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bericht-erstattung ORDNUNGSAMT....wegen rottweiler

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SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

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der schnösel von OA versucht jetzt rauszufinden wo die besitzerin arbeitet oder sich aufhält und jenachdem wird entschieden was mit dem hund passiert....tierheim(erstmal,bis die besitzerin wieder da ist),oder bekannte finden wo der hund unterkommen kann. und wenn ich will kann ich auch eine schriftliche anzeige einreichen und die besitzerin anzeigen. daraufhin wird sie verwarnt...und beim nächsten verstoß kommt dann bußgeld...... würdet ihr sie anzeigen????....ich betone nochmals...DER HUND BRICHT ÖFTERS AUS......wenn die besitzerin arbeiten ist...


LoveMum

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Antwort auf Beitrag von SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

Ich würde sie nicht anzeigen denn wenn sie ihren sicherlich geliebten Hund heute erstmal bei Bekannten oder im Tierheim abholen muss, ist das schon Strafe genug. Es wird ihr auch sicherlich klar gemacht dass sie von nun an vernünftig Sorge zu tragen hat, dass der Hund nicht raus kann während ihrer Abwesenheit.


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

Ich würde sie anzeigen, da es ja nicht zum ersten mal passiert ist und ihr es ja auch schon auf dem friedlichen Weg versucht habt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von LoveMum

ich versteh nicht wie man den hund draußen lassen kann wenn man arbeitet, mein hund ist generell drinnen wenn ich nicht da bin. aber ich denke auch es ist schock genug wenn sie ihn jetzt erstmal tierheim abholen muß, allerdings würde ich sie direkt anzeigen wenn der fehler wieder vorkommt, schon alleine wenn du siehst das der hund wieder draußen ist und ausbüchsen könnte wenn sie nicht da ist.


SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

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ist ja im zwinger wenn sie arbeitet......also muss er da ausgebrochen sein und über den gartenzaun gesprungen. unsere einfahrt war offen...


Dorilys

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Antwort auf Beitrag von SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

in solchem Fall dem Ordnungsamt (oder dem Tierheim) nur melden, dass ein freilaufender Rottweiler auf meinem Grundstück/vor der Tür herumläuft und kein Besitzer zu sehen ist. In solchem Fall müssen die handeln und das Tier einfangen. Im TH kann über die Chipnummer der Besitzer ausfindig gemacht werden - und das kann teuer für den Besitzer werden. Vieleicht lernt die uneinsichtige Besitzerin dann, den Hund besser zu beaufsichtigen. Manche lernen erst, wenn es an den Geldbeutel geht. LG Dorilys (die selber mit Rottweilern nur positive Erfahrungen gemacht hat)


Dorilys

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Antwort auf Beitrag von Dorilys

und da sie immer abstreitet, dass ihr Hund streunt, kann sie Dich nicht dafür verantwortlich machen - schliesslich hast du ja gedacht, es wäre ein fremder Hund LG Dorilys


lenirettig

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Antwort auf Beitrag von SCHOKOLADENSTREUSSELCHEN

Ich würde sie auch anzeigen. Dass ihr Hund in die Kategorie Kampfhund fällt, muss sie wissen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Sie handelt grob Fahrlässig, und das kann nach wiederholtem Hinweis nicht toleriert werden. Eine Anzeige kann übrigens auch anonym erfolgen, sie erfährt nicht, wer sie angezeigt hat. Und: Für mich wäre es schon ein Schock zu erfahren wenn mein Hund ausbricht. Für sie wäre es vermutlich ncihtmal peinlich, ihren aus dem Tierheim abzuholen. Das bisherige Abstreiten, dass er ausbüxt, erfolgte ja auch, obwohl sie ihren Hund immer wieder einsperren msste - der Hund wird ja nach seinen Wanderungen kaum wieder in den Zwinger genagen sein und wieder verriegelt haben...


Erdbeere81

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Antwort auf Beitrag von lenirettig

Bin eine eine "Schnöselin" vom Ordnungsamt. Und es ist tatsächlich häufig so, dass man erst reagieren kann, wenn etwas passiert ist. Auf konkrete Hinweise können wir auch reagieren. Datum, Uhrzeit, Name. Der Name wird nicht angegeben gegenüber den Beschuldigten. (kann man ja nochmal erwähnen) Deswegen Anzeigen, damit spätere Vorfälle vermieden werden können.


pothi

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

wenn ich schon lese: rottweiler --- kampfhund *uargs du hast angst, dann zeig sie an. inwiefern brauchst du hier noch bestätigung>?


taram

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Antwort auf Beitrag von pothi

Auch wenn der Rotti so eingestuft wurde, er ist kein Kampfhund. Es soll ja sowieso keine Kampfhunde geben, sie werden dazu gemacht. Ich habe nun generell vor Hunden keine Angst, wie hat der Rotti sich denn verhalten, als das OA kam? War er aggressiv oder ließ er sich anfassen und wedelte mit dem Schwanz? Ich würde mit der Besitzerin nochmal reden und ihr klar machen - beim nächsten Mal gibts wirklich eine Anzeige, kann ja nicht so schwer sein, den Zwinger sicher zu machen.