Mitglied inaktiv
Ich glaub ich ruf da an und sag Sorry, aber geht gaaaaaaarnicht ![]()
ich GLAUBE nicht...
Nein! http://bundesrecht.juris.de/muschg/__8.html
siehe § 8 MuSchG http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96847.htm allerdings gibt es ausnahmen für bestimmte berufsgruppen in den ersten 4 schwangerschaftsmonaten...
weiß nicht so genau aber mal ganz ehrlich wenn du dafür an nem anderen tag ausgleich bekommst was ist denn so schlimm daran sonntags zu arbeiten, ich hab in der ss an 5 tage die woche 8 und samstags noch mal 4 gearbeitet und fast jeden 4. sonntag hat nicht geschadet.
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Sonntags, Feiertags, nach 22:00, ist verboten und max. 9 Std. pro Tag. Daher war es ja in meiner Fa. recht schwer einen Dienstplan zu erstellen. Für eine Schwangere geht es ja vielleicht noch, aber für 2 gibt es mit diesen Voraussetzungen nicht die Möglichkeit auf die geforderten Stunden zu kommen! Bei uns bekommt der AG allergrößte Probleme, wenn er erlaubt, dass eine schwangere in den Verbots-Zeiten arbeitet, auch wenn sie es selbst will! LG Bettina
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