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Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt

Toadie

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Hallo zusammen, kennst sich jemand mit dem Ehegattenunterhalt aus? Ich habe dies gestern gegoogelt und frage mich nun wie dies in der Wirklichkeit ist. Ich bin entsetzt, dass ein Mann bei einer Trennung so hinten runterfällt. Familie 3 Kinder und Haus, 12 Jahre verheiratet. Er hat recht gutes Geld verdient, sie wollten das Haus schnell abbezahlt haben. Sie geht fremd, belügt ihn, hintergeht ihn. Für sie - er soll ausziehen und der Rest bleibt wie es ist. Er soll zahlen, die Kinder zu den Veranstaltungen bringen, am Wochenende mit Ihnen für die Schule lernen. Die Kinder sind sein ein und alles, trotz der vielen Arbeit hat er sich immer gekümmert, Schule, lernen, Freizeit, Bildung. Auch was Urlaub angeht, hat er immer zurück gesteckt. Sie mag nicht lange Auto fahren, kein Camping (auch nicht in mobilheim), Strand und Meer ist auch nicht ihrs. (Naja, dies wird sich jetzt ja ändern). Ihm bleibt jetzt der Selbstbehalt und sie hat gut Geld. Sie geht selber arbeiten 6 Stunden am Tag. Sie war immer nur 1 Jahr zu Hause als die Kinder geboren waren. Wie lange ist der Ehegattenunterhalt zu zahlen? Wie berechnet man den? VG


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Normalerweise ist der bis zur Scheidung zu zahlen. Wenn er durch den Unterhalt am Selbstbehalt ist kann er ja nicht sooo gut verdienen und sie nicht so unglaublich viel bekommen. Berechnen tut den der Anwalt nach der 3/7 Regelung, ihr Verdienst zählt natürlich auch. Moralische Hintergründe finden normalerweise keine Berücksichtigung.


cube

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Trennungsunterhalt währenddes Trennungsjahres. Nach dem Trennungsjahr und/oder Scheidung ist der mögliche Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu prüfen. Auch die Frau/Mutter hat eine Erwerbsobliegenheit. Er soll ausziehen - muss er doch aber nicht. Das Haus gehört beiden und sie kann höchstens auf Zuweisung klagen. Er soll zahlen - was er zahlen muss, wird im Zweifelsfall auch gerichtlich festgelegt. Ist das denn alles bereits gerichtlich geklärt oder meint er nur, er müsse sich fügen?


Charly0815

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Beim Ehegattenunterhalt kommt es auf das die Ehe prägende GEMEINSAME Einkommen an. Aber bitte nicht verwechseln mit dem Kindesunterhalt. Wenn die minderjährigen Kinder bei ihr leben ist der Vater barunterhaltspflichtig. Auch ein Antrag auf Wohnungszuweisung wird regelmäßig dann Erfolg haben, wenn die Kinder noch mit dort sind. Da im deutschen Recht seit Jahren kein Verschuldensprinzip mehr gilt, kommt es nicht darauf an, wer fremd geht und wer wen rauswirft. Ehegattenunterhalt gibt‘s allerdings tatsächlich idR nur bis zur Scheidung und ist nicht so häufig, wie Kindesunterhalt. Finanziell ist für die meisten Familien die Trennung eine Katastrophe und es hat mitnichten einer dann ‚gut Geld‘ und der andere verarmt.


Mitglied inaktiv

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zu jeglichem verhalten innerhalb der ehe wurde der mann nicht gezwungen und dass er sich immer sehr um die Kinder gekümmert hat, kann er sich ja jetzt zunutze machen. Arbeitszeit an die kinderbetreuungszeiten anpassen, bzw betreuungslücken schliessen, auf Zuweisung der ehewohnung und das abr klagen, dann hat er sein gehalt, Kindergeld und kann dann auch noch die frau auf kindesunterhalt verklagen! nur weil er im stehen pinkeln kann, muss man ihn nicht bemitleiden, in der regel geht es den Frauen nämlich so, wie du es jetzt malst.


desireekk

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Hallo, Naja, ich versteh Dich schon, aber: Erst mal muss er Unterhalt für die 3 Kinder zahlen. Dann kann ggf. noch die Rate für das haus angerechnet werden, danach bleibt evtl. noch etwas übrig um 50% des "Resteinkommens" an sie abzutreten. Auch wenn es unfair klingt: es ist egal ob soie ihn betrogen hat doer nicht, das ist dem dt. Gesetz inzwischen wurscht. Und: es gibt immer einen der macht, und einen der machen lässt. er muss nicht ausziehen. Und es als "Geschenk" sehen dass er sich um die Kinder kömmern kann, so viel wie möglich, sie brauchen ihn (gerade) jetzt. Bei 3 Kindern kommt ganz schön Unterhalt zusammen. Und wenn das Haus fast abbezhalt ist, dann ist das ja auch einiges wert. Sollte sie es haben wollen, wird sie ihn auszhalen müssen. Oder er bleibt ihm Haus und die Kinder auch und sie sucht sich was anderes. Und nur weil evtl. ihr Anwalt irgendwétwas fordert: Fordern kann ich auch ganz viel, was ich schlussendlich BEKOMME steht doch auf einem ganz anderen Blatt. das sollte man sportlich sehen und nicht all zu persönlich nhemen, sonst geht es an die eigenen Substanz und das ist nicht gut. Alles Gute! D


Toadie

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Hallo, das Haus wird verkauft. Sie kann es alleine nicht halten/ oder will es nicht bezahlen, er soll es weiter zahlen, aber ausziehen und Unterhalt zahlen. Er möchte in dem großen Haus nicht alleine wohnen. Sie möchte dass alle 14 Tage die Kinder am Wochenende bei ihm sind. Er würde gerne das Wechselmodel ausprobieren, wenn es den Kindern nicht gut tut, wird es nicht „weiter gemacht“. Sie werden beide in der gleichen Ecke weiter wohnen, wobei das Busnetz gut ausgebaut ist dort und die Kinder auch die Möglichkeit haben ohne Schwierigkeiten Freunde zu besuchen. VG


Toadie

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Hallo, das Haus wird verkauft. Sie kann es alleine nicht halten/ oder will es nicht bezahlen, er soll es weiter zahlen, aber ausziehen und Unterhalt zahlen. Er möchte in dem großen Haus nicht alleine wohnen. Sie möchte dass alle 14 Tage die Kinder am Wochenende bei ihm sind. Er würde gerne das Wechselmodel ausprobieren, wenn es den Kindern nicht gut tut, wird es nicht „weiter gemacht“. Sie werden beide in der gleichen Ecke weiter wohnen, wobei das Busnetz gut ausgebaut ist dort und die Kinder auch die Möglichkeit haben ohne Schwierigkeiten Freunde zu besuchen. VG