Saski85
Ihr Lieben, ich habe am 15. März mein letztes EG bekommen. Ab dem 04. April wollte ich auf 450€ wieder stundenweise einsteigen. Ist das so ok oder wird mir ein Teil des letzten EG wieder abgezogen? Vielleicht kennt sich jmd. aus und kann mir weiter helfen...
Vielen Dank schonmal!
Na ja das kommt darauf an bis wann das eg "gilt", wenn du z.B. Elterngeld für den bezugsraum bis 10.04. Bekommst wird tatsächlich noch was abgezogen.
Wenn du am 15.3 das letzte Elterngeld hattest wird der Bezugszeitraum vermutlich bis 15.4 gehen. Du darfst also erst ab 16.4 wieder arbeiten. Das steht aber auch im Bescheid.
Hat der Bewilligungszeitraum nicht mit dem ersten Geburtstag des Kindes zutun?
Darf man nicht ohne Auswirkungen auf das Elterngeld einen Minijob ausüben? Habe ich mal von einer Freundin gehört.... Ich kenne mich aber nicht wirklich aus.
Eine Kollegin sagte das iiirgendwann auch mal, aber ich bin gerade unsicher...
Nur wenn man nicht mehr wie 300 € EG bekommt. Bekommt man mehr, muss jeder € darüber hinaus angegeben werden.
.
Darfst ab dem 16.04 wieder verdienen ohne das du es angeben musst. Vorher musst du es mitteilen. Man bekommt ja EG im voraus gezahlt.
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