Anuschka1978
So muss wahrscheinlich mein Plan lauten. Da ich den Fehler gemacht habe, - mich vor 8 Monaten mit meinem damals gerade 1jährigen als Tagesmutter selbstständig zu machen, bekomme ich ggf nur den Mindestsatz an Eltern und muss mich weiterhin selbst Krankenversichern. Das Geld reicht dann leider vorn und hinten nicht. Ich war leider auch so doof und habe mich nicht ausreichend informiert. Ging von falschen Tatsachen aus (Elterngeld = Krankenversichert) Kann die 8 Monate aufs Elterngeld anrechnen lassen. Pustekuchen ... Jetzt plane ich direkt (4 Wochen später) wieder als Tagesmutter zu arbeiten und das Neugeborene mitzunehmen. Der große Sohn (21 Monate) muss aus Kostengründen zu einer anderen Tagesmutter Gut geht es mir mit dem Gedanken nicht. Papas Verdienst wäre ganz knapp ausreichend. Ich bekomme kein Krankentagegeld, kein Hartz4 etc. Falls ich doch den Luxus genießen sollte ein Jahr zuhause zu bleiben, muss mein Erspartes (für die Rente) dran glauben oder meine Mutter unterstützt mich (geht vom Erbe ab ;-)) Ach Mensch ich ärgere mich so über meine Dummheit
Mit dem Gehalt des Mannes wirds knapp aber es geht. Du hast Erspartes und kannst ggf. auf Erbe zugreifen. Du hast also die Wahl. Es nutzt dir ja nichts mit dem zu hadern und dich immer zu ärgern, was blöd gelaufen ist.
Ganz ehrlich? Manche haben kein zweites Gehalt im Nacken bzw ein zukünftiges erbe vor Augen. Nie im leben würde ich meinen Sohn zu einer TagesMutter geben, um mich dann anderen Kindern zu widmen. Wie man darüber nachdenken kann, ist mir ein Rätsel.
Naja, viele Mütter müssen nach einem Jahr wieder arbeiten, weil das Geld nicht reicht. Ob als Sekretärin, Laborantin oder halt Betreuerin in Kita/ als TaMu ist da wohl egal.
Hallo, als ich Kinder bekommen habe, da gab es gar kein Elterngeld, so wie heute. Bei meiner Großen habe ich auch rund 3 Monate nach der Geburt wieder angefangen in Vollzeit zu arbeiten und ich bereue das bis heute nicht. Meine Tochter war eine Tagesmutter, weil ich sie bei meiner Arbeit NICHT mitnehmen konnte. Du hast doch die Wahl: - Du könntest auf Rücklagen oder Erbe zurück greifen - Dein Mann verdient so viel, das es in Etwa ausreichen wird Löse Dich von Deinem Ärger und überlege mal rein sachlich, wie Du jetzt das Beste aus Deiner Situation machen kannst. Hadern hilft Dir hier nicht weiter. LG leaelk
Du kriegst doch Elterngeld + diesen Zuschlag fürs zweite Kind. Dazu das Gehalt deines Mannes und er kann ja ggf noch einen Nebenjob annehmen. Sehe keinen Grund direkt nach der Geburt wieder zu arbeiten.
...und 2 Mal Kindergeld ja auch noch...
Naja, dass der Mann sich ggf noch einen Nebenjob suchen kann, finde ich schon irgenwie frech. Vielleicht hat er ja schon einen anstrengenden Vollzeitjob, da würde ich niemals von meinem Mann verlangen sich noch ein zweitjob zu suchen. Da hat man doch gar nichts mehr von der Familie.
Bei einem anstrengenden Vollzeitjob sollte auch ein normales Gehalt drin sein - es scheint aber nicht der Fall zu sein. Eine langfristige Alternative wäre halt eine Weiterqualifikation. Davon abgesehen kann auch sie sich den Nebenjob suchen (Papa, Oma oder wer auch immer müssten dann halt aufpassen). Alles besser als 4 Wochen nach der Geburt Vollzeit zu arbeiten.
Bei einem anstrengenden Vollzeitjob sollte auch ein normales Gehalt drin sein... seltsamer Text. Mir fallen spontan ganz viele Familien in meinem Umfeld ein (einschließlich mir selbst), bei denen 1 Einkommen nicht reicht.
Das hängt aber dann mit den persönlichen Ansprüchen zusammen und mit der Art des Jobs (darauf hat man Einfluss). Abgesehen davon geht es doch gar nicht darum, dass ein Job dauerhaft reichen soll, sondern nur darum einige Monate zu überbrücken. Der Mindestsatz Elterngeld + Geschwisterzuschlag ist ja jetzt auch nicht gleich Null. Ich denke hier wurden einige Dinge sehr ins Blaue hinein gemacht und entschieden, informieren muss man sich vorher und nicht nachher.
Nicht ärgern, ist halt so!
Ich bin selbstständig habe bis zum errechneten Geburtstermin gearbeitet und gleich nach der Geburt auch wieder
Meine monatlichen ( sehr hohen) Ausgaben liefen weiter. Von daher hatte ich gar keine andere Chance.
Geht einigen so.
Same here, rapunzelchen. Elterngeld gabs zu der Zeit, als meine Töchter geboren wurden eh noch nicht. Und da wir beide als Eltern selbstständig waren und sind, - was sein muss muss sein. Und dennoch hat das unserer Liebe und Innigkeit in der familie nicht geschadet
Empfinde ich auch so
Ne, Elterngeld auch hier nicht.
Hallo, Klar ist es ärgerlich wenn man von falschen Tatsachen ausgeht. Also wenns geht würde ich schon ein paar Monate nicht arbeiten bis es sich mit dem Baby eingespielt hat. Ich verstehe aber nicht warum das grosse Kind nicht einfach bei dir bleiben kann? Warum soll er zu einer Tagesmutter? LG Rosinchen
Warum bist du nicht Familienversichert?
Du bekommst Elterngeld in Höhe von 2/3 Deines letzten Verdienstes. Dazu 2x Kindergeld, und krankenversichern kannst Du Dich doch bei Deinem Mann. Was wäre anders als Angestellte?
Bei selbständigen wird das letzte volle Kalender Jahr genommen in ihrem Fall 2016. Da war sie in elternzeit mit Kind 1. Ist eine Lücke im Gesetz meine Freundin hatte das gleiche Problem
Zudem gehe ich von aus das sie nicht verheiratet ist
Zumindest das mit der Heirat ließe sich ja sehr schnell ändern. Dann bliebe beim Mann auch mehr Netto.
Das muss aber eben nicht sein. Wenn es arg zu ihrem Nachteil ist können auch die Monate vorher herangezogen werden. Kann man klar in der Broschüre zum EG nachlesen: Zitat: Ausgangspunkt der Berechnung ist bei Selbstständigen der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes. Gab es in diesem Zeitraum jedoch Einkommensausfälle aus den zuvor im Abschnitt für nicht selbstständig Erwerbstätige aufgezählten Gründen (z.B. aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung), wird auf Antrag der Steuerbescheid des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt. Liegt der maßgebliche Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann das Einkommen durch andere Unterlagen, wie den letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid, eine vorhandene Einnahmen-ÜberschussRechnung oder durch eine Bilanz, glaubhaft gemacht werden. Das Elterngeld wird dann auf dieser Grundlage vorläufig bis zum Nachreichen des maßgeblichen Steuerbescheids gezahlt. Für die weitere Einkommensberechnung wird die Summe der positiven Einkünfte aus den verschiedenen selbstständigen Einkunftsarten berücksichtigt. Die für eine Einkunftsart ausgewiesenen Verluste werden nicht mit Gewinnen einer anderen Einkunftsart verrechnet, sondern mit 0 Euro angesetzt. Zitat Ende aus: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/dd4a363a6980abf5227f21f165e237b8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf Klar ist, das muss man dann natürlich mit der EG-Kasse regeln.
Termin bei der EG-Kasse machen, mit allen Unterlagen auch aus der EZ vorher. Falls verheiratet, prüfen lassen ob du in die Familienversicherung deines Mannes kannst. Selbstständigkeit muss dann eben ruhen. Falls nicht verheiratet, das kann man schnell ändern. wenn ihr alle Unterlagen beisammen habt langt eigentlich ein Termin beim Standesamt. Ansonsten, ich würde auch mindestens die erste Zeit daheim bleiben. das wären mir die Ersparnisse wert. Wer will auch schon eine TaMu die selbst noch Wöchnerin ist? Falls das Kind schon geboren ist, dann blöde. falls nicht, würde ich eben die zeit jetzt nutzen um zu schauen was noch machbar ist.
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