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Darf mein chef sowas?

Darf mein chef sowas?

sinchen71

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Hallo, Ich hab mal eine Frage und vllt kennt sich da ja jemand etwas aus. Ich bin Angestellte in einem Getränkemarkt und habe da bis vor kurzem auf 450€ Basis gearbeitet. Da es mehr so ein kleiner Tante Emma Laden ist hat man ein enges Verhältnis zu den Kunden. Mein Chef hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt angeblich wegen der körperlichen Belastung. Aktuell bin ich in der 12. schwangerschaftswoche und zuhause seit der 7. Woche. Seit einiger Zeit werde ich von vielen Kunden auf meine Schwangerschaft angesprochen und dass sie es von meinem Chef erfahren haben. Darf mein Chef sowas weiter erzählen? Des Weiteren spricht er Freunde und Verwandte von mir an und sagt Ihnen wie enttäuscht er doch von mir ist weil ich einfach schwanger wurde. Wenn ich ihn darauf anspreche streitet er es ab und sagt er sagt es keinem aber die ganzen Leute können nicht lügen. Kann ich da was machen? Danke für die Antworten


MDJ18

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Antwort auf Beitrag von sinchen71

Soweit ich weiß darf er weder intern noch gegenüber Dritten etwas erzählen. Ich glaube da gibt es so eine verschwiegenheitsklausel(?) Nur wer direkt von der Schwangerschaft wissen muss darf informiert werden. Also der Chef, evtl Betriebsrat aber weiter erzählen darf keiner was. Was macht man da.. Hmm.. Ich würde, da ja das Gespräch nichts gebracht hat, vielleicht den förmlich brief lichen Weg gehen und ihm mit dem Hinweis auf seine Pflichten untersagen darüber zu sprechen Ist halt schwierig weil er ja schon alles herumposaunt hat. Grüßle MDJ


Susann1985

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Antwort auf Beitrag von sinchen71

Hallo, Nein das darf er natürlich nicht! Fällt unter die Schweigepflicht, darf es nicht einmal deinen (wenn vorhanden) Kollegen erzählen. Fällt unter den Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz. Du könntest eine Schmerzensgeldklage einreichen. Frage ist nur wer das dann macht ?? Vllt hilft wenn man mit dem Anwalt droht Was das mit dem Beschaftigunsverbot angeht, das weiß ich leider nicht. LG


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von sinchen71

Nein, darf er nicht (steht glaube ich sogar im Mutterschutzgesetz) und jammern über seine Enttäuschung sollte er sich auch stecken. Wenn persönliches Ansprechen nicht hilft, dann musst du zum RA und der kann ihn anschreiben und um Unterlassung bitten. Ich würde genau aufnotierten, wer dich wann angesprochen hat und wer Dir bestätigt hat, dass der Chef die Quelle ist.


sinchen71

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Antwort auf Beitrag von sinchen71

Danke für eure Antworten.


Trini

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Antwort auf Beitrag von sinchen71

Die rechtliche Lage ist natürlich klar. Die Frage ist aber die Umsetztbarkeit im konkreten Fall. Stammkunde fragt beim Einkauf nach der netten Verkäuferin, die ihn sonst bedient hat. Was soll der Chef denn da sagen??? Jede Halbwahrheit befeuert doch nur Gerüchte. Und, was ist an einer Schwangerschft ehrenrührig? Dass er seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringt, ist doof, aber irgendwie auch verständlich. Vielleicht sagt er nicht: "Die blöde Kuh ist schwanger, das ärgert mich!" sondern: "Sinchen ist so eine tolle Mitarbeiterin, ärgerlich,dass sie jetzt schwanger ist und ich Ersatz suchen muss." Trini


dana2228

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ich bin auch in der 6. Woche und Berufsverbot gegangen (Pflege). Eigendlich wollte ich vor der 12. Woche meine Schwangerschaft geheim halten. Aber was sagt man den Kollegen? Klar, krank könnte man 6 Wochen sein........ Aber gerade wenn man eng und gerne zusammen gearbeitet hat, finde lügen blöd. Aber klar, zieht das dann Kreise.... Und klar steht auch der Chefin/Chef vor dieser Frage. Was währe die richtige Antwort? Arbeitet nicht mehr hier? krank? weiß ich nicht? Aber klar, ist das nicht nicht im Ordnung!