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Elterngeld falsch berechnet

Elterngeld falsch berechnet

Albertbr

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Sehr geehrte Community, es ist ein leidiges Thema, aber dennoch hoffe ich dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Es geht um die Ausklammerung der Monate für den Bemessungszeitraums des Elterngeld. Es geht um unser zweites Kind und meine Frau ist Beamtin. Eventuell gibt es hier ja ein paar Experten was das angeht. Unsere Elterngeldstelle hat nämlich den Monat 01/2021 (Beginn Mutterschutz 1. Kind) ausgeklammert bei der Berechnung, aber den Monat 09/2022 (ebenfalls Beginn Mutterschutz 2. Kind) nicht ausgeklammert. Ich weiß das meine Frau ihre normalen Bezüge während des Mutterschutz weiter gezahlt bekommt. Nur hat der Sachbearbeiter gesagt, dass wir auf Wunsch natürlich trotzdem die Mutterschutzmonate ausklammern können (wie für 01/2021 auch geschehen). Nur wurde leider nicht 09/2022 ausgeklammert. Für uns macht es tatsächlich einen Unterschied, weil nur durch diesen einen Monat die Steuerklasse 4 für die Berechnung maßgeblich ist. Würde 09/2022 ausgeklammert werden wäre die Steuerklasse 3 überwiegend, was tatsächlich monatlich direkt ca. 200€ mehr Elterngeld ausmacht und in der heutigen Zeit nicht unerheblich ist. Meine Frage also, habe ich das Recht, auch bei Beamten den Mutterschutz auf Wunsch auszuklammern? VG Albert


Leevka

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Antwort auf Beitrag von Albertbr

Ich fürchte, es ist leider richtig, dass es keinen Rechtsanspruch auf Ausklammerung der Mutterschutzmonate bei Beamten gibt. Hier gibt es dazu einen Beitrag mit der entsprechenden Gesetzesstelle: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Berechnung-Elterngeld-bei-Beamtin_189728.htm Ich glaube, das Problem ist, dass bei der Nachteilsprüfung nur geguckt wird, ob man durch den Mutterschutz einen Nachteil gegenüber der fortlaufenden Arbeit ohne Mutterschutz hätte. Und das ist ja hier nicht der Fall, da die Bezüge gleich sind und der Monat ohne Mutterschutz auch nicht hätte ausgeklammert werden dürfen. Ein Nachteil gegenüber der Ausklammerung wie bei Angestellten ist da leider Pech :( Mich wundert allerdings, dass 01/2021 ausgeklammert wurde. Vielleicht lohnt es sich doch, bei dem Sachbearbeiter nochmal nachzuhaken. Es kann natürlich passieren, dass das dann als Fehler eingestuft und geändert wird, aber das dürfte ja wahrscheinlich keinen großen Unterschied machen


Albertbr

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Antwort auf Beitrag von Leevka

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir mal die aktuelle Fassungen der Paragrafen und der dazugehörigen Richtlinie aus dem Jahr 2021 durchgelesen. Tatsächlich finde ich dort auch nicht mehr das Zitat der Rechtsanwältin. Zitat: während der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat, Hier ist ganz klar das ODER zu sehen, weil der erste Teil trifft somit auch auf Beamte zu.


Leevka

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Antwort auf Beitrag von Albertbr

Würde ich an der Stelle auf jeden Fall auch so verstehen. Das ist aus der Kurzfassung am Anfang des Gesetzestextes oder? Ich habe allerdings unter 2b1.2.2 auch in der neueren Fassung folgende Passage gefunden: Eine Ausklammerung von Monaten mit Beschäftigungsverboten nach entsprechenden beamten- und soldatenrechtlichen Vorschriften unterbleibt, da während dieser Schutzfristen den berechtigten Personen die Bezüge unverändert weitergezahlt werden und somit keine Einkommensminderung vorliegt, die Anlass zu einer entsprechenden Regelung geben könnte. Aber vielleicht habe ich auch noch nicht die aktuellste Fassung entdeckt...


Albertbr

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Antwort auf Beitrag von Leevka

Ja, ich habe es jetzt auch gefunden, mal schauen versuche es trotzdem. Argumentation ist die Ausklammerung von 01/21, versuchen schaden ja nicht. Vielen Dank für die Antworten