Elternforum Rund ums Baby

Elterngeld 2. Kind

Elterngeld 2. Kind

Rackel18051992

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Vielleicht kennt sich jemand aus. Meine Tochter ist am 30.12.16 geboren. Das Elterngeld habe ich mir auf 22 Monate splitten lassen. Im Oktober 2018 erfolgt die letzte Zahlung. Baby Nr. 2 ist unterwegs. Et ist der 01.07.2018. Nach was berechnet sich nun das Elterngeld. Nach meinem letzten "Arbeits"Einkommen? Also bekomme ich quasi wieder dasgleiche Elterngeld wie bei Kind Nr. 1? Oder kann die Rechnung so nicht aufgehen, da Elterngeld nur für 1 Jahr gewährt wird, es aber auf 2 Jahre ausgezahlt wird? Sprich ich im 2. Elterngeldjahr wie Arbeitslos eingestuft werde? Und mir somit für 5 Monate mein altes Elterngeld zusteht und für 7 Monate der geringste Satz? Ich hoffe, man versteht meine Fragestellung. Wusste sie jetzt nicht besser zu stellen.


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Rackel18051992

Bei Elterngeld+ werden die Ersten 14 Monate ausgeklammert (sonst nur 12) danach geht jeder Monat mit 0€ in die Berechnung. Wenn du einen Arbeitgeber hast und in Elternzeit bist dann kündigte die Elternzeit zum neuen Mutterschutz, dann bekommst du volles Mutterschaftsgeld. Die restliche Monate kannst du dir übertragen lassen bis zum 8. Geburtstag. Wenn du dann wieder in Mutterschutz gehst lass dir das restliche Elterngeld vorher komplett auszahlen. LG


Mitglied inaktiv

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Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt, dabei werden Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert und Monate mit Elterngeld (auch Elterngeld Plus) bis zum 14 Lebensmonat deines Kindes. Es wird also eine Mischberechnung aus Monaten vor der Geburt von Kind 1 und Monaten ohne Einkommen. Wenn ich richtig gezählt habe, wären es bei dir dann nur der März und April 2018 ohne Einkommen und sonst 10 Monate vor dem Mutterschutz von Kind 1.


Mitglied inaktiv

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Hast du wieder gearbeitet bzw arbeitest du wieder bis zum neuen Mutterschutz? Falls nein, wird es der wohl eher Mindestsatz werden, plus 10% Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat. Die Splittung ist in dem falle wo egal bzw bringt dir gerade mal 2 Monate "mehr". Da aber Lücke zwischen Kind1 und Kind2 zu groß, ist das fast völlig ohne Relevanz. Es gilt IMMER !!!, das die 12 Monate vor erneuten Bezug ausschlaggebend für das EG sind. was ausgeklammert wird sind die Mutterschutzzeiten und 12 Monate EG, bzw bei EG Plus 14 Monate. Heißt also, wenn Du seit dem dein Kind 14 Monate ist kein Einkommen hast, wird diese zeit bis zum neuen Mutterschutz dein neues EG mindern - bis zum Mindestsatz von 300 €. Ändern kannst du das indem du eben jetzt innerhalb der EZ in TZ arbeitest - bis zu 30 Std die Woche sind möglich. Das würde das neue EG aufbessern. bedenke aber, JEDES Einkommen was du hast solange du EG bekommst wird dort angerechnet. Davon ab wirst du, wenn du den EG-Bezug nicht änderst, eh einen riesen Verlust haben. Den !!!, Du kannst zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden - und solltest dieses auch DRINGEND tun. dann gibt es das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Davon ab kannst du dir bis zu 2 Jahre EZ von Kind 1 für später aufheben. Beendest du die EZ nicht, dann gibt es nur die bis zu 13 € von der KK, Mutterschutz Kind2 und Elternzeit Kind1 laufen gleichzeitig. Du verlierst also Geld und Zeit. Wichtig wäre dann auch die Splittung des EG zu ändern. Du musst zum neuen Mutterschutz aus dem EG-Bezug heraus sein wenn du die laufende EZ beendest - wegen Mutterschaftsgeld. Das was dir zusteht an 2te Rate kannst du dir auszahlen lassen. Dazu rät hier die EG-Kasse auch. Je nachdem wann Mutterschutz Kind2 beginnt wirst du also so 2-3 Nullrunden haben wen du nicht in TZ innerhalb der EZ arbeitest. Mein Rat wäre, ändere EG auf Auszahlung bis 14ten Lebensmonat, das müsste dann zu Ende Februar 18 sein, Melde dem AG Ende der EZ zum neuen Mutterschutz - also so Mitte Mai. Und die Zeit zwischen März und Mitte April schau ob du TZ arbeiten kannst oder nimm die Verringerung des neuen EG in Kauf. Evtl kannst du auch noch Mai ausklammern lassen falls euer Amt den Monat nicht im EG berücksichtigt. Damit dürftest du am besten fahren. Und es sichert dich ab falls warum auch immer Kind2 früher kommt. Evtl werden die 2-3 Monate Nullrunde ja schon durch den Geschwisterbonus aufgefangen, rechne dir das einfach mal durch im EG-Rechner.


Mitglied inaktiv

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Vergieß den zweiten Absatz, der sollte eigentlich weg weil ich bei der ersten Berechnung mich um ein Jahr vertan habe.


Jojoko

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Antwort auf Beitrag von Rackel18051992

Da das so bei mir auch gerade der Fall war, kann ich dir das sehr sicher sagen. Mutterschutz für Nr.2 beginnt also Mitte Mai 2018, der wird ausgeklammert. Das heißt, der Bemessungszeitraum sind.zwölf Monate zurück von Mai 2018. Elterngeldzahlungsmonate für ein älteres Kind sind auch Ausklammerungsmonate, allerdings nur in den ersten 12 Lebensmonaten, unabhängig davon wie es ausgezahlt wird. Das heißt von Mai bis Dezember 2017 sind noch Elterngeldmonate für das erste Kind und denen wird dann das frühere Gehalt zugrunde gelegt. Von Januar bis Mai 2018 dann wird kein Einkommen gerechnet. Daraus wird das neue Elterngeld berechnet plus Geschwisterbonus. Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich beschrieben. Auf jeden Fall solltest du die jetzige Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden, dann steht dir während des.Mutterschutzes dein volles Gehalt zu.