Elternforum Rund ums Baby

Das verstehe ich nicht....

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Das verstehe ich nicht....

dth0106

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Ich habe ein Bekannte...sie hat im November ein Baby bekommen. Sie zieht jetzt in eine eigene Wohnung allerdings noch nicht mit Ihrem Lebensgefährten zusammen das wird erst später. Sie möchte jetzt Wohngeld beantragen und das Amt hat gesagt das Ihr Partner Ihr da trotzdem Kindesunterhalt zahlen muss weil sie nicht zusammen wohnen, stimmt das? Ich kanns mir nicht erklären....jemand von euch??? Sind noch einige Umstände die das zusammenziehen erst später möglich machen! LG


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von dth0106

ja sicher muss er unterhalt zahlen, wenn sie nicht zusammen wohnen


kati1976

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Antwort auf Beitrag von dth0106

ja das stimmt der vater muss unterhalt zahlen


Yvi76

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Antwort auf Beitrag von dth0106

der Unterhalt hat nichts damit zu tun ob die Eltern zusammen wohnen, sonst müsst ja kein geschiedener Vater zahlen. Jeder Vater (manchmal aber eher die Ausnahme die Mutter) ist seinem Kind zu Unterhalt verpflichtet....


mf4

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Antwort auf Beitrag von dth0106

der Vater ist natürlich unterhaltspflichtig


dth0106

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Antwort auf Beitrag von mf4

ok dann war es mein denkfehler....dachte ja nur da sie eh im selben ort wohnen und jeden tag zusammen sind und eben nur getrennte wohnungen bzw getrennt gemeldet sind und so das er ja dann eh immer greifbar ist und so....na gut dann weiß ich es jetzt danke


mf4

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Antwort auf Beitrag von dth0106

ach du schreck... will mir das gar nicht vorstellen wie es dann getrennten Müttern ginge, deren Ex um die Ecke wohnt... wie kommst du darauf?


dth0106

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Antwort auf Beitrag von mf4

na weil sie eben nicht getrennt sind sondern jeden tag zusammen sind...wäre ja nur ein umschaufeln vom geld...sie gehen zusammen einkaufen und alles...nur schlafen tut er noch woanders deshalb hatte ich gefragt....getrennte mütter sind ja wie das wort sagt vom vater getrennt!


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von dth0106

Der Kindesunterhalt existiert als sogenannter Naturalunterhalt und als sogenannter Barunterhalt. Abhängig ist dies vom Aufenthaltsort und vom Alter des Kindes. Derjenige Elternteil bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, leistet Unterhalt als Naturalunterhalt. Der Unterhalt wird durch die Gelegenheit zum Wohnen, Versorgung und Gewährung von Taschengeld etc. erbracht. Der andere Elternteil ist dagegen zum Barunterhalt verpflichtet. Das heißt, es ist ein konkreter Geldbetrag geschuldet. Ist das Kind volljährig, werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Auch von dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt ist Barunterhalt zu entrichten. Auf den Barunterhalt kann dann eine Anrechnung durch die Gewährung von Wohnung etc. stattfinden.


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

Wenn sie zusammen einen Haushalt führen und er nach der Geburt das Kind ebenso mit Nahrung und Kleidung versorgt, muß er nicht noch zusätzlich Unterhalt zahlen. Führen sie keinen gemeinsamen Haushalt, ganz gleich ob zusammensein oder getrennt, ist er dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.


dth0106

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

Danke das hat mir weitergeholfen es nachvollziehen zu können!