das klappt
bei uns in NRW geht das, beachte aber 1) sein Einkommen wird angerechnet. Da das Basis Elterngeld höher ausfällt als das Elterngeld plus wird mehr Geld abgezogen. 2) Ihr habt zsm nur 14 Monate Basiselterngeld/20 Monate Elterngeldplus. 3) Elterngeldbezug muss durchgehend sein, das heist du musst dann LM 3 und 4 nehmen und 8-Ende. Oder dein Mann nimmt da auch noch was von aber es darf keine Lücke entstehen. 4) LM1+2 sind ja basiselterngeld bei der Frau, da Mutterschutz.
Da komm ich jetzt ehrlich gesagt etwas durcheinander
kannst mir ne PN schreiben wenn du magst. Ich hab die Antworten vorher aber auch erst nach meinem Post gelesen.. sorry
Das ist ja interessant. Hier in B geht das mit Unterbrechung. Oder mein Sachbearbeiter wusste es nicht besser.
Bis zum 15ten Lebensmonat darf es Unterbrechungen geben. Danach nicht mehr. Deutschlandweit. Ab dem 15ten muss sich immer mindestens einer im EG-Bezug befinden.
Ah ok. Dann passt das auch bei uns.
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