LittlePupser
Sorry, aber ich schreibe es hier auch noch mal rein, da hier ja um eniges mehr los ist und es vllt eher gelesen wird. Leute, seit 11.11.2013 gibt es ein neues Urteil und zwar: ALLE Eltern, egal ob beide zu Hause waren oder nur die Mutter die 12 Monate alleine genommen hat, bekommen rückwirkend Elterngeld (300 Euro Mehrlingsbonus für Kind 2 und 300 Euro Sockelbetrag, MuSchu wird abgerechnet) sprich: 9x600 Euro=5400 Euro nachgezahlt. Ihr müsst bis zum 31.12.2013 einen formlosen Überprüfungsantrag an eure Elterngeldstelle schicken und evtl. (Bundeslandabhängig) einen zweiten Antrag für Kind zwei ausfüllen. Dies kann man bis zu 4 Jahre rückwirkend machen, sprich: bis 1.1.2009, d.h., auch wenn eure Mäuse 2008 geboren sind, ihr aber erst ab 2009 Elterngeld bezogen habt, habt ihr Anspruch. Ich habe Dienstag mit dem Bundesministerium in Berlin für Familie telefoniert und diese haben mir das bestätig und die müssen es ja wissen ;-)....Wers nicht glaubt informiert sich bitte dort selber oder bei eurer Elterngelstelle, wenn diese die Anweisungen schon bekommen haben, aber so weit ich weiß, sind diese raus an alles Bundesländer!!!!!
Aber , so wie ich das verstehe auch nur dann, wenn BEIDE zu Hause waren in den ersten 14 Monaten...
Nein, das war das Urteil vom Juni...Jetzt gibt es ein Urteil für Altfälle, dabei ist es gleich, wer zu Hause war ;-)
Das sehe ich anders....
Hast du dich damit intensiv beschäftigt, bzw bist du betroffen? Ich sauge mir das nicht aus den Fingern. Es gibt eine Gruppe bei FB mit mehr als 700 Mitgliedern, alle wissen das Gleiche wie ich. Ich gebe das hier informativ weiter und das würde ich nicht machen, wenn es nicht stimmen würde. In der besagt Gruppe, haben auch schon viele ihre Bescheide gepostet, weil es eben stimmt. Mein Sachbearbeiter hat es mir auch schon bestätigt, es müssen jetzt nur noch die Systeme umgestellt werden, demnächst flattert mein Bescheid ins Haus. Wenn beide Elternteile zu Hause bleiben, bekommt man 2 mal Elterngeld, sprich 2 mal 67% vom Lohn. Bleibt nur einer zu Hause, bekommt man eben diesen Mehrlingszuschlag und 300 Euro Sockelbetrag. Kannst du ruhig glauben! Wenn nicht, rufe beim Bundesministerium an, die werden es dir bestätigen.
Was für eine Beründung sollte es dafür geben, das z.B. ein Vater rückwirkend Elterngeld ( Lohnersatzleistung!) bekommt, obwohl er in dieser Zeit gar keine Einkommensverluste hatte, weil er arbeiten war?
Es ist unabhängig vom Vater!! Es sind ZWEI Kinder und somit bekommt man eben ZWEI MAL Geld. Genaueres habe ich dir ein Post weiter oben geschrieben.
Warum so garstig? Ich würde das so sehr verwunderlich finden. Wenn beide zu Hause bleiben, Elterngeld für beide, o.K.! Aber wenn der Vater arbeiten geht / gegangen ist?
Ich würde mich sehr wundern, wenn Du da nicht was falsch verstanden hast! Wenn ich jetzt z.B. Zwillinge bekomme, bekomme ich mein Elterngeld+Mehrlingszuschlag+nochmal Sockelbetrag, oder wie?
Ich habe da wirklich nix falsch verstanden, glaube es mir. Wenn du jetzt Zwillinge bekomme würdest und nimmst z.B. 12 Monate EZ (also nur du), dann bekommst du für Kind 1 die 67% deines Lohnes und 300 Euro Mehrlingszuschlag und für Kind 2 ebenfalls den Mehrlingszuschlag von 300 Euro plus einen Sockelbetrag von 300 Euro. Bleiben beide zu Hause, dann gibt es wieder pro Kind den 300 Euro Mehrlingszuschlag und für jeden die 67% seines Gehalts.
Aber wie sollte sich das begründen? Ich habe doch nicht mehr Einkommenseinbuße weil ich 2 Kinder habe. Elterngeld ist doch eine Lohnersatzleistung. 1 x Mehrlingszuschlag glaube ich ja noch, aber für das 2. Kind nochmal Sockel und nochmal Mehrlingszuschlag....ne, kann ich nicht glauben.
Es ist aber so. Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 27. Juni 2013 entschieden, dass bei Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburten neben dem Mehrlingszuschlag jeder Elternteil für jedes einzelne Kind die Anspruchsvoraussetzungen auf das Elterngeld als Einkommensersatz erfüllen kann. Mit Datum vom 11. November 2013 haben die Behörden, die in den Bundesländern für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes verantwortlich sind, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entsprechende Anweisungen zur Umsetzung dieser Entscheidung für zurückliegende Elterngeldbezugszeiten erhalten. Zusätzliche kindbezogene Elterngeldansprüche für jüngere Mehrlinge sind demnach auch rückwirkend vor dem Tag der Verkündung der BSG-Urteile zu gewähren. In entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X wird das Elterngeld längstens für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor der nachträglichen Beantragung erbracht. Maßgeblich für die Berechnung dieser Frist ist das Eingangsdatum des nachträglichen Antrags der berechtigten Person. Wegen der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Aufteilung der Elterngeld-Bezugsmonate ist die entsprechende Bescheidung nur auf Antrag der berechtigten Person möglich. Entsprechend der Regelung des § 44 Abs. 4 Satz 2 und 3 SGB X wird die Vier-Jahres-Frist von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem die Gewährung weiterer Elterngeldansprüche für den bzw. die anderen Mehrlinge beantragt wurde. Geht der Antrag auf zusätzliches kindbezogenes Elterngeld für den anderen Zwilling beispielsweise im November 2013 bei der Elterngeldstelle ein, dann wird das Elterngeld rückwirkend längstens bis zum 01.01.2009 gewährt. Das nachgeburtliche Mutterschaftsgeld wird bei jedem Mehrling auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. Diese Monate mit Mutterschaftsleistungen gelten als Elterngeldmonate der Mutter und zwar bei jedem Zwillingskind. Diese Monate verringern die Zahl der möglichen Elterngeld-Monatsbeträge, die sich beide Eltern für jedes Mehrlingskind teilen können. Die Mutter erhält aufgrund der Anrechnung ihrer Mutterschaftsleistungen in dieser Zeit entweder kein Elterngeld oder (insbesondere im dritten Lebensmonat, in dem sie eventuell wegen Auslaufen der Mutterschutzfrist nur anteilig Mutterschaftsleistungen bezieht) ein nach Anrechnung verbleibendes geringeres Elterngeld. Mit einem Überprüfungsantrag haben Sie zunächst alles Notwendige getan, um aktuelle und auch rückwirkend zusätzliche Ansprüche für Ihre Kinder geltend zu machen. Die Elterngeldstelle wird dann in Kürze auf Sie zukommen.
Ja, aber es wird jetzt umgesetzt.... das Urteil von Juni! Dieses besagt aber doch, das beide zu Hause gewesen sein müssen.
Nein!!! ich weiß nicht, wie ich es dir noch verständlicher schreiben soll, sorry..ich meine, du bist ja nicht betroffen, sollte es dich dennoch so sehr interessieren und du schenkst mir kein Glauben, dann rufe beim Bundesministerium für Familie in Berlin an, die werden es dir bestätigen. Ich zumindest freue mich über den Geldsegen und wollte es hier kundtun, damit andere Zwillingsmamas (Altfälle) sich auch erfreuen können.
Ich bin nicht betroffen und im Endeffekt juckt es mich auch nicht, ich würde mich nur sehr darüber wundern, wenn es so wäre. Und jetzt interessiert es mich eben, ob das tatsächlich so ist, jetzt will ich es einfach wissen.
Dann schick mir doch mal deinen FB Namen und dann lad ich dich in die Gruppe ein. Da kann jeder rein. Und dann kannst du dich überzeugen ;-)
Warum gibt es denn darüber noch nichts zu lesen im Netz? Nachrichten etc.? Ja, es gibt das Urteil von Juni, aber das sagt etwas anderes aus, als Du es tust...
Bin ich die Presse? Wahrscheinlich ist es nicht so interessant wie z.B. Bauer sucht Frau! Austauschgruppe zum Thema Elterngeld bei Zwillingen so heißt die Gruppe, da kannst du auch direkt ein Schreiben vom Bundesministerium lesen, wo genau dies drin steht. Oder ruf eben an, wie schon mehrmals erwähnt.
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