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Beschäftigungsverbot - Urlaub

Beschäftigungsverbot - Urlaub

Anuschka1978

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Hallo! Eigentlich ist es eine Frage für Fr. Bader, aber ich möchte sie damit nicht aufhalten, weil es mich nicht betrifft, es mich aber brennend interessiert. Wie ist das mit Urlaub? Ich weiß, dass man im BV Urlaubsanspruch erwirbt, da man ja weiterhin „beschäftigt“ ist, man aber nicht arbeiten darf. Muss man dann auch Urlaub nehmen, wenn der ganze „Betrieb“ Betriebsurlaub hat? Oder bleiben einem die Urlaubstage bestehen, weil man ja „frei“ hat? Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch?


ImvPP

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Betriebsurlaub wird m.W. abgezogen.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Du darfst im BV nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden - sprich die Tage werden ganz normal abgezogen. Auch wenn du z.B. am Jahresanfang deinen Urlaub geplant hast und dann im Laufe des Jahres ein BV bekommst, aber den Urlaub wie geplant machst (also eine Urlaubsreise machst, abseits von Corona) werden die Tage abgezogen. Schließlich kann dich der AG jederzeit aus dem BV zurückholen, wenn er einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.


Mitglied inaktiv

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das ist keine geschenkte freizeit. :-) du solltest den AG auch um Erlaubnis fragen, kommt immer doof ein bv zu haben, aber in urlaub fahren zu können


Ruto

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Wieso? Du bist ja nicht krank. Und selbst krank ist unter Umständen Urlaub in Ordnung (in dem Fall tatsächlich erst nach Rücksprache).


Tini_79

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an. Warum soll eine Labormitarbeiterin, für die die Firma keinen passenden Arbeitsplatz hat und deshalb ein BV ausspricht, nicht verreisen dürfen? Auch ist nicht jedes individuelle BV damit begründet, dass die Frau halbtot ist und den ganzen Tag liegen müsste. Wenn der Arzt es erlaubt oder befürwortet, dann darf sie reisen wie sie will und das geht den AG mal so gar nichts an. Immer dieser Neid


Felica

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Mit einer liegenden Frau darf aber kein BV ausgestellt werden, sondern es muss eine AU erfolgen. Den ein BV darf nur erfolgen wenn arbeitsfähig. Warum sollte man also nicht verreisen dürfen? Oder warum sollte das gesundheitlich eine Rolle spielen? Den das BV wird ja wegen der Arbeit also solches ausgestellt, nicht weil es der Frau scheiße geht. Also ist es auch selbstverständlich, bin ich nicht arbeitsfähig, weil ich in den Urlaub fliegen muss oder weil ich wegen Grippe oder Blutungen daheim liege oder gar im KH, dann muss ich das entsprechend dem AG mitteilen. Dieser entscheidet dann ob er Urlaub genehmigt und abzieht. Eine AU dagegen hebelt jedes BV aus.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Felica

Frau hat ein (betriebliches) BV, bekommt ne Grippe und wäre also nicht arbeitsfähig. Daher lässt sie sich ne AU geben und sagt der Firma Bescheid? Dein Ernst?


Felica

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Ich habe das rechtliche geschrieben. Was die Leute daraus machen nicht meine Sache. Warum ist das eigentlich so schwer zu verstehen?


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Hier wird der Urlaub nicht abgezogen. Kommst du aus der Elternzeit zurück, hast du (zusätzlich durch die nicht genutzten Urlaubstage durch die Eltern-Zeit) ein hohes Urlaubskontingent, das hier gern dazu genutzt wird, anfangs weniger Stunden als angegeben zu arbeiten. Oder für die Kita Eingewöhnung. Liegt aber am Arbeitgeber und unserer ist einfach besonders familienfreundlich. Betriebsurlaub haben wir nicht, d.h. da kann das natürlich anders geregelt sein.


Mitglied inaktiv

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Bei uns wird der Urlaubsanspruch nicht abgezogen. Wir „sammeln“ die uns zustehenden Urlaubstage.


Mugi0303

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Mir wurde damals vor Jahren auch nichts abgezogen. Hatte aber BV vom Arzt. Allerdings bin ich Beamtin, Geld kommt immer vom gleichen Amtsherrn, egal ob krank oder BV. Die Personalabteilung will da sogar eher BV, weil man dann aus der Krankenstatistik raus fällt. Ich habe auch nichts bekommen wie ich mich im BV verhalten muss vom Arbeitgeber her. Ich sollte vom Arzt im BV ausdrücklich viel ruhen aber auch viel an die frische Luft spazieren gehen. Da war ein Urlaub in einer FeWo in DL nicht hinderlich. Allerdings lag mein Urlaub dann schon gleich zu Beginn des Mutterschutzes. Weiß nicht ob es da nochmal was anderes gewesen wäre. Im Mutterschutz wäre ich ja so oder so Zuhause gewesen. Mugi


Limie

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Bei mir wurde es nicht abgezogen. Und das obwohl ich im Zeitraum des Bv schon genehmigten Urlaub hatte. Der wurde mir auch nicht abgezogen. Ich bin mit vielen Urlaubstagen dieses Jahr wieder gestartet


Muhkuh-87

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Moin, Ich kann dir lediglich zum betriebsurlaub was sagen: Wenn der gesamte Betrieb schließt und somit auch keine Arbeit anfällt, wird dir für die Dauer der Schließung diese urlaubstage auch abgezogen...


Anuschka1978

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Danke für eure Antworten! Das scheint ja wirklich ganz unterschiedlich gehandhabt zu werden!