mellomania
könnte man den Grundbucheintrag umgehen, in dem der Mann einfach ein Testament aufsetzt in dem der die Frau als Erbin einsetzt? er meinte, die Umtragung wäre mit Kosten verbunden...
ein stichfestes testament..bei einem notar hinterlegt kostet auch geld....fragt sich was billiger ist....lg
Was mir al zu bedenkende Punkte direkt einfällt: - das Testament kann der Mann jederzeit ändern ohne dass die Frau überhaupt etwas weiß - fallen je nach Wert der Immobilie im Erbfall ja auch höhere Steuern an
http://www.immobilien-bewertung-finanzierung.de/immobilien-ratgeber/Grundbuch-Kosten-Eintragungen-Loeschungen.html
Hallo, naja - dann muss die Grundbuchänderung halt gemacht werden wenn der Todesfall eintreten sollte - fraglich ob das dann günstiger ist. Und man darf nicht vergessen, das es auch beim Erben einige Probleme geben könnte, wie z.B. Pflichtteil für die Kinder, Erbschaftssteuer ect. Da sollte man sich gut beraten lassen, wer weiß wo die Tücken im Detail sind. Gruß Dhana
Macht finde ich keinen Sinn, da gibt es viel zu viel zu bedenken.
Nein
Hmm das kann er widerrufen und im Fall der Trennung stehst bei null. Und hast die Kosten nach dem Tod.
Ja, die Umtragung ist mit Kosten verbunden, aber, wenn du das Haus erben wirst, dann kostet die Eintragung auch. Was du hast, das hast du. Wenn du jetzt zur Hälfte eingetragen wirst, dann gehört dir ab sofort die Hälfte des Hauses, und die kann dir niemand mehr nehmen. Alle anderen Konstruktionen sind auch nicht billig und mit Risiken für dich verbunden. Spar hier nicht an der falschen Stelle. Es gibt so viele Unwägbarkeiten, z. B. wenn die Kinder den Pflichtteil ausbezahlt haben wollen ... . Wenn du im Grundbuch stehst, dann kommt als Erbe nur die Hälfte des Hauses in Betracht, und die Pflichtteile sind auch nur halb so hoch ... . Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber sicher ist sicher.
Man muss die Kirche im Dorf lassen. Hier geht es um jemanden, der bereits ZWEI Immobilien besitzt, eine bereits abgezahlt. Da sollte doch die Belastung durch Kosten für den Grundbucheintrag eher Peanuts sein, also im besten Falle eine Unbequemlichkeit bzw. noch ein Rest Geiz. Ein Testament ist keine Garantie. Ich zitiere einen lieben Menschen, der mal gesagt hat: "Rechne niemals mit Geld, das du nicht hast!" Was man erben könnte, ist irrelevant. Testamente sind in der Geschichte von Familien schon so oft geändert worden. Oft auch mit tragischen Umständen für die Betroffenen. Entscheidend ist, was man HAT bzw., wie die Wohnung, gerade gemeinsam verdient. Und das sollte sonnenklar für das Paar selbst und die Außenwelt geregelt sein. Wäre ich die Frau, würde ich anbieten, die Hälfte der Kosten für die Umtragung von meinem Geld (falls es da überhaupt noch Trennungen zwischen "Meins" und "Deins" gibt) zu bezahlen, und er kann dann die andere Hälfte übernehmen. Es ist bestangelegtes Geld, seine wirtschaftlichen Angelegenheiten als Paar für Partner und Familie ganz klar zu regeln. Ich kann wirklich nur immer wieder darauf hinweisen, dass es ständig Tragödien gibt, weil Leute das nicht ernst genug nehmen! Ich habe das in der eigenen Familie zweimal erlebt. Mit schweren Krankheiten und den Folgen und dem, was mangels Regelung dann für die Überlebenden dabei herauskam, Streit untereinander inklusive. Und niemals hätte vorher einer der Beteiligten gedacht, dass das mal je so enden könnte. "Bei uns doch nicht!" Also am besten ab zum Notar, alles gut durchsprechen im Beratungsgespräch und dann entsprechend Fakten schaffen. Da bin ich übrigens auch bei den Amazonen unter den bisherig antwortenden: Für die Partnerin, die ggf. nach altem Rollenmodell überwiegend Haus und Hof hütet, ist das dreifach wichtig: 1. Geringere Rentenansprüche durch weniger eigenen Verdienst. 2. Geringere Ansprüche, weil Besitz nicht auf den eigenen Namen mit eingetragen. 3. Ewiges Abhängigkeitsgefühl, weil eben nicht richtig abgesichert. In jedem Falle hat die Partnerin da die A-Karte. Und das sollte gleichberechtigt nicht so sein.
Du sagst es genau. Wenn eine Immobilie, evtl sogar noch geerbt und keine Kinder, dann könnte ich den Mann ja gerade eben noch verstehen. bei zwei Immobilien wo in einen Topf gewirtschaftet wird und gemeinsamen Kindern, hat es für mich was von Machogehabe. Frau hat auf jeden Fall deutlich mehr Verlust im Falle das es erst beim Todesfall zur Klärung kommt. zum einen weil sie eben noch Erbschaftssteuern tragen darf, zum anderen weil die Kinder über den höheren Pflichtbeitrag zu berücksichtigen sind, denn die Summen wird über die komplette Erbmasse gerechnet, zum dritten weil die Kosten für Grundbuch und Notar sowieso irgendwann anfallen. Die Frage ist doch nur wann und wer dann zahlt.
Ich hab nicht alles gelesen aber man kann sich jederzeit kostenlos erstmal vom Notar beraten lassen- zumindest in NRW. Beim RA wäre es kostenpflichtig. Aber ein wenig beratungsresistenz oder Naivität spielt bei dir auch rein, oder??
Erkundigt euch auch mal ob das so einfach geht im Nachhinein mit der Eintragung. Das müsste ja eine schenkung sein. D. H. Ihr braucht einen schenkungsvertrag vom Notar. Dein Freibetrag wird belastet und erst wieder in 10 Jahren frei etc.
Dann macht doch den Mittelweg, Dein Mann das Haus, du die Wohnung. Wohnung dann ganz oder hälftig eingetragen. Die Kosten bleiben mindestens die gleichen, nach dem Tod kann es sogar noch teurer werden. wenn er innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung verstirbt, fallen da evtl auch noch mal Kosten an. Je zeitiger ihr das regelt, desto günstiger also auf lange Sicht. Mit Haus und Wohnung ist es eher nicht so das ihr im Fall des Todes noch im Freibereich bleibt son das keine Erbschaftssteuern anfallen. Außer beide Immobilien sind wenig wert. Davon ab musst du dann auch noch im blödesten Fall selbst genügend Erspartes haben um eure Kinder auszuzahlen. Den mindestens den Pflichtteil erben die, nicht nur vom Haus sondern von der kompletten Erbmasse. Sollte dein mann also noch Erspartes haben, auch davon, genau wie von Wertgegenständen usw. da kommt schnell ein Sümmchen zusammen. Nicht umsonst werden viele Immobilien nach dem Tod des einen Partners doch verkauft. So könnte man es so machen das du auf jeden Fall über die Wohnung abgesichert bist. Solltet ihr euch vorher trennen, hätten trotzdem die Kinder was davon.
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