dth0106
Ich habe ein Bekannte...sie hat im November ein Baby bekommen.
Sie zieht jetzt in eine eigene Wohnung allerdings noch nicht mit Ihrem Lebensgefährten zusammen das wird erst später.
Sie möchte jetzt Wohngeld beantragen und das Amt hat gesagt das Ihr Partner Ihr da trotzdem Kindesunterhalt zahlen muss weil sie nicht zusammen wohnen, stimmt das?
Ich kanns mir nicht erklären....jemand von euch???
Sind noch einige Umstände die das zusammenziehen erst später möglich machen!
LG
ja sicher muss er unterhalt zahlen, wenn sie nicht zusammen wohnen
ja das stimmt der vater muss unterhalt zahlen
der Unterhalt hat nichts damit zu tun ob die Eltern zusammen wohnen, sonst müsst ja kein geschiedener Vater zahlen. Jeder Vater (manchmal aber eher die Ausnahme die Mutter) ist seinem Kind zu Unterhalt verpflichtet....
der Vater ist natürlich unterhaltspflichtig
ok dann war es mein denkfehler....dachte ja nur da sie eh im selben ort wohnen und jeden tag zusammen sind und eben nur getrennte wohnungen bzw getrennt gemeldet sind und so das er ja dann eh immer greifbar ist und so....na gut dann weiß ich es jetzt danke
ach du schreck... will mir das gar nicht vorstellen wie es dann getrennten Müttern ginge, deren Ex um die Ecke wohnt... wie kommst du darauf?
na weil sie eben nicht getrennt sind sondern jeden tag zusammen sind...wäre ja nur ein umschaufeln vom geld...sie gehen zusammen einkaufen und alles...nur schlafen tut er noch woanders deshalb hatte ich gefragt....getrennte mütter sind ja wie das wort sagt vom vater getrennt!
Der Kindesunterhalt existiert als sogenannter Naturalunterhalt und als sogenannter Barunterhalt. Abhängig ist dies vom Aufenthaltsort und vom Alter des Kindes. Derjenige Elternteil bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, leistet Unterhalt als Naturalunterhalt. Der Unterhalt wird durch die Gelegenheit zum Wohnen, Versorgung und Gewährung von Taschengeld etc. erbracht. Der andere Elternteil ist dagegen zum Barunterhalt verpflichtet. Das heißt, es ist ein konkreter Geldbetrag geschuldet. Ist das Kind volljährig, werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Auch von dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt ist Barunterhalt zu entrichten. Auf den Barunterhalt kann dann eine Anrechnung durch die Gewährung von Wohnung etc. stattfinden.
Wenn sie zusammen einen Haushalt führen und er nach der Geburt das Kind ebenso mit Nahrung und Kleidung versorgt, muß er nicht noch zusätzlich Unterhalt zahlen. Führen sie keinen gemeinsamen Haushalt, ganz gleich ob zusammensein oder getrennt, ist er dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.
Danke das hat mir weitergeholfen es nachvollziehen zu können!
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